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Willi Born: Abschlussbericht der DDR-Grenztruppen über den Fluchtversuch

7. Juli 1970

[...]

Betreff

Abschlußbericht über den verhinderten Grenzdurchbruch mit Selbsttötung des Grenzverletzers am 7.7.1970 gegen 10.45 Uhr im GR-36 im Pq. 3885/8

Mit der Untersuchung wurden unter meiner Leitung beauftragt:
    Major S(...) z.Z. Stabchef des TT

    Major B(...) O. Offz. op. Arbeit

    Hptm. M(...) Instrukteur PA

    Major D(...) Offz. op. Arbeit 2. GBr.
Vorausgehende Handlungen des GR-36 zum Sachverhalt Born:

Am 7.7.70 gegen 05.05 Uhr wurde durch den Grenzposten

Postenführer
    Gefr. R(...), Hans-Joachim (...) 60, NVA I/69
Posten
    Sold. J(...), Erich (...) 50, NVA II/69,
eingesetzt am 2. KoS (Pq. 3480/3) eine Spur DDR-West festgestellt und dem K-GS des GR-36 gemeldet.

An Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet:
    1. Einsatz eines Offiziers mit Fährtenhund zur Verfolgung de Spur

    2. Auslösung von Grenzalarm; Abriegelung des 1. KoS und Verstärkung der Postendichte am 2. KoS sowie Einsatz an der Betonstraße Hennigsdorf – Stolpe-Dorf durch Kräfte der 3. GK

    3. Im ZW mit einer Kp. des GAR-40, den Diensthundestaffeln des GR-34 und GR-36, Einsatzkdo. der DVP und dem Sonderlehrgang der SKB und der Kreisdienststelle MfS Orgb. wurde die Blockierung und Suche organisiert.

    Leiter der Suche: Major W(...), StKA

    Leiter der Blockierung 1. Abschnitt: Hptm. G(...), Kp.-Ch. 3. GK

    Leiter der Blockierung 2. Abschnitt: Obltn. K(...), Kp.-Ch, 2. GK.
Im Verlaufe der Handlungen der eingesetzten Kräfte zur Suche und Festnahme des Grenzverletzers erfolgte gegen 10.45 Uhr die Meldung über den versuchten Grenzdurchbruch im Pq. 3885/9 des Angehörigen des MSR I Oranienburg. Danach wurden im genannten Abschnitt Handlungen zur Festnahme des fahnenflüchtigen Sold. Born geführt, der gegen 10.45 Uhr nach Selbsttötung gestellt wurde.

Durch die Kräfte der Suche wurde gegen 13.00 Uhr von Angehörigen des GAR-40 der Grenzverletzer
    P(...), Georg, geb. (...) 33
    wohnhaft: (...)
im Pq. 3480/2b festgenommen. Bei diesem Grenzverletzer handelte es sich um die Person, die gegen 05.00 Uhr im Pq. 3480/3 den 2. KoS in Richtung DDR-West überquert hatte.

I. Sachverhalt

Am 7.7.70, gegen 10.45 Uhr versuchte der Angehörige des MSR I Oranienburg
    Soldat Born, Willi
    geb. am 19.7.1950
    wohnhaft: Velten Krs. Oranienburg
    Rosa-Luxemburg-Str. 75
die Staatsgrenze im Abschnitt des GR-36, Pq. 3885/8 zu durchbrechen.

Während der Handlungen der Grenzposten zur Festnahme erschoß sich Born mit seiner mitgeführten MPi-K, Nr. 65 B 2003.

II. Wesentliches Untersuchungsergebnis

Am 7.7.70, gegen 06.45 Uhr erhielt der OpD des GR-36 die fernmündliche Fahndung über die vermutliche Fahnenflucht des Angehörigen des MSR-I Oranienburg unter Mitführung einer Schußwaffe MPi-K und Munition.

Daraufhin wurden 07.00 Uhr alle Grenzposten zur verstärkten Beobachtung befohlen und mit der Fahndung vertraut gemacht. Gegen 10.30 Uhr bemerkte der Grenzposten E(...), Pq. 3885/9

Postenführer
    Gefr. P(...), Dieter
    geb. (...) 49; NVA seit I/69
Posten
    Sold. J(...), Dietmar
    geb. (...) 59; NVA seit II/69,
daß ein Grenzverletzer in schnellen Sprüngen den II. KoS in ca. 200 m Entfernung überwandt.

