geboren am 8. Februar 1955
angeschossen am 4. Juni 1982
nahe der Helmut-Just-Brücke
an der Sektorengrenze zwischen Berlin-Wedding und Berlin-Prenzlauer Berg
gestorben am 6. Juni 1982 an den Folgen der Schussverletzungen
Zwischen Lothar Fritz Freie und den beiden Posten liegt das unwegsame ehemalige Bahngelände. Die Posten kommen auf dem Brachland nicht schnell genug voran, um ihm den Weg abzuschneiden. In Unkenntnis der Freie gerade erst erteilten Aufforderung, das Territorium der DDR zu verlassen, rufen sie ihn an, stehen zu bleiben, woraufhin Freie zu rennen beginnt.Lothar Fritz Freie, geboren am 8. Februar 1955 im niedersächsischen Großburgwedel, will Jura studieren und zieht nach dem Abitur 1977 zusammen mit einem Schulfreund nach West-Berlin. Doch nach vier Semestern bricht er sein Studium ab – aus Gründen, die nicht überliefert sind. Nur sporadisch taucht er in der Wohnung seines Freundes auf, bei dem er auch polizeilich gemeldet ist. Arbeits- und mittellos schlägt er sich in den nächsten Jahren in der geteilten Stadt durchs Leben. Er ist "abgerutscht" und in ernsthaften existenziellen Schwierigkeiten, nimmt aber die Ratschläge seines Schulfreundes nicht an, der ihm schließlich anbietet, wenigstens einmal in der Woche zum Essen bei ihm vorbeizukommen. [1] Bei einem seiner Besuche klagt er, dass er nicht mehr wisse, wie er so weiterleben könne. [2] Außerdem hat der gescheiterte Student seinen Ausweis eingebüßt. Einmal erzählt er, er habe ihn verkauft, dann sagt er, dass er ihn in einer „Anstalt" gelassen habe. Er sei daraus nicht schlau geworden, sagt der Freund; und als Freie ihn fragt, ob er ihn irgendwie nach Hause bringen könne, in die Bundesrepublik, was von West-Berlin aus ohne Ausweis kaum möglich ist, lehnt dieser ab. Es wäre ein höchst riskanter Freundschaftsdienst gewesen.
Die Nacht vom 4. zum 5. Juni ist warm und wolkenlos, der Mond ist beinahe voll. Sonst ist das Areal unbeleuchtet, das sich nahe dem damals stillgelegten S-Bahnhof Bornholmer Straße erstreckt zwischen der Bösebrücke im Norden und der Helmut-Just-Brücke im Süden, einer alten Bahnbetriebsmauer im Westen und der hier fünf Meter hohen Grenz-Sperrmauer im Osten. Es ist ein typisches „Niemandsland", das seit Jahren nicht betreten wurde: Hüfthohes Unkraut, der Boden darunter von alten herausgerissenen Geleisen, dem Ziegelschutt eingerissener Bahngebäude und Kaninchenlöchern kaum begehbar, zumal bei Dunkelheit. Nur ein gelegentlich befahrenes Gleis liegt in diesem „vorgelagerten Territorium", wie es im Sprachgebrauch der Grenztruppen heißt: das sogenannte Alliiertengleis. Hier fahren wöchentlich nur einige Züge für die französische Garnison im Norden der Stadt, das Gleis ist eine offene Verbindung zwischen Ost- und West-Berlin.
