geboren am 6. September 1928
erschossen am 7. August 1970
in der Kiefholzstraße/Ecke Puderstraße
an der Sektorengrenze zwischen Berlin-Neukölln und Berlin-Treptow
Gerald Thiem läuft an diesem Abend erheblich alkoholisiert in die Nähe der Mauer zwischen Neukölln im Westen und Treptow im Osten. Was ihn dorthin treibt, ist ungeklärt. Er beschimpft die Grenzsoldaten und übersteigt gegen 23.15 Uhr zunächst die alte, dann die neue Sperrmauer in einem damals unübersichtlichen Grenzbereich und begibt sich in Richtung Ost-Berlin. Als ein Grenzsoldat ihn anruft und festnehmen will, flieht er durch eine Bahnunterführung weiter, aus der er direkt in das Licht der Grenzbeleuchtung und in das Schussfeld von zwei weiteren Posten gerät, die sogleich das Feuer eröffnen.Gerald Thiem, geboren am 6. September 1928 in Berlin, lebt mit seiner Ehefrau und seinen beiden Töchtern im West-Berliner Stadtteil Britz. Der gelernte Rohrleger arbeitet dort als Polier in einer Baufirma.
Der 7. August 1970 ist ein Freitag. Als er nach Feierabend nicht heim kommt, wird er von seiner Frau zunächst nicht vermisst. Sie weiß, dass er am Lohntag gern einkehrt und trinkt. Als es spät wird, macht sie sich doch Sorgen; er hat den Töchtern am Samstag eine Dampferfahrt versprochen. Sie weiß nicht, dass ihr Mann von nun an für sie verschollen bleiben wird – zeitlebens.
Gerald Thiem läuft an diesem Abend erheblich alkoholisiert in die Nähe der Mauer zwischen Neukölln im Westen und Treptow im Osten. [1] Was ihn dorthin treibt, ist ungeklärt. Er beschimpft die Grenzsoldaten und übersteigt gegen 23.15 Uhr zunächst die alte, dann die neue Sperrmauer in einem damals unübersichtlichen Grenzbereich und begibt sich in Richtung Ost-Berlin. Als ein Grenzsoldat ihn anruft und festnehmen will, flieht er durch eine Bahnunterführung weiter, aus der er direkt in das Licht der Grenzbeleuchtung und in das Schussfeld von zwei weiteren Posten gerät, die sogleich das Feuer eröffnen. Sechs Grenzsoldaten nehmen Gerald Thiem schließlich von ihren unterschiedlichen Standorten aus gezielt unter Beschuss. [2] Insgesamt 177 Kugeln feuern sie auf ihn ab, bis er im Kfz-Graben zusammenbricht. Gegen 23.35 Uhr wird er von den Grenzposten geborgen und ins Hinterland abtransportiert, von wo ihn ein Sanitätsfahrzeug in das VP-Krankenhaus nach Berlin-Mitte bringt. [3] Als er dort nach Mitternacht eintrifft, ist er bereits an den Folgen eines Brustdurchschusses und Bruststeckschusses verstorben. [4]
Die eifrigsten Schützen werden am nächsten Tag mit dem „Leistungsabzeichen der Grenztruppen" ausgezeichnet, alle anderen beteiligten Grenzposten erhalten „Sachwertprämien" – obwohl sie Gerald Thiem leicht auch ohne Schusswaffengebrauch hätten festnehmen können. [5] Mitte 1998 werden zwei der Schützen wegen gemeinschaftlichen Totschlags vom Landgericht Berlin zu einer Jugendstrafe von je einem Jahr und drei Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. [6]
Der Staatssicherheit ist die Identität des Toten aus seinen mitgeführten Papieren bekannt. Da sein plötzliches Verschwinden aber von westlicher Seite aus nicht mit der Schießerei an der Mauer in Verbindung gebracht wird, beschließt man im Osten, den Todesfall zu verheimlichen. Die Erschießung von Gerald Thiem könnte die Entspannungsdiplomatie, von der sich die SED-Führung internationale Anerkennung verspricht, stören – und dies nur wenige Tage vor der Unterzeichnung des Vertrages über Gewaltverzicht und die Normalisierung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der Sowjetunion am 12. August 1970 in Moskau. In einem Aktenvermerk des MfS vom 10. August 1970 heißt es zur „Leichensache Thiem": „Hierbei wurde nach Prüfung aller Umstände festgestellt, daß diese Leichensache als unbekannt behandelt und abgeschlossen wird. Es wurde angewiesen, daß alle Maßnahmen zur Geheimhaltung getroffen werden." [7] Auf Veranlassung der Staatssicherheit wird der Totenschein auf „unbekannt" ausgestellt und als Sterbeort „Berlin-Mitte" eingetragen. [8]
