geboren am 17. Dezember 1917
erschossen am 25. November 1965
zwischen Reichstagsgebäude und Brandenburger Tor
an der Sektorengrenze zwischen Berlin-Mitte und Berlin-Tiergarten
Heinz Sokolowski ist 47 Jahre alt, als er in den frühen Morgenstunden des 25. November 1965 beim Versuch, von Ost- nach West-Berlin zu flüchten, von einem DDR-Grenzsoldaten erschossen wird. West-Berliner Polizisten hören die Schüsse und beobachten den Abtransport des schwer verletzten Flüchtlings.Heinz Sokolowski ist 47 Jahre alt, als er in den frühen Morgenstunden des 25. November 1965 beim Versuch, von Ost- nach West-Berlin zu flüchten, von einem DDR-Grenzsoldaten erschossen wird. West-Berliner Polizisten hören die Schüsse und beobachten den Abtransport des schwer verletzten Flüchtlings. [1] Auch der Name und das tragische Schicksal des Getöteten werden im Westen schon bald bekannt. Ein in West-Berlin ansässiger Schriftsteller lässt einen Bonner Ministerialbeamten Anfang Dezember wissen, sein Freund Heinz Sokolowski habe ihm schon im Oktober geschrieben, „daß er versuchen wolle, den westlichen Teil der Stadt zu erreichen, da er das Leben in Ost-Berlin nicht mehr ertrage. Er wolle versuchen, in der Nähe des Brandenburger-Tors in die Freiheit zu gelangen. Nun ist er am 25.11. bei diesem Fluchtversuch früh gegen 5 Uhr erschossen worden, wie mir einer seiner Freunde aus Ost-Berlin mitteilte. (…) Schon als wir die Pressenotiz lasen, daß wieder ein Flüchtling Nähe Brandenburger-Tor niedergeschossen wurde, hatten wir eine bange Ahnung, es könne Heinz Sokolowski sein. Leider war es so. Wir sind sehr erschüttert." [2]
Der Schriftsteller Herbert Stargaard, von dem diese Zeilen stammen, und der Journalist Heinz Sokolowski lernen sich Anfang der 1960er Jahre kennen, als beide aus politischen Gründen im DDR-Zuchthaus Waldheim inhaftiert sind. [3] Heinz Sokolowski verbüßt damals den Rest einer 10-jährigen Haftstrafe, zu der ihn ein sowjetisches Militärtribunal 1953 wegen angeblicher Spionage verurteilt hat. Schon im Gefängnis soll er gegenüber seinen Schicksalsgenossen kein Hehl daraus gemacht haben, „dass er nach seiner Entlassung nach Westdeutschland gehen will, da er in der DDR keine Existenzmöglichkeit mehr habe", wie es in einem Bericht der DDR-Geheimpolizei heißt. [4]
Heinz Sokolowski, der während des Ersten Weltkriegs in Frankfurt an der Oder geboren wird und in den Jahren der Weimarer Republik in bescheidenen Verhältnissen aufwächst, ist 15 Jahre alt, als die Nationalsozialisten in Deutschland an die Macht kommen. Der Zweite Weltkrieg, russische Kriegsgefangenschaft und die in der Nachkriegszeit erlittene politische Verfolgung haben seinen weiteren Lebensweg auf tragische Weise bestimmt. So zumindest geht es aus der Schilderung seines Werdeganges hervor, die er nach der Entlassung aus DDR-Haft selbst verfasst hat. [5] Demnach macht er nach der Volksschule eine Schneiderlehre und besucht danach eine Handelsschule, um das Abitur nachzuholen. Als sich ihm 1936 eine Gelegenheit bietet, als Redaktionsvolontär bei der „Frankfurter Oderzeitung" anzufangen, gibt er den Erwerb der Hochschulreife jedoch zugunsten einer journalistischen Laufbahn auf. Zwei Jahre später zum Militärdienst eingezogen, wird er im Zweiten Weltkrieg an verschiedenen Kriegsschauplätzen als Wehrmachtssoldat eingesetzt, unter anderem als Kriegsberichterstatter, zuletzt im Rang eines Gefreiten an der Ostfront. Dort gerät er mit 26 Jahren in russische Kriegsgefangenschaft, durchläuft einen Antifa-Lehrgang und lässt sich wie viele Wehrmachtssoldaten vorübergehend für die Sache des Kommunismus gewinnen.
