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Regierungserklärung von Vizekanzler Ludwig Erhard vor dem 4. Deutschen Bundestag, 29. November 1961 (Auszug)

Regierungserklärung von Vizekanzler Ludwig Erhard vor dem 4. Deutschen Bundestag, 29. November 1961 (Auszug)

Abschrift

So positiv die eben erwähnten Punkte zu bewerten sind, so ernst ist die Lage im Hinblick auf den Sowjetblock. Ende 1958 begann die Berlin-Krise, die seit dem Sommer dieses Jahres erneut in ein akutes Stadium getreten ist. Die Sowjetunion hat angekündigt, daß sie mit der sowjetischen Besatzungszone einen Separatfriedensvertrag abschließen will. Dieser Vertrag würde den Namen Friedensvertrag nicht verdienen. Die Sowjetunion möchte einen Separationsvertrag herbeiführen, einen Vertrag, der die Teilung Deutschlands zementieren soll. Die Sowjetunion behauptet, mit diesem Vertrag nur ihren Machtbereich konsolidieren zu wollen. Aber dazu braucht sie keine Abmachung mit einem von ihr besetzten Gebiet! Die Erklärung Chruschtschows, daß er die Folgen dieses Separatvertrages auch mit Gewalt durchsetzen, d. h. den Krieg mit Atomwaffen riskieren will, zeigt klar, daß er viel mehr davon erwartet, als er sagt. Ihm geht es in Wirklichkeit nicht um die Konsolidierung seines Machtbereichs, sondern um die Isolierung der Bundesrepublik und die Zerstörung der NATO. Chruschtschow hofft, daß eine irgendwie geartete Anerkennung der Sowjetzone das Bündnis zwischen der Bundesrepublik und ihren Partnern zersetzen wird. Gleichzeitig versucht er, der Bundesrepublik innerhalb des atlantischen Bündnisses einen minderen Status aufzuzwingen und auch auf diese Weise die von ihm gewünschte Isolierung einzuleiten.

Es kommt ihm nicht auf juristische Konstruktionen an, sondern auf die langsame Aushöhlung der Freiheit Berlins, die Stabilisierung der sowjetischen Besatzungszone, um von dort aus seine Expansionspolitik gegen den Westen fortsetzen zu können, die Herauslösung der Bundesrepublik aus der NATO und damit die tödliche Schwächung beider.

Der Präsident der Vereinigten Staaten hat mit aller Deutlichkeit erklärt, daß es in Berlin drei vitale Interessen gibt, die die Vereinigten Staaten verteidigen werden und für die sie auch die größten Risiken zu übernehmen bereit sind. Es sind diese: die Anwesenheit der Truppen der drei Mächte in Berlin, der freie Zugang nach Berlin und die Freiheit und Lebensfähigkeit Berlins.

Dieser Erklärung stimmen wir voll und ganz zu. Auch die Bundesrepublik ist bereit, die zur Verteidigung dieser Interessen notwendigen Opfer und Risiken auf sich zu nehmen. Wir stimmen auch darin mit unseren Verbündeten überein, daß jeder vertretbare Versuch gemacht werden sollte, um diese Gefahren abzuwenden, die Lage zu entschärfen und insbesondere auch zu Verhandlungen zwischen den beteiligten Mächten zu kommen. Auf Grund schmerzlicher Erfahrungen hält es die Bundesregierung jedoch für ihre Pflicht, darauf hinzuweisen, daß Verhandlungen nur dann Aussicht auf Erfolg bieten, wenn sie von beiden Seiten in dem Willen geführt werden, zu einem vernünftigen Ausgleich zu kommen. Verhandlungen, die nicht in diesem Geiste aufgenommen werden, sind zum Scheitern verurteilt und tragen nicht zur Verbesserung der Lage bei, sondern eher zu einer Erhöhung der Spannung.

Bei den bevorstehenden Verhandlungen sind drei Grundsätze zu beachten, die nicht preisgegeben werden dürfen: die Sicherheit der Bundesrepublik, die Erhaltung der bestehenden politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Bindungen zwischen Berlin und der Bundesrepublik, freier Zugang der Zivilbevölkerung und die Aufrechterhaltung der gemeinsamen Deutschland-Politik, d. h. die Wiedervereinigung unseres Landes in Frieden und Freiheit, die Nichtanerkennung des sowjetisch besetzten Teils Deutschlands und des dort herrschenden Regimes, die Regelung der Grenzfragen in einem wirklichen Friedensvertrag, der mit einer gesamtdeutschen Regierung abzuschließen ist und für dessen Zustandekommen wir uns weiter mit aller Kraft einsetzen wollen. (Abg. Wehner: Die Mauer muß weg!)