Als „unbekannter Toter" mit der Register-Nummer 353105 wird Gerald Thiem unter strengster Geheimhaltung und unter Aufsicht eines Stasi-Mitarbeiters im Krematorium Baumschulenweg verbrannt. Am 22. September 1970 wird seine Asche auf dem benachbarten Friedhof im Aschenhain unter der Nummer 15 ausgestreut. [9] Alle beteiligten Personen werden zum Schweigen verpflichtet und von nun an von der Staatssicherheit überwacht. [10]
Währenddessen läuft in West-Berlin die Suche nach Gerald Thiem. Die Schüsse vom 7. August 1970 sind auch dort wahrgenommen worden. Geschosseinschläge auf West-Berliner Gebiet werden kriminalpolizeilich erfasst, der amerikanische Stadtkommandant protestiert gegen den Schusswaffengebrauch an der Mauer. [11] Doch die West-Berliner Polizei hat keine Anhaltspunkte für eine Verbindung zwischen den Schüssen dieser Nacht und der Vermisstenanzeige von Gerald Thiems Ehefrau. Diese dehnt die Suche nach ihrem Mann in den kommenden Wochen und Monaten auch nach Ost-Berlin aus. Doch alle Versuche, von den DDR-Behörden etwas über sein Schicksal zu erfahren, scheitern. Der DDR-Generalstaatsanwalt teilt ihr lediglich mit, dass „sich ihr Ehemann, Gerald Thiem, nicht im Staatsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik aufhält". [12]
Nachdem alle Recherchen erfolglos geblieben sind, wird Gerald Thiem am 10. Juni 1981 auf Antrag seiner Frau für tot erklärt. Als Sterbedatum wird der 31. Dezember 1975 festgelegt. [13]
Erst als die West-Berliner Kriminalpolizei in den Akten der DDR-Grenztruppen und den Stasi-Unterlagen auf Dokumente zu dem Fall stößt, erfahren im Herbst 1994 die Töchter von Gerald Thiem die Wahrheit über das Verschwinden ihres Vaters. [14] Ehefrau Charlotte Thiem ist in der Zwischenzeit verstorben.
Text: Martin Ahrends/Udo Baron/Hans-Hermann Hertle
Der 7. August 1970 ist ein Freitag. Als er nach Feierabend nicht heim kommt, wird er von seiner Frau zunächst nicht vermisst. Sie weiß, dass er am Lohntag gern einkehrt und trinkt. Als es spät wird, macht sie sich doch Sorgen; er hat den Töchtern am Samstag eine Dampferfahrt versprochen. Sie weiß nicht, dass ihr Mann von nun an für sie verschollen bleiben wird – zeitlebens.
Gerald Thiem läuft an diesem Abend erheblich alkoholisiert in die Nähe der Mauer zwischen Neukölln im Westen und Treptow im Osten. [1] Was ihn dorthin treibt, ist ungeklärt. Er beschimpft die Grenzsoldaten und übersteigt gegen 23.15 Uhr zunächst die alte, dann die neue Sperrmauer in einem damals unübersichtlichen Grenzbereich und begibt sich in Richtung Ost-Berlin. Als ein Grenzsoldat ihn anruft und festnehmen will, flieht er durch eine Bahnunterführung weiter, aus der er direkt in das Licht der Grenzbeleuchtung und in das Schussfeld von zwei weiteren Posten gerät, die sogleich das Feuer eröffnen. Sechs Grenzsoldaten nehmen Gerald Thiem schließlich von ihren unterschiedlichen Standorten aus gezielt unter Beschuss. [2] Insgesamt 177 Kugeln feuern sie auf ihn ab, bis er im Kfz-Graben zusammenbricht. Gegen 23.35 Uhr wird er von den Grenzposten geborgen und ins Hinterland abtransportiert, von wo ihn ein Sanitätsfahrzeug in das VP-Krankenhaus nach Berlin-Mitte bringt. [3] Als er dort nach Mitternacht eintrifft, ist er bereits an den Folgen eines Brustdurchschusses und Bruststeckschusses verstorben. [4]
Die eifrigsten Schützen werden am nächsten Tag mit dem „Leistungsabzeichen der Grenztruppen" ausgezeichnet, alle anderen beteiligten Grenzposten erhalten „Sachwertprämien" – obwohl sie Gerald Thiem leicht auch ohne Schusswaffengebrauch hätten festnehmen können. [5] Mitte 1998 werden zwei der Schützen wegen gemeinschaftlichen Totschlags vom Landgericht Berlin zu einer Jugendstrafe von je einem Jahr und drei Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. [6]
