MfS-Aktenvermerk zur Geheimhaltung des Todes von Gerald Thiem
10. August 1970
AktenvermerkAm heutigen Tage fand beim stellv. Generalstaatsanwalt der DDR Gen. Borchert in Anwesenheit des Gen. Oberst Heinitz, Gen. Oberstleutnant Niebling, Gen. Hauptmann Reißmann und Gen. Oberleutnant Möbus eine Aussprache über die Leichensache Thieme statt. Hierbei wurde nach Prüfung aller Umstände festgelegt, daß diese Leichensache als unbekannt behandelt und abgeschlossen wird. Es wurde angewiesen, daß alle Maßnahmen zur Geheimhaltung getroffen werden.
Nur Original gefertigt:
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Oberleutnant
Quelle: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 1 Nr.1, Bl. 55