Nach Deutschland zurückgekehrt, wird er 1946 im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin ansässig und arbeitet in den folgenden Jahren als freier Journalist für Rundfunk und Presse im Ostteil der Stadt. 1947 heiratet er und wohnt mit seiner Frau und der gemeinsamen Tochter im Stadtbezirk Prenzlauer Berg, bis die Ehe 1951 geschieden wird. Obwohl er kein Parteimitglied ist, arbeitet er während dieser Zeit für die kommunistisch gesteuerten Medien der sowjetischen Besatzungsmacht und der DDR. Anfang 1953 kommt es jedoch zum Bruch, ohne dass aus den vorliegenden Akten hervorginge, aus welchen Gründen sich Heinz Sokolowski abgewandt hat oder warum er in Ungnade gefallen ist. Fest steht, dass er am 12. Februar 1953 in Ost-Berlin verhaftet und am 27. April 1953 von einem sowjetischen Militärtribunal zu 20 Jahren Freiheitsentzug verurteilt wird, weil er angeblich für den Westen spioniert und antisowjetische Literatur besessen haben soll. [6] Nachdem das Strafmaß per Beschluss eines Kassationsgerichts auf 10 Jahre herabgesetzt worden ist, wird Heinz Sokolowski noch im gleichen Jahr zur Strafverbüßung in die Sowjetunion verbracht. Nach drei Jahren Arbeitslager wird er 1956 im Zuge der letzten Repatriierung deutscher Kriegs- und Zivilgefangener als sogenannter „Nichtamnestierter" zur weiteren Verbüßung seiner Strafe an die DDR-Behörden überstellt. [7] Im DDR-Strafvollzug sind Bautzen, Brandenburg und Waldheim, wo er Anfang 1960 an Tuberkulose erkrankt, die weiteren Stationen seiner Haft, bevor sie im 13. Februar 1963 endet. Anders als erhofft, wird er aber nicht in den Westen entlassen, sondern nach Ost-Berlin - seinen letzten Wohnort.
Ohne Kontakt zu seiner Familie, gesundheitlich angeschlagen und zum Fahrstuhlführer in einem Industriebetrieb degradiert, bemüht sich Heinz Sokolowski mit der Begründung, dass er im Westen entfernte Verwandte habe, um eine Ausreisegenehmigung. Er muss aber bald erkennen, dass ihn die Ost-Berliner Behörden um keinen Preis ziehen lassen. [8] Stattdessen gerät er wegen seiner Verbindungen zu ehemaligen politischen Häftlingen im Westteil der Stadt im März 1964 vorübergehend erneut ins Visier der Staatsmacht. [9] Im Mai des darauf folgenden Jahres scheint es überdies zu einem Konflikt an seinem Arbeitsplatz gekommen zu sein. Denn er wird einem Stasi-Bericht zufolge „im Zusammenhang mit Arbeitsverweigerung auf Grund der Neuregelung des Normwesens im Betrieb", fristlos entlassen. [10] Wenig später beginnt Heinz Sokolowski seine Flucht vorzubereiten. Er sucht die Grenzanlagen nach einer geeigneten Stelle ab, rüstet sich mit Seilen und Decken aus, um Mauer und Stacheldraht zu überwinden, verkauft nach und nach seinen Hausrat und weiht Freunde im Westteil der Stadt in sein Vorhaben ein.