Der Staatssicherheit ist die Identität des Toten aus seinen mitgeführten Papieren bekannt. Da sein plötzliches Verschwinden aber von westlicher Seite aus nicht mit der Schießerei an der Mauer in Verbindung gebracht wird, beschließt man im Osten, den Todesfall zu verheimlichen. Die Erschießung von Gerald Thiem könnte die Entspannungsdiplomatie, von der sich die SED-Führung internationale Anerkennung verspricht, stören – und dies nur wenige Tage vor der Unterzeichnung des Vertrages über Gewaltverzicht und die Normalisierung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der Sowjetunion am 12. August 1970 in Moskau. In einem Aktenvermerk des MfS vom 10. August 1970 heißt es zur „Leichensache Thiem": „Hierbei wurde nach Prüfung aller Umstände festgestellt, daß diese Leichensache als unbekannt behandelt und abgeschlossen wird. Es wurde angewiesen, daß alle Maßnahmen zur Geheimhaltung getroffen werden." [7] Auf Veranlassung der Staatssicherheit wird der Totenschein auf „unbekannt" ausgestellt und als Sterbeort „Berlin-Mitte" eingetragen. [8]
Als „unbekannter Toter" mit der Register-Nummer 353105 wird Gerald Thiem unter strengster Geheimhaltung und unter Aufsicht eines Stasi-Mitarbeiters im Krematorium Baumschulenweg verbrannt. Am 22. September 1970 wird seine Asche auf dem benachbarten Friedhof im Aschenhain unter der Nummer 15 ausgestreut. [9] Alle beteiligten Personen werden zum Schweigen verpflichtet und von nun an von der Staatssicherheit überwacht. [10]
Währenddessen läuft in West-Berlin die Suche nach Gerald Thiem. Die Schüsse vom 7. August 1970 sind auch dort wahrgenommen worden. Geschosseinschläge auf West-Berliner Gebiet werden kriminalpolizeilich erfasst, der amerikanische Stadtkommandant protestiert gegen den Schusswaffengebrauch an der Mauer. [11] Doch die West-Berliner Polizei hat keine Anhaltspunkte für eine Verbindung zwischen den Schüssen dieser Nacht und der Vermisstenanzeige von Gerald Thiems Ehefrau. Diese dehnt die Suche nach ihrem Mann in den kommenden Wochen und Monaten auch nach Ost-Berlin aus. Doch alle Versuche, von den DDR-Behörden etwas über sein Schicksal zu erfahren, scheitern. Der DDR-Generalstaatsanwalt teilt ihr lediglich mit, dass „sich ihr Ehemann, Gerald Thiem, nicht im Staatsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik aufhält". [12]
Nachdem alle Recherchen erfolglos geblieben sind, wird Gerald Thiem am 10. Juni 1981 auf Antrag seiner Frau für tot erklärt. Als Sterbedatum wird der 31. Dezember 1975 festgelegt. [13]
Erst als die West-Berliner Kriminalpolizei in den Akten der DDR-Grenztruppen und den Stasi-Unterlagen auf Dokumente zu dem Fall stößt, erfahren im Herbst 1994 die Töchter von Gerald Thiem die Wahrheit über das Verschwinden ihres Vaters. [14] Ehefrau Charlotte Thiem ist in der Zwischenzeit verstorben.
Text: Martin Ahrends/Udo Baron/Hans-Hermann Hertle
[1]
Vgl. zum Geschehensablauf die Sachverhaltsfeststellungen in: Urteil des Landgerichts Berlin vom 16.6.1998, in: StA Berlin, Az. 27 Js 190/94, Bd. 4, o. Pag. (S. 9-11).
[2] Vgl. Bericht des MfS/HA I/Grenzkommando Berlin/Abwehr/UA 1. Grenzbrigade, 8.8.1970, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 1, Nr. 1, Bl. 3-5. [3] Vgl. Bericht der NVA/Grenzregiment 35/Der Kommandeur zum verhinderten Grenzdurchbruch Bewegungsrichtung Westberlin – DDR am 7.8.1970 im Abschnitt des GR-35, 8.8.1970, in: BArch, VA-07/8378, Bl. 52-56. [4] Vgl. Obduktionsgutachten des Instituts für gerichtliche Medizin der Humboldt-Universität zu Berlin, 8.8.1970, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 1, Nr.1, Bl. 27-40, hier Bl. 40. [5] Bericht der NVA/Grenzregiment 35/Der Kommandeur zum verhinderten Grenzdurchbruch Bewegungsrichtung Westberlin – DDR am 7.8.1970 im Abschnitt des GR-35, 8.8.1970, in: BArch, VA-07/8378, Bl. 52-56.
