geboren am 11. Dezember 1941
erschossen am 1. Januar 1963
in der Spree nahe der Oberbaumbrücke
an der Sektorengrenze zwischen Berlin-Friedrichshain und Berlin-Kreuzberg
Es ist ein ausgesprochen kalter Neujahrsmorgen mit Lufttemperaturen unter minus zehn Grad, als Hans Räwel in der Nähe der Oberbaumbrücke in das eiskalte Wasser der Spree steigt, um an das gegenüberliegende West-Berliner Ufer zu gelangen. Für einen guten Schwimmer wie ihn ist das durchaus kein aussichtsloses Unterfangen. Immer wieder schaffen es Flüchtlinge, die Spree zwischen den Stadtbezirken Friedrichshain und Kreuzberg unbemerkt zu durchqueren."Am 1.1.63 feierte er mit Freundin bei Zenner, Nähe Oberbaumbrücke, und kam nie zurück." Mit diesen Worten hat die Mutter von Hans Räwel in ihren privaten Aufzeichnungen den Verlust ihres Sohnes festgehalten. Seit dem Morgen des 1. Januar 1963 war ihr jüngster Sohn verschwunden. Erst nach Tagen voller Ungewissheit erhielt sie, wie sie niederschrieb, "die unfassbare Nachricht, dass Hans an der Staatsgrenze ertrunken aufgefunden ist." [1] Doch die Mutter wurde belogen. Tatsächlich war ihr Sohn beim Versuch, durch die Spree nach West-Berlin zu schwimmen, von DDR-Grenzsoldaten erschossen worden.
Geboren im Kriegsjahr 1941 in Stralsund, wächst Hans Räwel mit drei älteren Geschwistern auf der Ostseeinsel Rügen auf. Seine Eltern haben eine eigene Bäckerei und halten die Kinder schon früh zur Mitarbeit an. 1957 zieht die Familie nach Ost-Berlin, wo die Eltern eine Bäckerei im Köpenicker Ortsteil Rahnsdorf übernehmen. Auf Wunsch des Vaters macht Hänschen, wie ihn Eltern und Geschwister nennen, nach dem Schulabschluss eine Bäckerlehre. Seine Schwester erinnert sich, dass ihr jüngster Bruder sehr musikalisch war und in der Backstube oft Mundharmonika oder Akkordeon spielte. Während sie in Ost-Berlin heranwachsen, überschattet die deutsche Teilung allmählich das Familienleben. Der älteste Bruder lebt schon seit 1954 in Westdeutschland. Auch die anderen Geschwister und der Vater von Hans Räwel gehen vor dem Mauerbau in den Westen, zuletzt im Dezember 1960 seine Schwester Renate. Die ständige politische Gängelei habe sie nicht mehr ausgehalten, sagt sie im Rückblick. [2] Sie weiß, dass auch Hans fest entschlossen ist, die DDR zu verlassen, sobald er seine Ausbildung zum Konditor abgeschlossen hat. Doch die Abriegelung der Sektorengrenze am 13. August 1961 macht seine Pläne zunichte. Denn eine Flucht in den Westen ist fortan mit großen Schwierigkeiten und Risiken verbunden. Und er müsste seine Mutter alleine zurücklassen, eine Trennung auf unabsehbare Zeit. So zögert Hans Räwel zunächst, lässt Wochen und Monate vergehen und erweckt den Anschein, dass er sich mit der neuen Situation abfindet. Auch am Silvesterabend 1962 lässt er sich nicht anmerken, was er vorhat. Er verbringt den Abend mit einer Freundin im Vergnügungslokal "Plänterwald" in Berlin-Treptow, wo sie bis in die frühen Morgenstunden feiern. Als sie sich gegen 4.00 Uhr morgens trennen, scheint nichts darauf hinzudeuten, dass er wenig später die Flucht nach West-Berlin wagen will. [3]
