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Horst Kullack: geboren am 20. November 1948, angeschossen am 31. Dezember 1971 bei einem Fluchtversuch an der Berliner Mauer, an den Folgen der Schussverletzungen am 21. Januar 1972 gestorben (Aufnahmedatum unbekannt)
Horst Kullack, angeschossen an der Berliner Mauer und an den Folgen gestorben: Widmung am Gedenkkreuz in Berlin-Lichtenrade (Aufnahme 2006)

Horst Kullack

geboren am 20. November 1948
angeschossen am 31. Dezember 1971


am Außenring zwischen Groß Ziethen (Kreis Königs Wusterhausen) und Berlin-Tempelhof

gestorben am 21. Januar 1972 an den Folgen der Schussverletzungen
Am letzten Tag des Jahres 1971 macht sich Horst Kullack im Schutz der Dunkelheit auf den Weg zur Grenze. Etwa gegen 22.00 Uhr klopft er an das Fenster eines Hauses, das im Sperrgebiet liegt, und fragt, ob er schon an der Grenze sei. Auf die Frage, was er dort wolle, sagt er, dass er "nach Westberlin abhauen will". Der Bewohner des Hauses, ein SED-Mitglied, meldet Kullacks Vorhaben an den Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei weiter, der seinerseits die Grenzer informiert.Horst Kullack ist 23 Jahre alt, als er am 31. Dezember 1971 von DDR-Grenzposten niedergeschossen wird. Geboren am 20. November 1948 wächst er als Ältester von fünf Geschwistern im grenznahen Dorf Großziethen im Südosten von Berlin auf. Die Schule beendet er nach acht Jahren auf einem zurückgebliebenen Niveau. Ohne eine Berufsausbildung arbeitet Horst Kullack als Transportarbeiter in einem Betrieb in Zeesen und unterstützt seine Familie in ihrem landwirtschaftlichen Nebenbetrieb, wo er sich um das Vieh und den Garten kümmert. Dass er in seiner Kindheit "mehr Schläge als Essen bekommen" habe, sagen ihm die Bewohner Großziethens einem Stasi-Bericht zufolge nach. [1] Auf die vielen Prügel führt seine Mutter seine geistige Schwerfälligkeit zurück, auch seine Einsamkeit. [2] Denn Freunde hat er kaum, und die Dorfbewohner nehmen ihn nicht sonderlich ernst. Ein Onkel und eine Großmutter leben in West-Berlin.

Bereits 1967, mit 21 Jahren, hat Horst Kullack einen ersten Fluchtversuch unternommen, was ihm nach Aussage seines Vaters eine Geldstrafe einbringt. [3] In der Folgezeit gerät er häufiger ins Visier der staatlichen Organe. So wird 1968 gegen ihn wegen "Staatsverleumdung" ermittelt, weil er angeblich Grenzsoldaten als "Schweine, Verbrecher und Mörder" beschimpft habe. [4] In einer Gaststätte hatte er unter Alkoholeinfluss geäußert, zu seiner Großmutter nach West-Berlin flüchten zu wollen; die Soldaten verschleppen ihn deshalb in ihre Kaserne. Ein psychiatrisches Gutachten verneint jedoch seine Zurechnungsfähigkeit im strafrechtlichen Sinne, und so bleibt er von Inhaftierung verschont. Viel geschlagen und oft gehänselt soll der 23-Jährige unter Depressionen gelitten und gelegentlich von Selbstmord gesprochen haben, wie die Staatssicherheit nach einem Gespräch mit der Mutter notiert. [5]

Am letzten Tag des Jahres 1971 macht sich Horst Kullack im Schutz der Dunkelheit auf den Weg zur Grenze. Möglicherweise will er zu seinen im West-Berliner Bezirk Neukölln lebenden Verwandten, wie sein Vater später vermutet. [6] Etwa gegen 22.00 Uhr klopft er an das Fenster eines Hauses, das im Sperrgebiet liegt, und fragt, ob er schon an der Grenze sei. Auf die Frage, was er dort wolle, sagt er, dass er "nach Westberlin abhauen will". [7] Der Bewohner des Hauses, ein SED-Mitglied, meldet Kullacks Vorhaben an den Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei weiter, der seinerseits die Grenzer informiert.

Es gelingt Horst Kullack dennoch, den Hinterlandsicherungszaun zu übersteigen und in gebückter Haltung bis zur Sperrmauer vorzudringen. Plötzlich wird ein Scheinwerfer auf den Flüchtenden gerichtet. Ohne Kullack zuvor anzurufen, geben die beiden Grenzposten je zwei gezielte Schüsse auf ihn ab. Von einer der Kugeln in den Bauch getroffen, bricht der junge Mann schwer verletzt zusammen.

Bevor sie Erste Hilfe leisten, verstecken die Grenzsoldaten den stark blutenden Kullack im KfZ-Sperrgraben, von dort wird er in einem Trabant "Kübel" ins Hinterland transportiert und erst hier medizinisch versorgt. Man will verhindern, dass die Ereignisse von West-Berliner Seite aus beobachtet werden, nachdem die Silvesterknallerei offenbar die Schüsse übertönt hat. [8] "Die gut organisierten Handlungen führten dazu, daß die Bekämpfung und Bergung des Grenzverletzers vom Gegner nicht bemerkt wurden", heißt es abschließend im Bericht an den Kommandeur der Grenztruppen. [9]

Die beiden Todesschützen werden mit einer Schützenschnur bzw. der Beförderung zum Gefreiten belohnt. [10]

