Todesopfer > Savoca, Giuseppe

Giuseppe Savoca: MfS-Bericht

15. Juni 1974

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Information

zum Ertrinken eines Westberliner Kindes am 15. 6. 1974 an der Staatsgrenze der DDR zu Westberlin

Am Sonnabend, dem 15. 6. 1974, 10.15 Uhr ,fiel ein am Spreeufer (Gröben-Ufer im Westberliner Stadtbezirk Kreutzberg, ca. 60 m unterhalb der GÜST Oberbaumbrücke) spielendes unbekanntes Westberliner Kind in die Spree und wurde gegen 11.00 Uhr durch Taucher des Grenzregimentes 35 tot aus dem Wasser geborgen.

Die von der HA IX/7 im Zusammenwirken mit der MUK des PdVP Berlin geführten Untersuchungen zum Sachverhalt ergaben:

Am 15. 6. 1974, 10.15 Uhr, beobachtete der Postenführer auf dem Beobachtungsturm der GÜST Oberbaumbrücke, Gefreiter
    (...) , (...)
    geb. (...) 1953
    GÜST-Sicherungsregiment Berlin,
zwei Kinder im Alter von 5 bis 7 Jahren, die unter dem am Ufer befindlichen Geländer spielten. Eines der Kinder verlor beim Angeln nach im Wasser treibenden Gegenständen das Übergewicht und fiel in die Spree. (...) nahm wahr, daß das Kind für kurze Zeit über Wasser paddelte und mit einhergehender Luftblasenbildung versank. Er verständigte pflichtgemäß sofort den Befehlsstand der Bootskompanie des Grenzregimentes 35 vom Vorkommnis.

Ohne das Ereignis wahrgenommen zu haben, legten zu diesem Zeitpunkt das Kontrollboot 170 und das Bereitschaftsboot 673 von dem am Ereignisort gegenüberliegenden DDR-Ufer nach Erfüllung einer Sonderaufgabe ab. Das Boot 673 unter Kapitänleutnant (...) fuhr weiter stromabwärts zur 400 m entfernten Brömmelbrücke.

Das Kontrollboot 170 unter dem Kommando von Stabsobermeister
    (...) , (...)
    geb. (...) 1937
    Zugführer in der Bootskompanie des Grenzregimentes 35
wendete und fuhr stromaufwärts in Richtung des ca. 250 m entfernten Befehlsstandes der Bootskompanie im Bereich, des Osthafens. Dabei wurde ihm bei der Vorbeifahrt in Höhe der Unfallstelle von einer am Westberliner Ufer befindlichen männlichen Person durch Zuruf mitgeteilt, daß ein Kind in die Spree gefallen sei.

Aus der Tatsache heraus, daß er nach seinen Angaben in der Vergangenheit wiederholt von Westberliner Bürgern zur Einleitung von Rettungsmaßnahmen ohne vorhandenen Anlaß provoziert wurde, daß sich an der Wasseroberfläche keine Luftblasen zeigten und am Gräben-Ufer befindliche Angler nicht reagierten, nahm er eine Provokation an und fuhr nach kurzem Halt (ca. 30 Sekunden) weiter zum genannten Befehlsstand.

Darüber hinaus ist das zur Einleitung sofortiger Rettungsmaßnahmen notwendige Überfahren der "rot-weißen Sperrlinie" nur mit ausdrücklicher Genehmigung desOPD bzw. des Kommandeurs des Grenzregimentes 35 und nach vorheriger Benachrichtigung der Posten auf dem Beobachtungsturm der GÜST Oberbaumbrücke gestattet.

Am Befehlsstand der Bootskompanie nahm (...) die dort zwischenzeitlich eingegangene Meldung des Postens (...) entgegen, informierte den OPD des Grenzregimentes 35 vom Vorkommnis, forderte Taucher an und benachrichtigte das Boot 673 unter Kapitänleutnant (...) an der Brömmelbrücke vom Ereignis. Danach begab sich (...) mit dem Boot 170 wieder zur Unfallstelle. Er traf dort gegen 10.25 Uhr kurz nach Kapitänleutnant (...) ein. Beide Boote verblieben bis zur Beendigung der Bergungsarbeiten am Ort.

Gegen 10.45 Uhr traf die Tauchergruppe des Grenzregimentes 35 an der Unfallstelle ein und begann sofort mit der Bergung unter der Leitung des Kommandeurs des Regimentes, Oberst (...). Gegen 11.00 Uhr wurde das Kind, ein etwa sechsjähriger Knabe, bekleidet mit einem gelben Nicky und einer langen dunkelfarbenen karierten Hose, mit Zeichen des Ertrinkens (...) vom Grund aus 2 bis 3 m Wassertiefe geborgen. Der Regimentsarzt Hauptmann Dr. (...) stellte den Tod des Kindes fest. Das Kind wurde zur Obduktion in das Gerichtsmedizinische Institut Berlin überführt.

Am Westberliner Ufer trafen gegen 10.35 Uhr vier Feuerwehrfahrzeuge, darunter ein Rettungswagen, vier Funkstreifenwagen der Westberliner Schutzpolizei und gegen 10.45 Uhr drei Taucher ein.

Das Angebot der Westberliner Behörden zur Unterstützung der Bergungsmaßnahmen wurde von Oberst (...) abgelehnt, da die Taucher des Grenzregimentes 35 zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Bergung des Kindes begonnen hatten.

Die weitere Bearbeitung des Vorkommnisses im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen erfolgt durch die MUK des PdVP Berlin im Zusammenwirken mit dem MdI.

Jürich Oberleutnant

Quelle: BStU, MfS, AS 109/77, Bl. 152-154
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