Rückwirkend ab dem 30. November 1961 gelten in der DDR "Neue Regelungen für Geschenksendungen". Pakete und Päckchen, in denen gebrauchte Textilien und Schuhe enthalten sind, werden fortan nur dann an den Empfänger in der DDR weitergeleitet, wenn eine Desinfektionsbescheinigung der westdeutschen Landesgesundheitsämter vorliegt. Ein Merkblatt für den Postversand von Geschenkpaketen in die Sowjetzone, vom West-Berliner Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen im November herausgegeben, ist in diesem Punkt schon überholt. Der Versand von Medikamenten ist bereits seit Ende Oktober verboten.
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