Am 4. Juni 1982, gegen 23.00 Uhr, betritt der damals 27-jährige Lothar Fritz Freie von West-Berlin aus über das „Alliiertengleis" unter der Helmut-Just-Brücke hindurch nach Norden gehend das „vorgelagerte Territorium" der DDR. [3] Sein Oberkörper ist unbekleidet, in der Hand trägt er einen Pullover. Seine Motive sind bis heute nicht geklärt; für eine Selbsttötungsabsicht lassen sich auch in späteren Ermittlungen keine Anhaltspunkte finden. Zwei Grenzsoldaten auf einem Wachtturm an der Helmut-Just-Brücke bemerken den Eindringling und erstatten Meldung, aber schon haben sie ihn in der Dunkelheit wieder aus den Augen verloren. Einige hundert Meter weiter, nahe der Bösebrücke, gerät Freie dann in das Blickfeld der Wachhabenden auf dem nächsten Beobachtungsturm. Das dortige Postenpaar erhält den Befehl, den „Grenzverletzer" des Territoriums der DDR zu verweisen. Die beiden Grenzer verlassen ihren Turm, und als sie auf ca. 30 Meter an Lothar Fritz Freie herangekommen sind, rufen sie ihn an, wie es die Vorschrift verlangt: „Bürger Westberlins! Sie befinden sich auf dem Territorium der DDR! Bitte verlassen sie unser Territorium!" [4] Nach Aussagen der Grenzer murmelt Freie daraufhin etwas Unverständliches, dreht sich um und geht auf dem Gleis schnellen Schrittes denselben Weg zurück, den er gekommen ist. Er hätte nur ein paar Meter nach links gehen und die S-Bahngeleise überqueren müssen, um hier West-Berliner Gebiet zu erreichen. Aber das ist ihm vermutlich nicht bewusst. Offenbar will er das verbotene Gebiet über das „Alliiertengleis" und damit auf dem gleichen Wege wieder verlassen, über den er gekommen ist. Das hätte er problemlos geschafft, wenn in diesem Moment das Postenpaar auf dem Wachturm an der Helmut-Just-Brücke, den er auf dem Rückweg wieder passieren muss, nicht den Befehl erhalten hätte, den „Grenzverletzer" festzunehmen.
Zwischen Lothar Fritz Freie und den beiden Posten liegt das unwegsame ehemalige Bahngelände. Die Posten kommen auf dem Brachland nicht schnell genug voran, um ihm den Weg abzuschneiden. In Unkenntnis der Freie gerade erst erteilten Aufforderung, das Territorium der DDR zu verlassen, rufen sie ihn an, stehen zu bleiben, woraufhin Freie zu rennen beginnt. Einer der Posten gibt nun einen Warnschuss ab, Freie rennt weiter. Da der Posten nicht auf den Weg achtet, stürzt er aufs Knie. In diesem Moment scheint es ihm aussichtslos, Freie noch zu erreichen, er gibt zwei gezielte Feuerstöße auf ihn ab. Lothar Fritz Freie bricht zusammen und bleibt auf dem „Alliiertengleis" liegen. Als die Posten ihn erreichen, gibt er ihnen mit schwacher Stimme zu verstehen, sie mögen ihn liegen lassen oder erschießen. [5] Die Grenzer schleppen ihn zunächst in ein Stellwerk, um ihn aus der Sicht westlicher Beobachter zu bringen, dann in den Wachturm, wo man ihm Erste Hilfe leistet. Auf die Frage, was er auf dem Gebiet der DDR gewollt habe, sagt der unter Schock stehende Schwerverletzte, er habe „ein Zelt aufschlagen" wollen. [6] Lothar Fritz Freie stirbt in den frühen Morgenstunden des 6. Juni nach zwei Notoperationen im Volkspolizei-Krankenhaus in Berlin-Mitte an den Folgen eines seitlichen Beckendurchschusses. Er steht nicht unter Alkoholeinfluss, die Einnahme anderer Rauschmittel wird nicht untersucht. [7]
Auch nach DDR-Recht sind Schüsse auf einen West-Berliner, der erkennbar der Aufforderung Folge leistet, das Gebiet der DDR zu verlassen, nicht erlaubt. Ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Grenzsoldaten wird jedoch nicht eingeleitet. Im Gegenteil: Beide werden belobigt und ausgezeichnet und zur Verdunkelung des Geschehens umgehend in andere Einheiten versetzt; von der Schwere der Verletzungen Freies und seinem Tod erhalten sie keine Kenntnis. [8] Ende 1993 verurteilt das Berliner Landgericht den zur Tatzeit 20-jährigen Todesschützen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren wegen Totschlags, die zur Bewährung ausgesetzt wird. [9] Sein Postenführer, der von seinen Eltern regimekritisch erzogen worden ist und nach seinen eigenen Angaben während der Verfolgung von Freie selbst Fluchtgedanken hegte, diese aber aus Furcht, von seinem eigenen Kameraden erschossen zu werden, zurückdrängte, wird 1995 wegen Mittäterschaft zu einem Jahr und 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. [10]