Die Bundesregierung weiß, daß diese Ziele nicht mit Gewalt erreicht werden können. Jeder dahingehende Versuch würde zur Zerstörung unseres Landes und großer Teile der Übrigen Welt führen. Es wäre das Ende jeder Deutschland-Politik. Die Bundesregierung hat daher mehrfach feierlich erklärt, daß sie auf die Anwendung von Gewalt oder die Drohung mit Gewalt zur Erreichung ihrer politischen Ziele ein für allemal verzichtet. Sie erneuert diese Versicherung in diesem Augenblick, und sie ist bereit, in jeder geeigneten Weise diesen Gewaltverzicht auch zum Gegenstand internationaler Verhandlungen zu machen. (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der SPD.)

Die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands in Frieden und Freiheit bleibt das unverrückbare Ziel der deutschen Politik, auch wenn wir heute noch keinen Zeitpunkt für seine Verwirklichung angeben können. Keinem Volk kann das Selbstbestimmungsrecht auf die Dauer vorenthalten werden. Die derzeitige unnatürliche Spaltung unseres Volkes hat immer wieder zu schweren Spannungen und Krisen geführt. Die Bundesregierung fordert daher die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts, eines Rechts, das zu einem verbindlichen allgemeinen Grundsatz des Völkerrechts geworden und in der Satzung der UNO verankert ist. Die Bundesregierung wird sich daher auch dafür einsetzen, daß nichts geschieht, was die Wiedervereinigung erschweren oder verhindern könnte. Eine Anerkennung des kommunistischen Regimes in Mitteldeutschland lehnt sie entschieden ab. Die Machthaber Mitteldeutschlands sind keine Regierung, die auf Grund des nationalen Selbstbestimmungsrechts zustande gekommen ist. Sie sind lediglich Vollzugsorgane der sowjetischen Besatzungsmacht. Selbst zu Regimen, die mit totalitären Mitteln arbeiten, besteht ein fundamentaler Unterschied: In der sowjetisch besetzten Zone lehnt das Volk mit überwältigender Mehrheit nicht nur das Regime, sondern auch die Existenz eines separaten deutschen Teilstaates ab. (Beifall im ganzen Hause.)

Dies vor allem ist es, was die sowjetisch besetzte Zone von allen Staaten in der Welt unterscheidet. Dies ist der Grund, warum die Bundesregierung die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit dem Regime der sowjetisch besetzten Zone oder die Unterzeichnung eines separaten sogenannten Friedensvertrages mit dem Regime der Zone als einen unfreundlichen Akt gegen das deutsche Volk und als Stellungnahme gegen die Wiedervereinigung und für die fortdauernde Spaltung Deutschlands ansehen muß.

Mit den Gewaltmaßnahmen des 13. August 1961 in Berlin, mit den Evakuierungen an der Demarkationslinie und mit der Steigerung des Terrors in ganz Mitteldeutschland hat das dortige Regime von neuem seine brutale Unmenschlichkeit offenbart. Unablässig werden menschliche Grundrechte verletzt. Unbeschreiblich ist die seelische Not der durch Stacheldraht und Betonmauern von uns getrennten Menschen. Die Bundesregierung fordert mit Nachdruck die Wiederherstellung des Rechts in ganz Deutschland. Vor allem müssen die Sperrmaßnahmen in Berlin wieder aufgehoben werden. (Beifall im ganzen Hause.)

Die Schandmauer muß verschwinden! (Starker Beifall im ganzen Hause.)

Freie Verbindungswege zwischen Berlin und Westdeutschland müssen gewährleistet sein.

Ich komme nun zu einer Frage, die für das Schicksal des deutschen Volkes und auch aller europäischen Völker von entscheidender Bedeutung ist: zur Frage der europäischen Sicherheit. Für die Bundesregierung gibt es in dieser Frage einige Grundsätze, die sie nicht preisgeben kann. Nach Auffassung der Bundesregierung gehört die Frage der europäischen Sicherheit nicht in den Zusammenhang der Berlin-Krise. Die Probleme der europäischen Sicherheit können nur in Verbindung mit der Wiederherstellung der deutschen Einheit erörtert werden.

Wir lehnen auch regionale Sicherheitsmaßnahmen in Europa ab, wenn sie als Vorstufe eines Abkommens über eine allgemeine Abrüstung deklariert werden, da die Hauptforderung des Westens - Aufrechterhaltung eines ausgeglichenen Kräfteverhältnisses Ost-West - nur in weltweitem Rahmen erfüllt werden kann. Die Bundesregierung ist dagegen bereit, sich an Überlegungen zu beteiligen, die dem Ziel dienen, die Gefahr von Überraschungsangriffen zu vermindern oder zu beseitigen, soweit es sich dabei um weltweite Maßnahmen handelt.