Es ist ein ausgesprochen kalter Neujahrsmorgen mit Lufttemperaturen unter minus zehn Grad, als Hans Räwel in der Nähe der Oberbaumbrücke in das eiskalte Wasser der Spree steigt, um an das gegenüberliegende West-Berliner Ufer zu gelangen. Für einen guten Schwimmer wie ihn ist das durchaus kein aussichtsloses Unterfangen. Immer wieder schaffen es Flüchtlinge, die Spree zwischen den Stadtbezirken Friedrichshain und Kreuzberg unbemerkt zu durchqueren. Auch an diesem Morgen gibt es ein Stück flussaufwärts einen erfolgreichen Fluchtversuch, wie West-Berliner Polizeiberichte dokumentieren. [4] Hans Räwel aber entgeht den Blicken der Wachposten nicht. Er wird, kaum dass er im Wasser ist, gegen 6.15 Uhr von der Besatzung eines Bootes der DDR-Grenztruppen entdeckt. Während die Grenzsoldaten die Verfolgung aufnehmen, taucht er zwischen den Holzpfählen hindurch, die in der Mitte des Flusses den Weg ans andere Ufer versperren. [5] Das zwingt seine Verfolger, die so genannte Dalbenreihe, die sich zwischen Oberbaumbrücke und Osthafensteg über eine Länge von mehr als 300 Metern hinzieht, zu umfahren. [6] Doch schließlich holen sie ihn ein und eröffnen aus nächster Nähe das Feuer, bis Hans Räwel tödlich getroffen im Wasser versinkt. "Der Grenzverletzer", gibt einer der Schützen anschließend zu Protokoll, "befand sich zu dieser Zeit ca. 35 m vom westlichen Ufer entfernt." [7]
Am West-Berliner Ufer haben zwei Polizeibeamte die Schüsse der Grenzsoldaten gehört. Sie erwidern das Feuer eigenen Angaben zufolge, weil sie sich bedroht fühlen, und treffen das Boot, wodurch der Bootsführer leicht verletzt wird. [8] Dieser Zwischenfall löst auf der politischen Ebene heftige Reaktionen aus. Im Westen wird der Schusswaffengebrauch der Polizisten angesichts der Gefahr für deren Leib und Leben als berechtigt angesehen. [9] Aus Sicht der DDR handelt es sich um einen "provokatorischen Feuerüberfall" der West-Berliner Polizei. [10]
Das DDR-Verteidigungsministerium bezeichnet den Fluchtversuch Hans Räwels in einer über die Presseagentur ADN verbreiteten Meldung sogar als "vorbereitete Grenzprovokation" und behauptet, "friedens- und verständigungsfeindliche Kräfte" in West-Berlin würden mit solchen Mordanschlägen auf Grenzsicherungskräfte der DDR versuchen, "das internationale Klima zu vergiften". [11] Der amerikanische Stadtkommandant Polk spricht hingegen von einem "bedauerlichen Beginn des neuen Jahres in Berlin" und verurteilt seinerseits die Schüsse auf den wehrlosen Flüchtling als einen "besonders verantwortungslosen, provokatorischen und leichtfertigen Missbrauch von Feuerwaffen." [12]
Im April 1994 werden drei ehemalige DDR-Grenzsoldaten wegen gemeinschaftlichen Totschlags angeklagt. [13] Alle drei waren damals an Bord, als das Boot die Verfolgung des Flüchtenden aufnahm. Zwei von ihnen haben, wie sich herausstellt, geschossen. An der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin nehmen auch Mutter und Schwester des Opfers teil. Sie wollen endlich erfahren, was damals passiert ist, nachdem sie von den DDR-Behörden über die Todesumstände stets im Ungewissen gelassen wurden. Zu ihrem Bedauern erleben sie die beiden Schützen als unbeteiligt und ohne ein Zeichen der Reue. [14] Wer von ihnen den tödlichen Schuss abgab, kann das Gericht nicht mit Bestimmtheit klären. So werden im März 1996 schließlich beide Schützen im Sinne der Anklage schuldig gesprochen. Sie hätten, wie es in der Urteilsbegründung heißt, "bei einigem Nachdenken über die Berechtigung der ihnen erteilten Befehle erkennen können, dass sie im Unrecht waren (…)." Denn die Tötung eines vollkommen wehrlosen, im eiskalten Wasser schwimmenden Menschen, habe derart eklatant gegen die elementaren Grundsätze der Menschlichkeit und der Gerechtigkeit verstoßen, dass der darin liegende Gesetzesverstoß für jedermann erkennbar gewesen sei. [15]
Text: Christine Brecht