Am 25. November 1965 gegen 5.00 Uhr früh nähert er sich in der Berliner Innenstadt von der Clara-Zetkin-Straße kommend, der heutigen Dorotheenstraße, den Grenzanlagen. Obwohl es noch dunkel ist, wird er von einem Grenzposten entdeckt, der an der Ecke Clara-Zetkin-Straße/Ebertstraße auf einem Wachturm steht. Auch als der Posten Warnschüsse abgibt, setzt Heinz Sokolowski seinen Weg unbeirrt fort. Er löst dabei ein Alarmsignal aus, so dass zwei weitere Grenzsoldaten, die in der Nähe als Doppelposten Dienst tun, auf seinen Fluchtversuch aufmerksam werden. Er hat die mit Stacheldraht bewehrte Grenzmauer schon erreicht, als er von einem dieser Männer gezielt unter Beschuss genommen wird. [11] Von einer Kugel in den Unterleib getroffen, erliegt Heinz Sokolowski wenig später auf dem Transport in das Städtische Krankenhaus Berlin-Mitte seinen schweren Verletzungen.
Im Frühjahr des folgenden Jahres errichtet die West-Berliner Arbeitsgemeinschaft 13. August gegenüber der Todesstelle an der Scheidemannstraße/Ecke Ebertstraße ein drei Meter hohes Holzkreuz zum Gedenken an Heinz Sokolowski. [12] Mit den Worten „nach 7 Jahren ‚DDR’-Haft erschossen auf der Flucht" verweist die Inschrift darauf, dass er sowohl als politischer Häftling wie auch als Mauerflüchtling ein Opfer kommunistischen Unrechts geworden ist.
Text: Christine Brecht
Der Schriftsteller Herbert Stargaard, von dem diese Zeilen stammen, und der Journalist Heinz Sokolowski lernen sich Anfang der 1960er Jahre kennen, als beide aus politischen Gründen im DDR-Zuchthaus Waldheim inhaftiert sind. [3] Heinz Sokolowski verbüßt damals den Rest einer 10-jährigen Haftstrafe, zu der ihn ein sowjetisches Militärtribunal 1953 wegen angeblicher Spionage verurteilt hat. Schon im Gefängnis soll er gegenüber seinen Schicksalsgenossen kein Hehl daraus gemacht haben, „dass er nach seiner Entlassung nach Westdeutschland gehen will, da er in der DDR keine Existenzmöglichkeit mehr habe", wie es in einem Bericht der DDR-Geheimpolizei heißt. [4]
Heinz Sokolowski, der während des Ersten Weltkriegs in Frankfurt an der Oder geboren wird und in den Jahren der Weimarer Republik in bescheidenen Verhältnissen aufwächst, ist 15 Jahre alt, als die Nationalsozialisten in Deutschland an die Macht kommen. Der Zweite Weltkrieg, russische Kriegsgefangenschaft und die in der Nachkriegszeit erlittene politische Verfolgung haben seinen weiteren Lebensweg auf tragische Weise bestimmt. So zumindest geht es aus der Schilderung seines Werdeganges hervor, die er nach der Entlassung aus DDR-Haft selbst verfasst hat. [5] Demnach macht er nach der Volksschule eine Schneiderlehre und besucht danach eine Handelsschule, um das Abitur nachzuholen. Als sich ihm 1936 eine Gelegenheit bietet, als Redaktionsvolontär bei der „Frankfurter Oderzeitung" anzufangen, gibt er den Erwerb der Hochschulreife jedoch zugunsten einer journalistischen Laufbahn auf. Zwei Jahre später zum Militärdienst eingezogen, wird er im Zweiten Weltkrieg an verschiedenen Kriegsschauplätzen als Wehrmachtssoldat eingesetzt, unter anderem als Kriegsberichterstatter, zuletzt im Rang eines Gefreiten an der Ostfront. Dort gerät er mit 26 Jahren in russische Kriegsgefangenschaft, durchläuft einen Antifa-Lehrgang und lässt sich wie viele Wehrmachtssoldaten vorübergehend für die Sache des Kommunismus gewinnen.