Ich wiederhole also: Die Bundesregierung ist nicht bereit, Maßnahmen zuzustimmen, die unter der Bezeichnung „europäische Sicherheit“ in Wirklichkeit die Unsicherheit vergrößern würden. (Beifall bei den Regierungsparteien.)

Sie ist indessen bereit, nicht nur solchen Maßnahmen zuzustimmen, die geeignet sind, die Lösung der politischen Probleme Europas zu ermöglichen, sondern darüber hinaus auch solchen, die der Wahrung eines gerechten Friedens dienen. (Abg. Wehner: Sogar Berlin zu isolieren!)

Eines der obersten Ziele der deutschen Außenpolitik bleibt daher die allgemeine und kontrollierte Abrüstung. Die Bundesregierung begrüßt das von der amerikanischen Regierung im September dieses Jahres den Vereinten Nationen vorgelegte Programm für eine allgemeine und vollständige Abrüstung in einer friedlichen Welt. Sie betrachtet dieses Programm als eine realistische Grundlage weiterer Abrüstungsverhandlungen. Die Bundesregierung bedauert, daß die Abrüstungsverhandlungen seit Juni 1960 unterbrochen sind; sie hofft, daß eine Wiederaufnahme dieser Verhandlungen alsbald ermöglicht wird.

Die Bundesregierung bedauert besonders, daß durch das Verhalten der sowjetischen Regierung die Verhandlungen für eine kontrollierte Einstellung der Kernwaffenversuche, die zeitweise vor einem positiven Abschluß zu stehen schienen, erneut verzögert worden sind. Die Bundesregierung wünscht dringend einen baldigen Vertrag der Atom-Mächte über die kontrollierte Einstellung dieser Versuche. Sie hofft, daß die Wiederaufnahme der Verhandlungen am 28. November in Genf zu einem Ergebnis führen wird.

Die Aussichten, der Welt durch Abrüstung den Frieden zu erhalten und zu sichern, sind leider nicht ermutigend. Im Gegenteil, die von der Sowjetunion hervorgerufene Krise um Berlin zeigt mit aller Deutlichkeit, daß die freien Völker sich gegen einen mit militärischen Mitteln ausgeübten Druck gemeinsam sichern müssen.

Daher betrachtet die Bundesregierung die Stärkung der NATO als das Gebot der Stunde, und zwar durch verbesserte politische Konsultationen und durch militärische Verstärkung.

Nach Auffassung der Bundesregierung sollte der Plan einer NATO-Atom-Streitmacht baldmöglichst verwirklicht werden. Die Aufstellung einer solchen Streitmacht ist erforderlich, um die Streitkräfte der NATO in ihrer Abwehrkraft auf die gleiche waffentechnische Stufe zu heben, auf der sich der Gegner befindet. Mit dieser Forderung entkräftet die Bundesregierung zugleich den Vorwurf, atomare Waffen für sich selbst erwerben zu wollen. Die Bundesregierung hat diese Forderung niemals erhoben. (Abg. Brandt [Berlin]: Der Kanzler gehört wohl nicht zur Bundesregierung?!)

Die Organisation des Nordatlantik-Pakts ist ein auf Verteidigung der gemeinsamen Interessen gerichtetes Bündnis der freien Völker. Die Bundesrepublik ist ein loyaler Partner dieses Bündnisses. Der Verteidigungscharakter der deutschen Streitkräfte kann nicht besser demonstriert werden als durch die Tatsache, daß die deutschen Verbände dem alliierten Oberbefehlshaber unterstellt sind.

Wenn wir die Stärkung der NATO als die dringendste Aufgabe ansehen, die es zu bewältigen gilt, so kommt es darauf an, unsere Mitarbeit durch praktische Maßnahmen zu beweisen, d. h. wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, um unsere Verpflichtungen in der NATO zu erfüllen. Wir werden zu diesem Zweck die Wehrdienstpflicht auf 18 Monate verlängern müssen, und wir werden die für die Erhaltung unserer inneren und äußeren Sicherheit erforderliche Gesetzgebung umgehend zu verabschieden haben. Das Grundgesetz bedarf der Ergänzung, um für den Fall Vorsorge zu treffen, daß der Bestand oder die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates bedroht werden. Auch andere Gesetzentwürfe, die der Vorsorge für den Krisenfall dienen sollen, wird die Bundesregierung dem Bundestag bald vorlegen. Ich erwähne nur den Schutz der Bevölkerung in den Wohnungen und Betrieben, die Regelung einer Umstellung von Wirtschaft, Ernährung und Verkehr auf die besonderen Erfordernisse eines Krisenfalles und die Einführung einer zivilen Dienstpflicht, um im Ernstfall die Versorgung und den Schutz der zivilen Bevölkerung sowie die Aufrechterhaltung öffentlicher Dienste sicherzustellen.

