Rolf-Dieter Kabelitz: Haftbefehl des Kreisgerichts Potsdam
8. Januar 1971
[...]Haftbefehl
Der Dreher Kabelitz, Rolf-Dieter geb. am 23.09.1946 in Berlin, wohnhaft: Potsdam, (...) z.Zt. ohne Arbeitsverhältnis ist in Untersuchungshaft zu nehmen.
Er wird beschuldigt, am 7.1.1971 im Raum Hohen-Neuendorf, Schwarzer Weg, versucht zu haben, die Staatsgrenze der DDR in Richtung Westberlin zu durchbrechen.
Einer Aufforderung der Grenzsicherungskräfte, stehen zu bleiben, leistete er nicht Folge. Erst nach dem Gebrauch der Schußwaffe konnte er festgenommen werden.
Vergehen gem. §213 Abs. 1 und 3 StGB, §6 Abs. 1 Ziff. 2 der VO z. Schutze der Staatsgrenze – i.d.F. vom 11. Juni 1968
Er/Sie ist dieser Straftat dringend verdächtig.
Die Anordnung der Untersuchungshaft ist gemäß §122, Abs. 2 Ziff. 1 StPO gesetzlich begründet, weil auf Grund der konkreten Handlung Fluchtverdacht besteht.
Gegen diesen Haftbefehl ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig (§127 StPO).
Sie ist binnen einer Woche nach Verkündung des Haftbefehls bei dem unterzeichneten Gericht zu Protokoll der Rechtsantragsstelle oder schriftlich durch den Betroffenen oder einen Rechtsanwalt einzulegen (§§ 305, 306 StPO).
Ausgefertigt: Sekretär
gez. I(...) Richter am Kreisgericht
Quelle: BStU, Ast. Potsdam, AU 350/71, Bl. 7