Nach Deutschland zurückgekehrt, wird er 1946 im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin ansässig und arbeitet in den folgenden Jahren als freier Journalist für Rundfunk und Presse im Ostteil der Stadt. 1947 heiratet er und wohnt mit seiner Frau und der gemeinsamen Tochter im Stadtbezirk Prenzlauer Berg, bis die Ehe 1951 geschieden wird. Obwohl er kein Parteimitglied ist, arbeitet er während dieser Zeit für die kommunistisch gesteuerten Medien der sowjetischen Besatzungsmacht und der DDR. Anfang 1953 kommt es jedoch zum Bruch, ohne dass aus den vorliegenden Akten hervorginge, aus welchen Gründen sich Heinz Sokolowski abgewandt hat oder warum er in Ungnade gefallen ist. Fest steht, dass er am 12. Februar 1953 in Ost-Berlin verhaftet und am 27. April 1953 von einem sowjetischen Militärtribunal zu 20 Jahren Freiheitsentzug verurteilt wird, weil er angeblich für den Westen spioniert und antisowjetische Literatur besessen haben soll. [6] Nachdem das Strafmaß per Beschluss eines Kassationsgerichts auf 10 Jahre herabgesetzt worden ist, wird Heinz Sokolowski noch im gleichen Jahr zur Strafverbüßung in die Sowjetunion verbracht. Nach drei Jahren Arbeitslager wird er 1956 im Zuge der letzten Repatriierung deutscher Kriegs- und Zivilgefangener als sogenannter „Nichtamnestierter" zur weiteren Verbüßung seiner Strafe an die DDR-Behörden überstellt. [7] Im DDR-Strafvollzug sind Bautzen, Brandenburg und Waldheim, wo er Anfang 1960 an Tuberkulose erkrankt, die weiteren Stationen seiner Haft, bevor sie im 13. Februar 1963 endet. Anders als erhofft, wird er aber nicht in den Westen entlassen, sondern nach Ost-Berlin - seinen letzten Wohnort.
Ohne Kontakt zu seiner Familie, gesundheitlich angeschlagen und zum Fahrstuhlführer in einem Industriebetrieb degradiert, bemüht sich Heinz Sokolowski mit der Begründung, dass er im Westen entfernte Verwandte habe, um eine Ausreisegenehmigung. Er muss aber bald erkennen, dass ihn die Ost-Berliner Behörden um keinen Preis ziehen lassen. [8] Stattdessen gerät er wegen seiner Verbindungen zu ehemaligen politischen Häftlingen im Westteil der Stadt im März 1964 vorübergehend erneut ins Visier der Staatsmacht. [9] Im Mai des darauf folgenden Jahres scheint es überdies zu einem Konflikt an seinem Arbeitsplatz gekommen zu sein. Denn er wird einem Stasi-Bericht zufolge „im Zusammenhang mit Arbeitsverweigerung auf Grund der Neuregelung des Normwesens im Betrieb", fristlos entlassen. [10] Wenig später beginnt Heinz Sokolowski seine Flucht vorzubereiten. Er sucht die Grenzanlagen nach einer geeigneten Stelle ab, rüstet sich mit Seilen und Decken aus, um Mauer und Stacheldraht zu überwinden, verkauft nach und nach seinen Hausrat und weiht Freunde im Westteil der Stadt in sein Vorhaben ein.
Am 25. November 1965 gegen 5.00 Uhr früh nähert er sich in der Berliner Innenstadt von der Clara-Zetkin-Straße kommend, der heutigen Dorotheenstraße, den Grenzanlagen. Obwohl es noch dunkel ist, wird er von einem Grenzposten entdeckt, der an der Ecke Clara-Zetkin-Straße/Ebertstraße auf einem Wachturm steht. Auch als der Posten Warnschüsse abgibt, setzt Heinz Sokolowski seinen Weg unbeirrt fort. Er löst dabei ein Alarmsignal aus, so dass zwei weitere Grenzsoldaten, die in der Nähe als Doppelposten Dienst tun, auf seinen Fluchtversuch aufmerksam werden. Er hat die mit Stacheldraht bewehrte Grenzmauer schon erreicht, als er von einem dieser Männer gezielt unter Beschuss genommen wird. [11] Von einer Kugel in den Unterleib getroffen, erliegt Heinz Sokolowski wenig später auf dem Transport in das Städtische Krankenhaus Berlin-Mitte seinen schweren Verletzungen.