Die zur Verbesserung der Kampfkraft unserer Streitkräfte erforderlichen Maßnahmen führen zwangsläufig zu einer wesentlichen Erhöhung der Verteidigungslasten. An Länder und Gemeinden, aber auch an Wirtschaft und Bevölkerung richten wir den dringenden Appell, unsere zur Verstärkung der gemeinsamen Verteidigung notwendigen Maßnahmen, vor allem auf dem Gebiet der Landbeschaffung, der Produktion und der Bauten, zu unterstützen. Viele der Maßnahmen, die die Bundesregierung treffen muß, werden tief in das Leben jedes einzelnen Deutschen eingreifen. Die Bundesregierung ist sich dessen bewußt. Sie muß diese Opfer, die dem Ernst der Lage entsprechen, vom deutschen Volk verlangen.

Wir sind davon überzeugt, daß nur eine ganz klare, entschlossene Haltung uns helfen kann, Sicherheit und Frieden zu erhalten. Je stärker wir Deutschen innerhalb der NATO diese entschlossene Haltung durch Taten beweisen, um so mehr dürfen wir darauf vertrauen, daß unsere Verbündeten in künftigen Verhandlungen mit der gleichen Entschlossenheit und Festigkeit den sowjetischen Forderungen begegnen werden. Das Bündnis der freien Völker ist ein unteilbares Ganzes. Die Bundesregierung ist sich in besonderem Maße der Verpflichtungen bewußt, die ihr aus der Mitgliedschaft der Bundesrepublik in der NATO erwachsen. Sie ist zutiefst davon überzeugt, daß Sicherheit und Freiheit des deutschen Volkes nur in dieser engen Gemeinschaft mit ihren Verbündeten gewährleistet werden können.

Die Begegnung, die vor wenigen Tagen mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten stattfand, ist sinnfälliger Ausdruck für die engen und fruchtbaren Bindungen, die sich zwischen den Mitgliedern des Nordatlantik-Bündnisses entwickelt haben. Es ist selbstverständlich, daß in dieser Allianz den Vereinigten Staaten von Amerika eine besondere Führungsrolle zufällt. Daher ist es besonders dankenswert, daß gleich zu Beginn der Amtszeit der Bundesregierung Gelegenheit zu einem offenen und herzlichen Gedankenaustausch mit Präsident Kennedy gegeben worden ist.

Diese Gespräche haben, wie Sie wissen, zu einer Übereinstimmung der Auffassungen in den wesentlichen Fragen geführt. Sie haben erneut bestätigt, daß, wie seit vielen Jahren, das Verhältnis nicht nur der Regierungen, sondern auch des amerikanischen und des deutschen Volkes zueinander durch gegenseitiges Vertrauen und Freundschaft bestimmt wird. Die Gespräche in Washington haben erneut den Beweis dafür erbracht, daß wir - Amerikaner und Deutsche - uns aufeinander verlassen können.

In Kürze werden Gespräche mit General de Gaulle und Premierminister Macmillan stattfinden. Für Dezember ist die alljährliche Konferenz der NATO-Mitglieder in Paris anberaumt. Auch diese Begegnungen dienen dem Ziel, den Zusammenhalt und die Festigkeit unseres Bündnisses zu stärken.

Unsere Zugehörigkeit zu der Gemeinschaft freier Völker gibt uns die Zuversicht, daß wir die vor uns liegenden Schwierigkeiten meistern werden.

Je fester wir alle in diese Gemeinschaft hineinwachsen, je mehr wir das Gemeinsame in Rechten und Pflichten begreifen und verwirklichen, um so stärker werden wir sein. Wir müssen den Rahmen, der in der Organisation des Nordatlantik-Paktes gegeben ist, ausfüllen. Wir müssen die gemeinsame Verteidigungskraft stärken, unsere wirtschaftliche Zusammenarbeit ausbauen und unsere Politik noch enger aufeinander abstimmen. Dann werden wir nicht nur den Anforderungen der Gegenwart entsprechen können, sondern auch den Grundstein für eine Zukunft legen, in der Frieden und Freiheit Wirklichkeit sind.

Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 223 vom 29.11.1961, S. 2089 ff.; Stenogr. Berichte 4. Deutscher Bundestag, Bd. 50, 22 A ff., dok. in: Dokumente zur Deutschlandpolitik, IV. Reihe/Band 7, zweiter Halbband: 2.10.-31.12.1961.
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