Auf West-Berliner Seite hören Polizisten und Mitarbeiter des Zolls die Schüsse und werden Zeugen, wie der schwer verletzte Lothar Fritz Freie abtransportiert wird. Auch in den Medien findet der Vorfall ein breites Echo. Umgehend verurteilen Bundesregierung und West-Berliner Senat den Zwischenfall als im krassen Widerspruch zu den Zielen des Grundlagenvertrages und der KSZE-Schlussakte von Helsinki stehend. [11] In einem Gespräch mit einem Vertreter des DDR-Außenministeriums bezeichnet der Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik in der DDR, Hans-Otto Bräutigam, den Vorfall als einen „schweren Eingriff in ein weltweit anerkanntes Menschenrecht, nämlich das Recht auf Leben" und fordert, dass „die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden". [12] Der französische Stadtkommandant protestiert auch im Namen seiner britischen und amerikanischen Amtskollegen gegen die „erneute Mißachtung des Menschenlebens" und fordert zum wiederholten Male, „diesen unmenschlichen Praktiken ein Ende zu setzen". [13]
Wenig später teilt der stellvertretende Besuchsbeauftragte der DDR-Regierung dem West-Berliner Senat mit, dass ein West-Berliner in der Nacht vom 4. auf den 5. Juni die Grenze nach Ost-Berlin überschritt. Er habe, behauptet der Diplomat, Grenzsoldaten beschimpft und tätlich angegriffen und nur „unter Anwendung äußerster Mittel" festgenommen werden können. Zugleich überreicht er dem Senatsbeauftragten für die DDR, Gerhard Kunze, eine Protestnote, in der der West-Berliner Senat zu „wirksamen Maßnahmen zur Verhinderung derartiger schwerwiegender Anschläge" aufgefordert wird. [14] Dass der „Festgenommene" inzwischen verstorben ist, verschweigt der Ost-Berliner Gesandte. [15]
Den Leichnam hält die Staatssicherheit wochenlang zurück; vermutlich fürchtet man nach dessen Übergabe auf Grund der eindeutigen Schussverletzungen die dann mit Sicherheit zu erwartende Anklage der DDR in der internationalen Öffentlichkeit, weilt doch am 11. Juni 1982 zudem der amerikanische Präsident Ronald Reagan in West-Berlin.
Im August schließlich ordnet die Stasi die schnellstmögliche Einäscherung des Leichnams an, die am 24. August 1982 im Krematorium Baumschulenweg erfolgt. Fünf Wochen später wird Lothar Fritz Freie in der Urnengemeinschaftsanlage des dortigen Friedhofs heimlich beigesetzt. [16] Erst danach erhält die Ständige Vertretung der Bundesrepublik in Ost-Berlin darüber Kenntnis - und ist vor vollendete Tatsachen gestellt.
Text: Martin Ahrends/Udo Baron/Hans-Hermann Hertle
Am 4. Juni 1982, gegen 23.00 Uhr, betritt der damals 27-jährige Lothar Fritz Freie von West-Berlin aus über das „Alliiertengleis" unter der Helmut-Just-Brücke hindurch nach Norden gehend das „vorgelagerte Territorium" der DDR. [3] Sein Oberkörper ist unbekleidet, in der Hand trägt er einen Pullover. Seine Motive sind bis heute nicht geklärt; für eine Selbsttötungsabsicht lassen sich auch in späteren Ermittlungen keine Anhaltspunkte finden. Zwei Grenzsoldaten auf einem Wachtturm an der Helmut-Just-Brücke bemerken den Eindringling und erstatten Meldung, aber schon haben sie ihn in der Dunkelheit wieder aus den Augen verloren. Einige hundert Meter weiter, nahe der Bösebrücke, gerät Freie dann in das Blickfeld der Wachhabenden auf dem nächsten Beobachtungsturm. Das dortige Postenpaar erhält den Befehl, den „Grenzverletzer" des Territoriums der DDR zu verweisen. Die beiden Grenzer verlassen ihren Turm, und als sie auf ca. 30 Meter an Lothar Fritz Freie herangekommen sind, rufen sie ihn an, wie es die Vorschrift verlangt: „Bürger Westberlins! Sie befinden sich auf dem Territorium der DDR! Bitte verlassen sie unser Territorium!" [4] Nach Aussagen der Grenzer murmelt Freie daraufhin etwas Unverständliches, dreht sich um und geht auf dem Gleis schnellen Schrittes denselben Weg zurück, den er gekommen ist. Er hätte nur ein paar Meter nach links gehen und die S-Bahngeleise überqueren müssen, um hier West-Berliner Gebiet zu erreichen. Aber das ist ihm vermutlich nicht bewusst. Offenbar will er das verbotene Gebiet über das „Alliiertengleis" und damit auf dem gleichen Wege wieder verlassen, über den er gekommen ist. Das hätte er problemlos geschafft, wenn in diesem Moment das Postenpaar auf dem Wachturm an der Helmut-Just-Brücke, den er auf dem Rückweg wieder passieren muss, nicht den Befehl erhalten hätte, den „Grenzverletzer" festzunehmen.