Geboren im Kriegsjahr 1941 in Stralsund, wächst Hans Räwel mit drei älteren Geschwistern auf der Ostseeinsel Rügen auf. Seine Eltern haben eine eigene Bäckerei und halten die Kinder schon früh zur Mitarbeit an. 1957 zieht die Familie nach Ost-Berlin, wo die Eltern eine Bäckerei im Köpenicker Ortsteil Rahnsdorf übernehmen. Auf Wunsch des Vaters macht Hänschen, wie ihn Eltern und Geschwister nennen, nach dem Schulabschluss eine Bäckerlehre. Seine Schwester erinnert sich, dass ihr jüngster Bruder sehr musikalisch war und in der Backstube oft Mundharmonika oder Akkordeon spielte. Während sie in Ost-Berlin heranwachsen, überschattet die deutsche Teilung allmählich das Familienleben. Der älteste Bruder lebt schon seit 1954 in Westdeutschland. Auch die anderen Geschwister und der Vater von Hans Räwel gehen vor dem Mauerbau in den Westen, zuletzt im Dezember 1960 seine Schwester Renate. Die ständige politische Gängelei habe sie nicht mehr ausgehalten, sagt sie im Rückblick. [2] Sie weiß, dass auch Hans fest entschlossen ist, die DDR zu verlassen, sobald er seine Ausbildung zum Konditor abgeschlossen hat. Doch die Abriegelung der Sektorengrenze am 13. August 1961 macht seine Pläne zunichte. Denn eine Flucht in den Westen ist fortan mit großen Schwierigkeiten und Risiken verbunden. Und er müsste seine Mutter alleine zurücklassen, eine Trennung auf unabsehbare Zeit. So zögert Hans Räwel zunächst, lässt Wochen und Monate vergehen und erweckt den Anschein, dass er sich mit der neuen Situation abfindet. Auch am Silvesterabend 1962 lässt er sich nicht anmerken, was er vorhat. Er verbringt den Abend mit einer Freundin im Vergnügungslokal "Plänterwald" in Berlin-Treptow, wo sie bis in die frühen Morgenstunden feiern. Als sie sich gegen 4.00 Uhr morgens trennen, scheint nichts darauf hinzudeuten, dass er wenig später die Flucht nach West-Berlin wagen will. [3]
Es ist ein ausgesprochen kalter Neujahrsmorgen mit Lufttemperaturen unter minus zehn Grad, als Hans Räwel in der Nähe der Oberbaumbrücke in das eiskalte Wasser der Spree steigt, um an das gegenüberliegende West-Berliner Ufer zu gelangen. Für einen guten Schwimmer wie ihn ist das durchaus kein aussichtsloses Unterfangen. Immer wieder schaffen es Flüchtlinge, die Spree zwischen den Stadtbezirken Friedrichshain und Kreuzberg unbemerkt zu durchqueren. Auch an diesem Morgen gibt es ein Stück flussaufwärts einen erfolgreichen Fluchtversuch, wie West-Berliner Polizeiberichte dokumentieren. [4] Hans Räwel aber entgeht den Blicken der Wachposten nicht. Er wird, kaum dass er im Wasser ist, gegen 6.15 Uhr von der Besatzung eines Bootes der DDR-Grenztruppen entdeckt. Während die Grenzsoldaten die Verfolgung aufnehmen, taucht er zwischen den Holzpfählen hindurch, die in der Mitte des Flusses den Weg ans andere Ufer versperren. [5] Das zwingt seine Verfolger, die so genannte Dalbenreihe, die sich zwischen Oberbaumbrücke und Osthafensteg über eine Länge von mehr als 300 Metern hinzieht, zu umfahren. [6] Doch schließlich holen sie ihn ein und eröffnen aus nächster Nähe das Feuer, bis Hans Räwel tödlich getroffen im Wasser versinkt. "Der Grenzverletzer", gibt einer der Schützen anschließend zu Protokoll, "befand sich zu dieser Zeit ca. 35 m vom westlichen Ufer entfernt." [7]
Am West-Berliner Ufer haben zwei Polizeibeamte die Schüsse der Grenzsoldaten gehört. Sie erwidern das Feuer eigenen Angaben zufolge, weil sie sich bedroht fühlen, und treffen das Boot, wodurch der Bootsführer leicht verletzt wird. [8] Dieser Zwischenfall löst auf der politischen Ebene heftige Reaktionen aus. Im Westen wird der Schusswaffengebrauch der Polizisten angesichts der Gefahr für deren Leib und Leben als berechtigt angesehen. [9] Aus Sicht der DDR handelt es sich um einen "provokatorischen Feuerüberfall" der West-Berliner Polizei. [10]
