In der nächtlichen Abstimmung – es ist schon der 23. August – beschließt die Volkskammer mit 294 zu 62 Stimmen "den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit der Wirkung vom 3. Oktober 1990."
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