Rainer Liebeke, ertrunken im Berliner Grenzgewässer: MfS-Bericht über den Fluchtversuch, 24. September 1986
[...]Am 9.9.1986 wurde der DVP durch eine Vermißtenanzeige der
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geb. am (...) 1953 in (...)
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Liebeke, Rainer
PKZ: 11 09 51 4 1642 5 in Gotha
wh. gewesen in 5000 Gotha, (...)
Taxifahrer im VEB Kraftverkehr Erfurt
10. Klasse POS
Beruf: KfZ.-Schlosser
Mitglied des ADMV
1/71 – II/72 NVA, GSW Kraftfahrer
1 Kind, (...)
Liebeke war als Lizenz- und (...) als Ausweisfahrer aktiv im ADMV tätig.
wie (...) bei ihrer Anzeige mitteilte, erhielt sie am 5.9.1986 von der BRD-Bürgerin
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geb. am (...) 1957 in (...)
wh. (...)
Inoffizielle Überprüfungen und darauffolgende Untersuchungen der Kriminalpolizei ergaben, daß (...) am 3.9.1986 im Raum Groß Glienicke, wo er seinen Grundwehrdienst bis 1985 bei den Grenztruppen der DDR versehen hatte, widerrechtlich die Staatsgrenze der DDR passierte, nach Berlin (West) gelangte und sich seit dem 12.9.1986 in der BRD bei dem Ehepaar (...) aufhält, das den Beschuldigten bei Rennveranstaltungen im sozialistischen Ausland bekannt geworden war.
Nach seinen bei Telefonaten mit Angehörigen des Rainer Liebeke in Gotha gemachten Angaben überwand (...) die Staatsgrenze bei Groß Glienicke schwimmend, wobei Rainer Liebeke beteiligt gewesen war. Liebeke sei jedoch beim Versuch, die Staatsgrenze schwimmend zu passieren, abgetrieben worden und nicht nach Berlin (West) gelangt. Es ist bekannt, daß Rainer Liebeke infolge einer Schlüsselbeinfraktur arbeitsunfähig geschrieben war.
Am 12.9.1986 gegen 18.00 Uhr wurde durch die Angehörige der Grenztruppen der DDR im Saarower See bei Groß Glienicke die Leiche des Liebeke festgestellt und gegen 22.30 Uhr erfolgte die Identifizierung desselben.
Die Übernahme der Verfahren erfolgte, um durch eine umfassende Aufklärung des Sachverhaltes, insbesondere des Todesfalles von Liebeke, gegenüber evtl. Provokationen des Gegners vorbereitet zu sein. Die Zielstellung der weiteren Bearbeitung beinhaltet weiterhin die Aufklärung der Täterpersönlichkeiten, Motive sowie Planung und Vorbereitung des Vorhabens.
Das ebenfalls von der DVP übernommene Ermittlungsverfahren wegen § 213 (1 + 3) 5 (4) StGB gegen Rainer Liebeke wird nach Erhalt der offiziellen Unterlagen über dessen Tod endgültig eingestellt.
Quelle: BStU, Ast. Erfurt, AU 2100/87, Bd. 1, Bl. 86-88.