Im Frühjahr des folgenden Jahres errichtet die West-Berliner Arbeitsgemeinschaft 13. August gegenüber der Todesstelle an der Scheidemannstraße/Ecke Ebertstraße ein drei Meter hohes Holzkreuz zum Gedenken an Heinz Sokolowski. [12] Mit den Worten „nach 7 Jahren ‚DDR’-Haft erschossen auf der Flucht" verweist die Inschrift darauf, dass er sowohl als politischer Häftling wie auch als Mauerflüchtling ein Opfer kommunistischen Unrechts geworden ist.
Text: Christine Brecht
[1]
Vgl. Bericht des Bundesministers der Finanzen/II A/5-03051-77/65, 25.11.1965, in: BArch, B 137, Nr. 6429, o. Pag., sowie Schlußbericht der West-Berliner Polizei, 21.12.1965, in: StA Berlin, Az. 27/2 Js 84/90, Bd. 1, Bl. 59-60.
[2] Abschrift des Briefes von Herbert Stargaard, dem Schriftsteller und Freund von Heinz Sokolowski, an den Ministerialdirigenten des Bundesministeriums-Berlin [vermutlich: des Ministeriums für Gesamtdeutsche Fragen, d. Vf.], 3.12.1965, in: BArch, B 137, Nr. 15650, o.Pag. Unter dem Künstlernamen Herbert Gabriel Stargaard war der Verfasser des Briefes Autor zahlreicher populärer und historischer Romane. [3] Vgl. Bericht der West-Berliner Polizei betr. Ermittlungsverfahren gegen bisher unbekannte „NVA"-Angehörige wegen vermutlichen Totschlags einer bisher unbekannten Person am 25.11.65, 8.1.1965, in: StA Berlin, Az. 27/2 Js 84/90, Bd. 1, Bl. 57-58.
[4] Auszug aus der [MfS-]Haftakte von Heinz Sokolowski, 18.7.1963, in: BStU, MfS, AOP 7559/65, Bd. 1, Bl. 74. [5] Vgl. [MfS-]Abschrift des Lebenslaufs von Heinz Sokolowski, , 5.11.1963, in: Ebd., Bl. 77.
[6] Vgl. Auszug aus der [MfS-]Haftakte von Heinz Sokolowski, 18.7.1963, in: Ebd., 74. – Im Zuge des Aufbaus des kommunistischen Besatzungsregimes in SBZ und DDR wurden zwischen 1945 und 1955 30.000 bis 40.000 deutsche Zivilisten von der sowjetischen Besatzungsjustiz verurteilt. Das durchschnittliche Strafmaß lag bei 25 Jahren Arbeitslager. Auch Todesstrafen wurden in großer Zahl verhängt und vollstreckt. Vgl. Andreas Hilger/Mike Schmeitzer/Ute Schmidt (Hg.), Sowjetische Militärtribunale, Bd. 2: Die Verurteilung deutscher Zivilisten 1945 bis 1955, Köln 2003.
[7] Vgl. die Hinweise auf den Häftling Heinz S. bei Andreas Hilger/Jörg Morré, SMT-Verurteilte als Problem der Entstalinisierung. Die Entlassung Tribunalverurteilter aus sowjetischer und deutscher Haft, in: Ebd., S. 685-756, hier S. 732, 743.
[8] Vgl. Bericht der VfS Groß-Berlin/Abt. IX/XX, 25.11.1965, in: BStU, MfS, AOP 7559/65, Leichensache 7/65, Bl. 3-9, hier Bl. 6-8.
[9] Vgl. Operativplan der VfS Groß-Berlin/KD Prenzlauer Berg, 14.1.1964, in: BStU, MfS, AOP 7559/65, Bd. 1, Bl. 12-14.