[6] Vgl. Urteil des Landgerichts Berlin vom 16.6.1998, in: StA Berlin, Az. 27 Js 190/94, Bd. 4, o. Pag. (S. 1-19). [7] Vgl. Aktenvermerk [der VfS Groß-Berlin]/Abt. IX, 10.8.1970, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 1, Nr.1, Bl. 55. [8] Vgl. Totenschein („Familienname: unbekannt"), 8.8.1970, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 1, Nr. 1, Bl. 20; siehe auch: Sterbeurkunde („ein unbekannter Mann, etwa 50 Jahre alt"), 11.8.1970, in: Ebd., Bl. 22. [9] Vgl. Aktenvermerk [der VfS Groß-Berlin]/Abt. IX, 22.9.1970, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 1, Nr.1, Bl. 156.
[10] Aktenvermerk [der VfS Groß-Berlin]/Abt. IX, 12.8.1970, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 1, Nr. 1, Bl. 58. [11] Vgl. Der Abend, 8.8.1970; Berliner Morgenpost, 9.,10. und 11.8.1970; Die Welt, 10. und 11.8.1970.
[12] Vgl. Schreiben des DDR-Generalstaatsanwalts an die Ehefrau von Gerald Thiem, 13.11.1970, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 1, Nr. 1, Bl. 214. [13] Vgl. Beschluss des Amtsgerichts Neukölln, 10.6.1981, in: StA Berlin, Az. 27 Js 190/94, Bd. 1, Bl. 158. [14] Vgl. Berliner Morgenpost, 8.10.1994; Der Tagesspiegel, 8.10.1994; Berliner Zeitung, 8.10.1994; TAZ, 8.10.1994; Bild, 8.10.1994; Berliner Kurier, 8.10.1994.
[2] Vgl. Bericht des MfS/HA I/Grenzkommando Berlin/Abwehr/UA 1. Grenzbrigade, 8.8.1970, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 1, Nr. 1, Bl. 3-5. [3] Vgl. Bericht der NVA/Grenzregiment 35/Der Kommandeur zum verhinderten Grenzdurchbruch Bewegungsrichtung Westberlin – DDR am 7.8.1970 im Abschnitt des GR-35, 8.8.1970, in: BArch, VA-07/8378, Bl. 52-56. [4] Vgl. Obduktionsgutachten des Instituts für gerichtliche Medizin der Humboldt-Universität zu Berlin, 8.8.1970, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 1, Nr.1, Bl. 27-40, hier Bl. 40. [5] Bericht der NVA/Grenzregiment 35/Der Kommandeur zum verhinderten Grenzdurchbruch Bewegungsrichtung Westberlin – DDR am 7.8.1970 im Abschnitt des GR-35, 8.8.1970, in: BArch, VA-07/8378, Bl. 52-56.
[6] Vgl. Urteil des Landgerichts Berlin vom 16.6.1998, in: StA Berlin, Az. 27 Js 190/94, Bd. 4, o. Pag. (S. 1-19). [7] Vgl. Aktenvermerk [der VfS Groß-Berlin]/Abt. IX, 10.8.1970, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 1, Nr.1, Bl. 55. [8] Vgl. Totenschein („Familienname: unbekannt"), 8.8.1970, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 1, Nr. 1, Bl. 20; siehe auch: Sterbeurkunde („ein unbekannter Mann, etwa 50 Jahre alt"), 11.8.1970, in: Ebd., Bl. 22. [9] Vgl. Aktenvermerk [der VfS Groß-Berlin]/Abt. IX, 22.9.1970, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 1, Nr.1, Bl. 156.
[10] Aktenvermerk [der VfS Groß-Berlin]/Abt. IX, 12.8.1970, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 1, Nr. 1, Bl. 58. [11] Vgl. Der Abend, 8.8.1970; Berliner Morgenpost, 9.,10. und 11.8.1970; Die Welt, 10. und 11.8.1970.
[12] Vgl. Schreiben des DDR-Generalstaatsanwalts an die Ehefrau von Gerald Thiem, 13.11.1970, in: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 1, Nr. 1, Bl. 214. [13] Vgl. Beschluss des Amtsgerichts Neukölln, 10.6.1981, in: StA Berlin, Az. 27 Js 190/94, Bd. 1, Bl. 158. [14] Vgl. Berliner Morgenpost, 8.10.1994; Der Tagesspiegel, 8.10.1994; Berliner Zeitung, 8.10.1994; TAZ, 8.10.1994; Bild, 8.10.1994; Berliner Kurier, 8.10.1994.