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Dietmar Schwietzer: geboren am 21. Februar 1958, erschossen am 16. Februar 1977 bei einem Fluchtversuch an der Berliner Mauer (Aufnahmedatum unbekannt)
Dietmar Schwietzer, erschossen an der Berliner Mauer: Grabstein auf dem Neustädter Friedhof in Magdeburg (Aufnahmedatum unbekannt)

Dietmar Schwietzer

geboren am 21. Februar 1958
erschossen am 16. Februar 1977


nahe der Berliner Allee
am Außenring zwischen Schönwalde (Kreis Nauen) und Berlin-Spandau
Von Schönwalde aus überquert er den Niederneuendorfer Kanal. Hinter der Brücke durchkriecht er in den frühen Morgenstunden des 16. Februar ein Feld bis zu den Grenzanlagen. Lange sondiert er das Gelände mit einem Feldstecher. Schließlich überwindet er kurz nach 7.00 Uhr den Hinterlandzaun, eine Hundelaufanlage und einen Signalzaun, wobei er Alarm auslöst. Als er auf die noch 30 Meter entfernte Sperrmauer zurennt, wird der 18-Jährige von zwei Wachtürmen aus unter Beschuss genommen.Dietmar Schwietzer, geboren am 21. Februar 1958 in Magdeburg, wächst zusammen mit seiner Schwester bei den Eltern auf. [1] Schon als Schüler bastelt er gern an Rundfunkempfängern, repariert Geräte von Freunden und Nachbarn und konstruiert sich eine eigene Funkstation, mit der er den Amateurfunk weltweit empfangen, wenn auch nicht selbst senden kann. In der Schule verhält er sich unauffällig, ist ein guter Pionier und FDJ-ler und nutzt die Funksportsparte der vormilitärischen „Gesellschaft für Sport und Technik" für seine Zwecke: Hier kann er auch senden. Er absolviert die zehnte Klasse und danach eine Ausbildung zum Nachrichtenfacharbeiter in der Magdeburger Bezirksdirektion der Deutschen Post. Dietmar Schwietzer hat wohl einige Freunde, interessiert sich aber auch als Lehrling weniger für den altersüblichen Diskobesuch als für sein Funkgerät. Das weltweite Funkernetzwerk ist seine geheime Welt; weder die Eltern noch die Lehrer oder seine Ausbilder haben Einblick in seine Kontakte.