[10] Bericht der VfS Groß-Berlin/Abt. IX/XX, 25.11.1965, in: BStU, MfS, AOP 7559/65, Leichensache 7/65, Bl. 3-9, hier Bl. 6. [11] Vgl. Urteil des Landgerichts Berlin vom 21.2.1997, in: StA Berlin, Az. 27/2 Js 84/90, Urteilsband, o.Pag. Die beteiligten Grenzsoldaten konnten in den 1990er Jahren ermittelt werden. Der Todesschütze wurde überführt und am 21.2.1997 wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von 16 Monaten auf Bewährung verurteilt. [12] Vgl. Meldung der West-Berliner Polizei betr. Aufstellung eines Mahnkreuzes im Sicherheitsraum, 26.3.1966, in: PHS, Bestand Grenzvorkommnisse, o. Pag.
[2] Abschrift des Briefes von Herbert Stargaard, dem Schriftsteller und Freund von Heinz Sokolowski, an den Ministerialdirigenten des Bundesministeriums-Berlin [vermutlich: des Ministeriums für Gesamtdeutsche Fragen, d. Vf.], 3.12.1965, in: BArch, B 137, Nr. 15650, o.Pag. Unter dem Künstlernamen Herbert Gabriel Stargaard war der Verfasser des Briefes Autor zahlreicher populärer und historischer Romane. [3] Vgl. Bericht der West-Berliner Polizei betr. Ermittlungsverfahren gegen bisher unbekannte „NVA"-Angehörige wegen vermutlichen Totschlags einer bisher unbekannten Person am 25.11.65, 8.1.1965, in: StA Berlin, Az. 27/2 Js 84/90, Bd. 1, Bl. 57-58.
[4] Auszug aus der [MfS-]Haftakte von Heinz Sokolowski, 18.7.1963, in: BStU, MfS, AOP 7559/65, Bd. 1, Bl. 74. [5] Vgl. [MfS-]Abschrift des Lebenslaufs von Heinz Sokolowski, , 5.11.1963, in: Ebd., Bl. 77.
[6] Vgl. Auszug aus der [MfS-]Haftakte von Heinz Sokolowski, 18.7.1963, in: Ebd., 74. – Im Zuge des Aufbaus des kommunistischen Besatzungsregimes in SBZ und DDR wurden zwischen 1945 und 1955 30.000 bis 40.000 deutsche Zivilisten von der sowjetischen Besatzungsjustiz verurteilt. Das durchschnittliche Strafmaß lag bei 25 Jahren Arbeitslager. Auch Todesstrafen wurden in großer Zahl verhängt und vollstreckt. Vgl. Andreas Hilger/Mike Schmeitzer/Ute Schmidt (Hg.), Sowjetische Militärtribunale, Bd. 2: Die Verurteilung deutscher Zivilisten 1945 bis 1955, Köln 2003.
[7] Vgl. die Hinweise auf den Häftling Heinz S. bei Andreas Hilger/Jörg Morré, SMT-Verurteilte als Problem der Entstalinisierung. Die Entlassung Tribunalverurteilter aus sowjetischer und deutscher Haft, in: Ebd., S. 685-756, hier S. 732, 743.
[8] Vgl. Bericht der VfS Groß-Berlin/Abt. IX/XX, 25.11.1965, in: BStU, MfS, AOP 7559/65, Leichensache 7/65, Bl. 3-9, hier Bl. 6-8.
[9] Vgl. Operativplan der VfS Groß-Berlin/KD Prenzlauer Berg, 14.1.1964, in: BStU, MfS, AOP 7559/65, Bd. 1, Bl. 12-14.
[10] Bericht der VfS Groß-Berlin/Abt. IX/XX, 25.11.1965, in: BStU, MfS, AOP 7559/65, Leichensache 7/65, Bl. 3-9, hier Bl. 6. [11] Vgl. Urteil des Landgerichts Berlin vom 21.2.1997, in: StA Berlin, Az. 27/2 Js 84/90, Urteilsband, o.Pag. Die beteiligten Grenzsoldaten konnten in den 1990er Jahren ermittelt werden. Der Todesschütze wurde überführt und am 21.2.1997 wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von 16 Monaten auf Bewährung verurteilt. [12] Vgl. Meldung der West-Berliner Polizei betr. Aufstellung eines Mahnkreuzes im Sicherheitsraum, 26.3.1966, in: PHS, Bestand Grenzvorkommnisse, o. Pag.