Das DDR-Verteidigungsministerium bezeichnet den Fluchtversuch Hans Räwels in einer über die Presseagentur ADN verbreiteten Meldung sogar als "vorbereitete Grenzprovokation" und behauptet, "friedens- und verständigungsfeindliche Kräfte" in West-Berlin würden mit solchen Mordanschlägen auf Grenzsicherungskräfte der DDR versuchen, "das internationale Klima zu vergiften". [11] Der amerikanische Stadtkommandant Polk spricht hingegen von einem "bedauerlichen Beginn des neuen Jahres in Berlin" und verurteilt seinerseits die Schüsse auf den wehrlosen Flüchtling als einen "besonders verantwortungslosen, provokatorischen und leichtfertigen Missbrauch von Feuerwaffen." [12]
Im April 1994 werden drei ehemalige DDR-Grenzsoldaten wegen gemeinschaftlichen Totschlags angeklagt. [13] Alle drei waren damals an Bord, als das Boot die Verfolgung des Flüchtenden aufnahm. Zwei von ihnen haben, wie sich herausstellt, geschossen. An der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin nehmen auch Mutter und Schwester des Opfers teil. Sie wollen endlich erfahren, was damals passiert ist, nachdem sie von den DDR-Behörden über die Todesumstände stets im Ungewissen gelassen wurden. Zu ihrem Bedauern erleben sie die beiden Schützen als unbeteiligt und ohne ein Zeichen der Reue. [14] Wer von ihnen den tödlichen Schuss abgab, kann das Gericht nicht mit Bestimmtheit klären. So werden im März 1996 schließlich beide Schützen im Sinne der Anklage schuldig gesprochen. Sie hätten, wie es in der Urteilsbegründung heißt, "bei einigem Nachdenken über die Berechtigung der ihnen erteilten Befehle erkennen können, dass sie im Unrecht waren (…)." Denn die Tötung eines vollkommen wehrlosen, im eiskalten Wasser schwimmenden Menschen, habe derart eklatant gegen die elementaren Grundsätze der Menschlichkeit und der Gerechtigkeit verstoßen, dass der darin liegende Gesetzesverstoß für jedermann erkennbar gewesen sei. [15]
Text: Christine Brecht
[1]
Handschriftliche Notizen der Mutter von Hans Räwel, o.D., Privatbesitz.
[2] Vgl. Gespräch von Christine Brecht mit Renate N., der Schwester von Hans Räwel, 26.1.2007.
[3] Vgl. Niederschrift der Zeugen-Vernehmung der Freundin von Hans Räwel durch die Berliner Polizei, 4.5.1993, in: StA Berlin, Az. 27/2 Js 103/90, Bd. 2. Bl. 278-283. [4] Vgl. Bericht der West-Berliner Polizeiinspektion Kreuzberg betr. Sowjetsektoraler Grepo schießt auf zwei Polizeibeamte, die Grundstück nach vermutlichen Flüchtling absuchen, 1.1.1963, in: PHS, Bestand Grenzvorkommnisse, o.Pag. [5] Vgl. Bericht der NVA/1.GB/V. Grenzabteilung/Der Stabschef über den verhinderten Grenzdurchbruch durch Anwendung der Schusswaffe, 1.1.1963, in: BArch, VA-07/16930, Bl. 54-56.
[6] Dalben sind in den Hafengrund eingerammte Pfähle oder Pfahlgruppen, die üblicherweise der Befestigung von Schiffen dienen. In diesem Fall waren sie jedoch Teil der Grenzanlagen. Zu Absperrungszwecken errichtet, wurden sie in den folgenden Jahren immer weiter ausgebaut. Vgl. Bericht des Wasserstraßenhauptamts Berlin, 7.7.1962, in: LAB, C Rep 311, Nr. 5, o.Pag., 1962.
[7] Abschrift des Berichts eines der Grenzposten und Schützen zum verhinderten Grenzdurchbruch am Osthafen, 1.1.1963, in: BStU, MfS, HA I Nr. 5862, Bl. 14. [8] Dem ärztlichen Gutachten des Krankenhauses der Volkspolizei vom 2.1.1963 zufolge handelt es sich um eine kleine, oberflächliche Hautverletzung am Nacken. Vgl. Gutachten des Krankenhauses der Vopo über die Verletzung des Gen. Uffz., 2.1.1963, in: Ebd., Bl. 27.