Dietmar Schwietzer, erschossen an der Berliner Mauer: Als Schüler mit Akkordeon (Aufnahmedatum unbekannt)
Dietmar Schwietzer, erschossen an der Berliner Mauer: Als Schüler mit Akkordeon (Aufnahmedatum unbekannt)Weil er von außen betrachtet so angepasst wirkt und die Stasi sich für ihn als Nachrichtentechniker interessiert, wird er für das MfS-Wachregiment „Felix Dzierzynski" gemustert; am 1. April 1977 soll er einrücken, als Funker. In einer Feierstunde erhält Dietmar Schwietzer am 15. Februar dieses Jahres seinen Facharbeiterbrief, zeigt ihn stolz seinem Vater und verabschiedet sich zur Feier im Magdeburger Hotel „International". Dort kreuzt er allerdings nur kurz auf; schon nach einem Glas Cola verabschiedet er sich wieder. Niemand ahnt zu diesem Zeitpunkt, was der junge Mann für diesen Tag seines Lehrabschlusses geplant hat. Noch dreißig Jahre später rätseln die Eltern, ob er nach dem plötzlichen Tod seiner Freundin Anfang des Jahres 1977 alles hinter sich lassen wollte oder ob er sich der Anwerbung der Stasi zu entziehen suchte.
Dietmar Schwietzer, erschossen an der Berliner Mauer: Der Hobbyfunker an seinem Funkgerät (Aufnahmedatum unbekannt)
Als Dietmar Schwietzer an diesem 15. Februar auf sein Motorrad steigt, hat er alle wichtigen Unterlagen bei sich – von der Geburtsurkunde über sein Schulabschlusszeugnis bis hin zum frisch erworbenen Facharbeiterbrief –, ebenso sein erspartes Ostgeld und 110,- Westmark, die er von den in Westdeutschland lebenden Großeltern bekam. [2] Er fährt bei nahe null Grad gut hundert Kilometer von Magdeburg bis Hennigsdorf, lässt das Krad dort stehen und fährt mit dem Bus weiter. Von Schönwalde aus überquert er den Niederneuendorfer Kanal. [3] Hinter der Brücke durchkriecht er in den frühen Morgenstunden des 16. Februar ein Feld bis zu den Grenzanlagen. Lange sondiert er das Gelände mit einem Feldstecher. Schließlich überwindet er kurz nach 7.00 Uhr den Hinterlandzaun, eine Hundelaufanlage und einen Signalzaun, wobei er Alarm auslöst. Als er auf die noch 30 Meter entfernte Sperrmauer zurennt, wird der 18-Jährige von zwei Wachtürmen aus unter Beschuss genommen. 91 Schuss Dauerfeuer geben vier Grenzsoldaten ab – drei Kugeln treffen ihn wenige Meter vor der Grenzmauer; ein Schuss in den Hinterkopf ist tödlich. [4] Sofort ziehen ihn die Grenzposten in den KfZ-Sperrgraben und verhindern erfolgreich, dass der Vorfall von West-Berliner Seite aus beobachtet werden kann. Später dient der Fall Dietmar Schwietzer den Grenztruppen als Lehrbeispiel für „eine gute Einsatzbereitschaft und eine zweckmäßige Handlungsvariante" für die Verhinderung eines Fluchtversuches. Nur der zu hohe Munitionsverbrauch wird kritisiert. [5]

Am 23. Februar 1977 wird Dietmar Schwietzer auf dem Neustädter Friedhof in Magdeburg beigesetzt. Die Trauerfeierlichkeiten werden von der Staatssicherheit überwacht und heimlich fotografiert. Kritische Äußerungen oder Handlungen sollen schon im Keim erstickt werden. [6]

Die Tötung ihres Sohnes schockiert die Eltern – und sie lassen ihrer Empörung an höchster Stelle freien Lauf. Am 10. April 1977 reicht der Vater die Original-Rechnung des „VEB Grünanlagen Magdeburg" für die Beerdigungskosten bei SED-Generalsekretär Erich Honecker ein und fordert, dass der Mörder seines Sohnes sie begleichen solle. [7] Der Brief landet bei der Magdeburger Staatssicherheit, die daraufhin die Familie Schwietzer permanent überwachen lässt und sie zahlreichen Verhören unterzieht. Dabei droht sie mit strafrechtlicher Verfolgung, wenn in der Bundesrepublik etwas über den Tod des jungen Mannes bekannt werden sollte. [8] In ihrer vertuschenden Umsicht geht die Staatssicherheit so weit, das Mahnverfahren für die nicht bezahlten Beerdigungskosten wegen der bevorstehenden KSZE-Nachfolgekonferenz in Belgrad aussetzen zu lassen: „Eine Anmahnung der Beerdigungskosten durch den VEB Grünanlagen, die Kosten sind durch Schwietzer zu tragen, sollte bis nach der Konferenz in Belgrad storniert werden." [9] Zwei Monate später begleicht die Magdeburger Staatssicherheit die Rechnung in Höhe von 383,40 Mark „vorübergehend", wie sie zunächst meint, verzichtet aber am Ende darauf, den Betrag von der Familie einzufordern. [10]

Schon während der friedlichen Revolution, Mitte Dezember 1989, wenden sich die Eltern von Dietmar Schwietzer an den DDR-Generalstaatsanwalt und fordern ihn auf, nicht nur den Tod ihres Sohnes aufzuklären, sondern auch materielle Wiedergutmachung für den erlittenen Verlust zu leisten – so, wie sie auch Opfern des Faschismus zuteil werde. [11] Mitte 1990 veranlasst die DDR-Militärstaatsanwaltschaft zwar, dass den Eltern die damals zurückbehaltene zweite Hälfte der Lebensversicherungssumme ihres Sohnes ausgezahlt wird. [12] Ihr weiterreichender Entschädigungsantrag dagegen verläuft im Sande.

