Am 17. Dezember 1963 wurde das erste Passierscheinabkommen zwischen der DDR-Regierung und dem West-Berliner Senat unterzeichnet. Zu diesem Zeitpunkt war es über zwei Jahre her, seit sich Mütter und Söhne, Brüder, Tanten, Nichten, Enkel, Väter und Großmütter aus Ost- und West-Berlin in die Arme schließen konnten.
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