Zwischen Lothar Fritz Freie und den beiden Posten liegt das unwegsame ehemalige Bahngelände. Die Posten kommen auf dem Brachland nicht schnell genug voran, um ihm den Weg abzuschneiden. In Unkenntnis der Freie gerade erst erteilten Aufforderung, das Territorium der DDR zu verlassen, rufen sie ihn an, stehen zu bleiben, woraufhin Freie zu rennen beginnt. Einer der Posten gibt nun einen Warnschuss ab, Freie rennt weiter. Da der Posten nicht auf den Weg achtet, stürzt er aufs Knie. In diesem Moment scheint es ihm aussichtslos, Freie noch zu erreichen, er gibt zwei gezielte Feuerstöße auf ihn ab. Lothar Fritz Freie bricht zusammen und bleibt auf dem „Alliiertengleis" liegen. Als die Posten ihn erreichen, gibt er ihnen mit schwacher Stimme zu verstehen, sie mögen ihn liegen lassen oder erschießen. [5] Die Grenzer schleppen ihn zunächst in ein Stellwerk, um ihn aus der Sicht westlicher Beobachter zu bringen, dann in den Wachturm, wo man ihm Erste Hilfe leistet. Auf die Frage, was er auf dem Gebiet der DDR gewollt habe, sagt der unter Schock stehende Schwerverletzte, er habe „ein Zelt aufschlagen" wollen. [6] Lothar Fritz Freie stirbt in den frühen Morgenstunden des 6. Juni nach zwei Notoperationen im Volkspolizei-Krankenhaus in Berlin-Mitte an den Folgen eines seitlichen Beckendurchschusses. Er steht nicht unter Alkoholeinfluss, die Einnahme anderer Rauschmittel wird nicht untersucht. [7]
Auch nach DDR-Recht sind Schüsse auf einen West-Berliner, der erkennbar der Aufforderung Folge leistet, das Gebiet der DDR zu verlassen, nicht erlaubt. Ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Grenzsoldaten wird jedoch nicht eingeleitet. Im Gegenteil: Beide werden belobigt und ausgezeichnet und zur Verdunkelung des Geschehens umgehend in andere Einheiten versetzt; von der Schwere der Verletzungen Freies und seinem Tod erhalten sie keine Kenntnis. [8] Ende 1993 verurteilt das Berliner Landgericht den zur Tatzeit 20-jährigen Todesschützen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren wegen Totschlags, die zur Bewährung ausgesetzt wird. [9] Sein Postenführer, der von seinen Eltern regimekritisch erzogen worden ist und nach seinen eigenen Angaben während der Verfolgung von Freie selbst Fluchtgedanken hegte, diese aber aus Furcht, von seinem eigenen Kameraden erschossen zu werden, zurückdrängte, wird 1995 wegen Mittäterschaft zu einem Jahr und 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. [10]
Auf West-Berliner Seite hören Polizisten und Mitarbeiter des Zolls die Schüsse und werden Zeugen, wie der schwer verletzte Lothar Fritz Freie abtransportiert wird. Auch in den Medien findet der Vorfall ein breites Echo. Umgehend verurteilen Bundesregierung und West-Berliner Senat den Zwischenfall als im krassen Widerspruch zu den Zielen des Grundlagenvertrages und der KSZE-Schlussakte von Helsinki stehend. [11] In einem Gespräch mit einem Vertreter des DDR-Außenministeriums bezeichnet der Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik in der DDR, Hans-Otto Bräutigam, den Vorfall als einen „schweren Eingriff in ein weltweit anerkanntes Menschenrecht, nämlich das Recht auf Leben" und fordert, dass „die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden". [12] Der französische Stadtkommandant protestiert auch im Namen seiner britischen und amerikanischen Amtskollegen gegen die „erneute Mißachtung des Menschenlebens" und fordert zum wiederholten Male, „diesen unmenschlichen Praktiken ein Ende zu setzen". [13]
Wenig später teilt der stellvertretende Besuchsbeauftragte der DDR-Regierung dem West-Berliner Senat mit, dass ein West-Berliner in der Nacht vom 4. auf den 5. Juni die Grenze nach Ost-Berlin überschritt. Er habe, behauptet der Diplomat, Grenzsoldaten beschimpft und tätlich angegriffen und nur „unter Anwendung äußerster Mittel" festgenommen werden können. Zugleich überreicht er dem Senatsbeauftragten für die DDR, Gerhard Kunze, eine Protestnote, in der der West-Berliner Senat zu „wirksamen Maßnahmen zur Verhinderung derartiger schwerwiegender Anschläge" aufgefordert wird. [14] Dass der „Festgenommene" inzwischen verstorben ist, verschweigt der Ost-Berliner Gesandte. [15]
Den Leichnam hält die Staatssicherheit wochenlang zurück; vermutlich fürchtet man nach dessen Übergabe auf Grund der eindeutigen Schussverletzungen die dann mit Sicherheit zu erwartende Anklage der DDR in der internationalen Öffentlichkeit, weilt doch am 11. Juni 1982 zudem der amerikanische Präsident Ronald Reagan in West-Berlin.