Als Horst Kullacks Vater seinen Sohn im Krankenhaus besuchen will, leugnet das Personal zunächst dessen Einlieferung. Erst nach lautem Protest berichten ihm die Ärzte von den Verletzungen seines Sohnes und lassen ihn an sein Krankenbett. Einer von ihnen äußert hinter vorgehaltener Hand seine Abscheu gegenüber den Schüssen auf den Flüchtenden. [11] Kurz darauf durchsucht die Staatssicherheit das Haus der Familie Kullack. [12]

"In der Vergangenheit mehrmals vorgenommene psychiatrische Begutachtungen ergaben, daß K. zurechnungsunfähig (…) ist", heißt es nach Horst Kullacks gescheitertem Fluchtversuch in einem Bericht der Staatssicherheit. [13] Wegen "dauernder krankhafter Störung der Geistestätigkeit" stellt die Stasi am 4. Januar 1972 das gegen ihn eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen versuchter Republikflucht ein und schlägt vor, "ihn nach der Genesung zu einer längeren Behandlung in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuweisen". [14]

Im Kreiskrankenhaus Königs Wusterhausen versucht man in fünf Operationen vergeblich, seine inneren Verletzungen zu heilen, bevor Horst Kullack am 21. Januar 1972 stirbt. Am 29. Januar 1972 wird er im kleinen Kreis auf dem Friedhof in Großziethen im Familiengrab der Kullacks beigesetzt. Die Westverwandtschaft erhält keine Einreiseerlaubnis.

Im Westen wird der Tod von Horst Kullack kurz nach der Beerdigung Anfang Februar 1972 bekannt, als der in West-Berlin lebende Onkel Anzeige gegen namentlich unbekannte Angehörige der Grenztruppen erstattet. Durch einen Brief seines Bruders hat er von den Schüssen auf seinen Neffen erfahren. [15] Mehr als 23 Jahre später, am 1. November 1995, werden die beiden Todesschützen vom Landgericht Potsdam wegen gemeinschaftlichen Totschlags zu einer Jugendstrafe von je einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. [16] Einer von ihnen besitzt die Courage, sich persönlich beim Vater des Opfers für seine Tat und das Leid, dass er der Familie zugefügt hat, zu entschuldigen. [17]
Horst Kullack, angeschossen an der Berliner Mauer und an den Folgen gestorben: Gedenkkreuz in Berlin-Lichtenrade (Aufnahme 2006)
Auf der West-Berliner Seite des Fluchtortes, in der Wittelsbacher Straße im Stadtteil Lichtenrade, erinnert seit Jahrzehnten ein Gedenkkreuz an Horst Kullack.

Text: Martin Ahrends/Udo Baron/Hans-Hermann Hertle

[1] Vgl. Laufende Einschätzung über die Sicherung der Schwerpunkträume im Verantwortungsbereich [Fragment eines Dokumentes], undatiert, in: BStU, Ast. Potsdam, AU 1195/75, Bd. 1, Bl. 39. [2] Vgl. Geführte Aussprache mit der Mutter des Kullack, Horst, in der [MfS-]KD Königs Wusterhausen, 4.1.1972, in: BStU, Ast. Potsdam, AU 1195/75, Bd. 1, Bl. 35/36, hier Bl. 36. [3] Vgl. Urteil des Landgerichts Potsdam vom 1.11.1995, in: StA Berlin, Az. 2 Js 39/95, Bd. 2, Bl. 1-28 (Duplikatsakte). [4] Schreiben des VPKA Königs Wusterhausen an die BDVP Potsdam/ODH, Betr.: Staatsverleumdung, 10.8.1968, in: BStU, Ast. Potsdam, AU 1195/75, Bd. 1, Bl. 26. [5] Vgl. Geführte Aussprache mit der Mutter des Kullack, Horst, in der [MfS-]KD Königs Wusterhausen, 4.1.1972, in: Ebd., Bl. 35/36, hier Bl. 36. [6] Vgl. Gespräch von Udo Baron mit Willi Kullack, 27.9.2007. [7] Vgl. Geführte Aussprache mit [Name geschwärzt], wohnhaft Großziethen, in der [MfS-]KD Königs Wusterhausen, 2.1.1972, in: BStU, Ast. Potsdam, AU 1195/75, Bd. 1, Bl. 21. [8] Vgl. Bericht der NVA/Grenzregiment 42/Der Kommandeur über Anwendung der Schusswaffe bei Verhinderung eines Grenzdurchbruches am 31.12.1971, 22.30 Uhr, im Abschnitt Lichtenrader Straße, 1.1.1972, in: BStU, Ast. Potsdam, AU 1195/75, Bd. 1, Bl. 6-8. [9] Ebd., Bl. 8. [10] Vgl. Urteil des Landgerichts Potsdam vom 1.11.1995, in: StA-Berlin, Az. 2 Js 39/95, Bd. 2, Bl. 17 (Duplikatsakte). [11] Vgl. ebd. [12] Vgl. ebd. [13] Telegramm der BVfS Potsdam/Abt. IX an das MfS/HA IX/8, 3.1.1972, in: BStU, Ast. Potsdam, AU 1195/75, Bd. 1, Bl. 22-23. [14] Verfügung des Leiters der BVfS Potsdam, 4.1.1972, in: Ebd., Bl. 38. [15] Vgl. Bericht/Strafanzeige der West-Berliner Polizei, 4.2.1972, in: StA Berlin, Az. 2 Js 39/95, Bd. 1, Bl. 3 (Duplikatsakte). [16] Vgl. Urteil des Landgerichts Potsdam vom 1.11.1995, in: Ebd., Bd. 2, Bl. 1-28 (Duplikatsakte). [17] Vgl. Gespräch von Udo Baron mit Willi Kullack, 27.9.2007.
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