Der Grenzposten verständigte sofort den Führungspunkt, schoß das Signal – Grenzdurchbruch – und begab sich unmittelbar zu dem Kolonnenweg, um die Durchbruchstelle anzusichern.

Er bemerkte auf Höhe des Hinterland-Sicherungzaunes erneut den Grenzverletzer und gab mit dem IMG einen Warnfeuerstoß (2 Schuß) ab. Daraufhin ging der Grenzverletzer im Waldstreifen zwischen Hinterlandssicherungszaun und Grenzsignalzaun in Deckung.

Der am Feld 14, Pq. 3885/8 eingesetzte Wachposten Grenze

Postenführer
    Gefr. S(...), Klaus-Dieter
    geb. (...) 47, NVA: Reserviert
Posten
    Sold. K(...), Jürgen
    geb. (...) 49, NVA: II/69
hörte in seinem Abschnitt gegen 10.35 Uhr das Signal – Grenzdurchbruch – und verständigte sofort den Führungspunkt. Der Kommandeur Grenzsicherung
    Obltn. H(...), Ambros
    geb. (...) 37
    NVA seit: 4.8.1955
gab daraufhin die Information, daß im Pq. 3885/8 ein Grenzverletzer den II. KoS überwunden hat und sich in Richtung Staatsgrenze bewegt. Er befahl den Posten, die Abriegelung zur Festnahme im Zusammenwirken mit den Grenzposten E(...) zu organisieren. Während der Handlung in der Richtung zur vermutlichen Durchbruchstelle, stellte er die Auslösung des Signalgerätes fest und befahl daraufhin seinem Posten, auf Höhe des Hinterlandsicherungszaunes vorzugehen, während er sich entlang des Warnzaunes bewegte. Während dieser Handlung hörte er einen kurzen Feuerstoß und begab sich sofort zu seinem Posten auf die Höhe des Hinterlandsicherungszaunes. Hier sah er den flüchtigen Grenzverletzer, rief ihn an: "Halt, stehenbleiben – Grenzposten" und lud seine Waffe durch, da er feststellte, daß selbiger bewaffnet war. Daraufhin ging der Grenzverletzer in Stellung, sah vermutlich die Aussichtslosigkeit seines Vorhabens ein und führte die Selbsttötung durch.

Der Grenzverletzer Born hat sich vermutlich liegend mit der eigenen Waffe durch den Kehlkopf in den Kopf geschossen. Das Köppi wurde ca. 3-4 m fortgeschleudert und Teile der Schädeldecke lagen in einem Umkreis von ca. 4 m. Die Waffe war auf Einzelfeuer gestellt. Aus ihr wurde nur ein Schuß abgegeben. Die Waffe lag beim Grenzverletzer im rechten Oberarm. Im Lauf befand sich keine weitere Patrone, da durch das schadhafte Magazin (Einbeulung) eine Ladehemmung verursacht wurde.

Die vom Kommandeur des Zugabschnittes getroffenen Maßnahmen sowie gemeldeten Handlungen der Grenzposten veranlaßten mich, sofort Offiziere des Stabes zum Handlungsort zu befehlen.

III. Angewiesene Sofortmaßnahmen
    1. Bildung einer Untersuchungsgruppe und Verständigung der Organe des ZW.

    2. Schaffung von fotografischem Beweismaterial und Bergung des Grenzverletzers im ZW mit der Kreisdienststelle des MfS und Überführung des Toten in das Objekt des Truppenteils.

    3. Treffen von Maßnahmen zur Übergabe des Angehörigen an das MSR-I Oranienburg.
IV. Schlußfolgerungen und Vorschläge
    1. Alle Handlungen zur Festnahme des Grenzverletzers wurden von den eingesetzten Grenzposten im gesamten Abschnitt über den Kommandeur Zugabschnitt in hoher Exaktheit und Entschlußfreudigkeit geführt.

    Der Entschluß des Kdr. Grenzsicherung und Kdr. Zugabschnitt war zweckmäßig und entsprach den festgelegten Varianten zur Verfolgung und Festnahme von Grenzverletzern.

    2. Alle an der Handlung beteiligten Armeeangehörigen werden gemäß DV 10/6 für ihre vorbildliche Pflichterfüllung belobigt bzw. ausgezeichnet.
K(...), Oberstltn.

Quelle: BArch, VA-07/17904, Bl. 26-30
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