Beschluß der DDR-Volkskammer über den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland, 23. August 1990
Beschluß der DDR-Volkskammer über den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland, 23. August 1990Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 1990
Die Volkskammer erklärt den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990.
Sie geht dabei davon aus,
- daß die Beratungen zum Einigungsvertrag zu diesem Termin abgeschlossen sind,
- die Zwei-plus-Vier-Verhandlungen einen Stand erreicht haben, der die außen- und sicherheitspolitischen Bedingungen der deutschen Einheit regelt,
- die Länderbildung soweit vorbereitet ist, daß die Wahl in den Länderparlamenten am 14. Oktober 1990 durchgeführt werden kann.
Berlin, 23. August 1990
Die Präsidentin der Volkskammer
der Deutschen Demokratischen Republik
Bergmann-Pohl
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hg.), Der Einigungsvertrag - Deutschland ist eins, Bonn 1990.