Strafrechtlich werden erst ab Ende 1990 zunächst durch die Berliner, dann durch die Neuruppiner Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Einer der vier mutmaßlichen Todesschützen ist bereits verstorben, drei werden am 10. April 1995 angeklagt, gemeinschaftlich einen Menschen getötet zu haben. Damals wurden sie mit dem „Leistungsabzeichen für vorbildlichen Grenzdienst" ausgezeichnet und erhielten jeweils eine Prämie von 150 Mark. Stolz auf diese Auszeichnung sei jedoch keiner von ihnen gewesen, vermitteln sie nun glaubhaft dem Gericht. Am 29. November 1995 werden sie wegen gemeinschaftlichen Totschlags vom Landgericht Potsdam zu Jugendstrafen von jeweils einem Jahr und drei Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt werden. [13]

Text: Martin Ahrends/Udo Baron/Hans-Hermann Hertle

[1] Vgl. zum Folgenden: Gespräch von Udo Baron mit den Eltern von Dietmar Schwietzer, 2.8.2007; siehe auch: Befragungsprotokoll des Vaters von Dieter Schwietzer durch das MfS, 21.2.1977, in: BStU, MfS, AS 420/80, Bd. 1, Bl. 293-296.
[2] Vgl. Bericht des MfS/HA IX/7 zum Stand der Untersuchungen des versuchten Grenzdurchbruchs mit tödlichem Ausgang am 16.2.1977, 16.2.1977, in: BStU, MfS, AS 420/80, Bd. 1, Bl. 274.
[3] Zum Flucht- und Tathergang siehe Urteil des Landgerichts Potsdam vom 29. November 1995, in: StA Berlin, Az. 61 Js 22/95, Bd. 2, Bl. 236-238.
[4] Vgl. Gefechtsbeispiel Nr. 1 der Grenztruppen der DDR/Grenzregiment 34, 17.2.1977, in: BA, GT 7605, Bl. 34-37.
[5] Vgl. ebd., Bl. 34-37, Zitat Bl. 36. [6] Vgl. Plan der BVfS Magdeburg zur operativen Absicherung der Leichenbesichtigung sowie der Erdbestattung des Schwietzer, Dietmar, 22.2.1977, in: BStU, Ast. Magdeburg, AOPK 1548/79, Bl. 111-112. [7] Zit. nach: Schreiben der BVfS Magdeburg/Abt. IX an die BVfS Magdeburg/Abt. XVIII, 12.5.1977, in: BStU, Ast. Magdeburg, AOPK 1548/79, Bl. 129-130.
[8] Gespräch von Udo Baron mit den Eltern von Dietmar Schwietzer, 2.8.2007. [9] Vgl. Schreiben der BVfS Magdeburg/Abt. IX an die BVfS Magdeburg/Abt. XVIII, 12.5.1977, in: BStU, Ast. Magdeburg, AOPK 1548/79, Bl. 129.
[10] Vgl. die entsprechenden Aktenvermerke in: BStU, Ast. Magdeburg, AOPK 1548/79, Bl. 169-172. [11] Vgl. Schreiben der Eltern von Dietmar Schwietzer an den DDR-Generalstaatsanwalt (Abschrift), 12.12.1989, in: StA Berlin, Az. 61 Js 22/95, Bd. 1, Bl. 41.
[12] Vgl. Protokoll der Militärstaatsanwaltschaft der DDR-Grenztruppen über eine Aussprache mit der Mutter von Dietmar Schwietzer, 3.5.1990, in: StA Berlin, Az. 61 Js 22/95, Bd. 1, Bl. 42-43. [13] Vgl. Urteil des Landgerichts Potsdam vom 29. November 1995, in: StA Berlin, Az. 61 Js 22/95, Bd. 2, Bl. 225-246.
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