[9] Vgl. Bericht der West-Berliner Polizeiinspektion Kreuzberg betr. Sowjetsektoraler Grepo schießt auf zwei Polizeibeamte, die Grundstück nach vermutlichen Flüchtling absuchen, 1.1.1963, in: PHS, Bestand Grenzvorkommnisse, o.Pag., sowie Stellungnahme der West-Berliner Polizei zum Schusswaffengebrauch am 1.1.1963, 3.1.1963, in: Ebd. [10] Neues Deutschland, 3.1.1963. [11] ADN-Mitteilung des DDR-Verteidigungsministeriums [Abschrift], o.D. [Januar 1963], in: PHS, Bestand Grenzvorkommnisse, o.Pag.
[12] "In der Spree erschossen?", Telegraf, 3.1.1963. [13] Vgl. Anklageschrift der Staatsanwaltschaft II bei dem Landgericht Berlin (27/2 Js 103/90), 13.4.1995, in: StA Berlin, Az. 27 Js 103/90, Bd. 3, Bl. 90-117.
[14] Vgl. Gespräch von Christine Brecht mit Renate N., der Schwester von Hans Räwel, 26.1.2007. [15] Urteil des Landgerichts Berlin vom 6.3.1996, in: StA Berlin, Az. 27Js 103/90, Bd. 6, Bl. 1-47, Zitat Bl. 40.
[2] Vgl. Gespräch von Christine Brecht mit Renate N., der Schwester von Hans Räwel, 26.1.2007.
[3] Vgl. Niederschrift der Zeugen-Vernehmung der Freundin von Hans Räwel durch die Berliner Polizei, 4.5.1993, in: StA Berlin, Az. 27/2 Js 103/90, Bd. 2. Bl. 278-283. [4] Vgl. Bericht der West-Berliner Polizeiinspektion Kreuzberg betr. Sowjetsektoraler Grepo schießt auf zwei Polizeibeamte, die Grundstück nach vermutlichen Flüchtling absuchen, 1.1.1963, in: PHS, Bestand Grenzvorkommnisse, o.Pag. [5] Vgl. Bericht der NVA/1.GB/V. Grenzabteilung/Der Stabschef über den verhinderten Grenzdurchbruch durch Anwendung der Schusswaffe, 1.1.1963, in: BArch, VA-07/16930, Bl. 54-56.
[6] Dalben sind in den Hafengrund eingerammte Pfähle oder Pfahlgruppen, die üblicherweise der Befestigung von Schiffen dienen. In diesem Fall waren sie jedoch Teil der Grenzanlagen. Zu Absperrungszwecken errichtet, wurden sie in den folgenden Jahren immer weiter ausgebaut. Vgl. Bericht des Wasserstraßenhauptamts Berlin, 7.7.1962, in: LAB, C Rep 311, Nr. 5, o.Pag., 1962.
[7] Abschrift des Berichts eines der Grenzposten und Schützen zum verhinderten Grenzdurchbruch am Osthafen, 1.1.1963, in: BStU, MfS, HA I Nr. 5862, Bl. 14. [8] Dem ärztlichen Gutachten des Krankenhauses der Volkspolizei vom 2.1.1963 zufolge handelt es sich um eine kleine, oberflächliche Hautverletzung am Nacken. Vgl. Gutachten des Krankenhauses der Vopo über die Verletzung des Gen. Uffz., 2.1.1963, in: Ebd., Bl. 27.
[9] Vgl. Bericht der West-Berliner Polizeiinspektion Kreuzberg betr. Sowjetsektoraler Grepo schießt auf zwei Polizeibeamte, die Grundstück nach vermutlichen Flüchtling absuchen, 1.1.1963, in: PHS, Bestand Grenzvorkommnisse, o.Pag., sowie Stellungnahme der West-Berliner Polizei zum Schusswaffengebrauch am 1.1.1963, 3.1.1963, in: Ebd. [10] Neues Deutschland, 3.1.1963. [11] ADN-Mitteilung des DDR-Verteidigungsministeriums [Abschrift], o.D. [Januar 1963], in: PHS, Bestand Grenzvorkommnisse, o.Pag.
[12] "In der Spree erschossen?", Telegraf, 3.1.1963. [13] Vgl. Anklageschrift der Staatsanwaltschaft II bei dem Landgericht Berlin (27/2 Js 103/90), 13.4.1995, in: StA Berlin, Az. 27 Js 103/90, Bd. 3, Bl. 90-117.
[14] Vgl. Gespräch von Christine Brecht mit Renate N., der Schwester von Hans Räwel, 26.1.2007. [15] Urteil des Landgerichts Berlin vom 6.3.1996, in: StA Berlin, Az. 27Js 103/90, Bd. 6, Bl. 1-47, Zitat Bl. 40.