Im August schließlich ordnet die Stasi die schnellstmögliche Einäscherung des Leichnams an, die am 24. August 1982 im Krematorium Baumschulenweg erfolgt. Fünf Wochen später wird Lothar Fritz Freie in der Urnengemeinschaftsanlage des dortigen Friedhofs heimlich beigesetzt. [16] Erst danach erhält die Ständige Vertretung der Bundesrepublik in Ost-Berlin darüber Kenntnis - und ist vor vollendete Tatsachen gestellt.
Text: Martin Ahrends/Udo Baron/Hans-Hermann Hertle
[1]
Vgl. Vernehmung eines Freundes von Lothar Fritz Freie durch die West-Berliner Polizei vom 1.7.1982, in: StA Berlin, Az. 27 Js 22/91, Bd. 1, Bl. 25/26.
[2]
Vgl. Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Andreas M. vom 16.2.1993, in: StA Berlin, Az. 27 Js 22/91, Bd. 2, Bl. 6-23.
[3]
Vgl. zum Ereignisablauf: Urteil des Landgerichts Berlin in der Strafsache gegen Andreas M. vom 26.11.1993, 2 Js 22/91, in: StA Berlin, Az. 27 Js 22/91, Bd. 3, o. P. (S. 1-31).
[4]
Ebd., S. 12.
[5]
Vgl. ebd., S. 16.
[6]
Anhang zum zusammenfassenden Bericht des MfS/EG IX, 4.6.1982, in: BStU, MfS, GH 61/83, Bd. 1, Bl. 154.
[7]
Vgl. Urteil des Landgerichts Berlin in der Strafsache gegen Andreas M. vom 26.11.1993, Az. 2 Js 22/91, in: StA Berlin, Az. 27 Js 22/91, Bd. 3, S. 11.
[8]
Vgl. ebd., S. 18.
[9]
Vgl. ebd.
[10]
Vgl. Urteil des Landgerichts Berlin in der Strafsache gegen Wolfgang W. vom 9.5.1995, Az. 27 Js 1136/93, in: StA Berlin, Az. 27 Js 22/91, Bd. 4, Bl. 134a ff.
[11]
Der Tagesspiegel, 6.6.1982.
[12]
Vermerk des MfAA über ein Gespräch zwischen dem Leiter der Abteilung BRD im MfAA, Genossen Karl Seidel, mit dem Leiter der BRD-Vertretung, Dr. Hans-Otto Bräutigam, am 10.6.1982, in: BStU, MfS, GH 61/83, Bd. 1, Bl. 143-144.
[13]
Der Tagesspiegel, 6.6.1982.
[14]
Maßnahmeplan des MfS/HA IX, 7.6.1982, Anlage 2: Text des Protestes des MfAA der DDR gegenüber dem Westberliner Senat, in: BStU, MfS, GH 61/83, Bd. 1, Bl. 106-108.
[15]
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11.6.1982.
[16]
Vgl. Schreiben des Städtischen Bestattungswesens, 30.9.1982, in: BStU, MfS, GH 61/83, Bl. 76.