Willi Born: Abschlussbericht der DDR-Grenztruppen über den Fluchtversuch
7. Juli 1970
[...]Betreff
Abschlußbericht über den verhinderten Grenzdurchbruch mit Selbsttötung des Grenzverletzers am 7.7.1970 gegen 10.45 Uhr im GR-36 im Pq. 3885/8
Mit der Untersuchung wurden unter meiner Leitung beauftragt:
-
Major S(...) z.Z. Stabchef des TT
Major B(...) O. Offz. op. Arbeit
Hptm. M(...) Instrukteur PA
Major D(...) Offz. op. Arbeit 2. GBr.
Am 7.7.70 gegen 05.05 Uhr wurde durch den Grenzposten
Postenführer
-
Gefr. R(...), Hans-Joachim
(...) 60, NVA I/69
-
Sold. J(...), Erich
(...) 50, NVA II/69,
An Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet:
-
1. Einsatz eines Offiziers mit Fährtenhund zur Verfolgung de Spur
2. Auslösung von Grenzalarm; Abriegelung des 1. KoS und Verstärkung der Postendichte am 2. KoS sowie Einsatz an der Betonstraße Hennigsdorf – Stolpe-Dorf durch Kräfte der 3. GK
3. Im ZW mit einer Kp. des GAR-40, den Diensthundestaffeln des GR-34 und GR-36, Einsatzkdo. der DVP und dem Sonderlehrgang der SKB und der Kreisdienststelle MfS Orgb. wurde die Blockierung und Suche organisiert.
Leiter der Suche: Major W(...), StKA
Leiter der Blockierung 1. Abschnitt: Hptm. G(...), Kp.-Ch. 3. GK
Leiter der Blockierung 2. Abschnitt: Obltn. K(...), Kp.-Ch, 2. GK.
Durch die Kräfte der Suche wurde gegen 13.00 Uhr von Angehörigen des GAR-40 der Grenzverletzer
-
P(...), Georg, geb. (...) 33
wohnhaft: (...)
I. Sachverhalt
Am 7.7.70, gegen 10.45 Uhr versuchte der Angehörige des MSR I Oranienburg
-
Soldat Born, Willi
geb. am 19.7.1950
wohnhaft: Velten Krs. Oranienburg
Rosa-Luxemburg-Str. 75
Während der Handlungen der Grenzposten zur Festnahme erschoß sich Born mit seiner mitgeführten MPi-K, Nr. 65 B 2003.
II. Wesentliches Untersuchungsergebnis
Am 7.7.70, gegen 06.45 Uhr erhielt der OpD des GR-36 die fernmündliche Fahndung über die vermutliche Fahnenflucht des Angehörigen des MSR-I Oranienburg unter Mitführung einer Schußwaffe MPi-K und Munition.
Daraufhin wurden 07.00 Uhr alle Grenzposten zur verstärkten Beobachtung befohlen und mit der Fahndung vertraut gemacht. Gegen 10.30 Uhr bemerkte der Grenzposten E(...), Pq. 3885/9
Postenführer
-
Gefr. P(...), Dieter
geb. (...) 49; NVA seit I/69
-
Sold. J(...), Dietmar
geb. (...) 59; NVA seit II/69,
Der Grenzposten verständigte sofort den Führungspunkt, schoß das Signal – Grenzdurchbruch – und begab sich unmittelbar zu dem Kolonnenweg, um die Durchbruchstelle anzusichern.
Er bemerkte auf Höhe des Hinterland-Sicherungzaunes erneut den Grenzverletzer und gab mit dem IMG einen Warnfeuerstoß (2 Schuß) ab. Daraufhin ging der Grenzverletzer im Waldstreifen zwischen Hinterlandssicherungszaun und Grenzsignalzaun in Deckung.
Der am Feld 14, Pq. 3885/8 eingesetzte Wachposten Grenze
Postenführer
-
Gefr. S(...), Klaus-Dieter
geb. (...) 47, NVA: Reserviert
-
Sold. K(...), Jürgen
geb. (...) 49, NVA: II/69
-
Obltn. H(...), Ambros
geb. (...) 37
NVA seit: 4.8.1955
Der Grenzverletzer Born hat sich vermutlich liegend mit der eigenen Waffe durch den Kehlkopf in den Kopf geschossen. Das Köppi wurde ca. 3-4 m fortgeschleudert und Teile der Schädeldecke lagen in einem Umkreis von ca. 4 m. Die Waffe war auf Einzelfeuer gestellt. Aus ihr wurde nur ein Schuß abgegeben. Die Waffe lag beim Grenzverletzer im rechten Oberarm. Im Lauf befand sich keine weitere Patrone, da durch das schadhafte Magazin (Einbeulung) eine Ladehemmung verursacht wurde.
Die vom Kommandeur des Zugabschnittes getroffenen Maßnahmen sowie gemeldeten Handlungen der Grenzposten veranlaßten mich, sofort Offiziere des Stabes zum Handlungsort zu befehlen.
III. Angewiesene Sofortmaßnahmen
-
1. Bildung einer Untersuchungsgruppe und Verständigung der Organe des ZW.
2. Schaffung von fotografischem Beweismaterial und Bergung des Grenzverletzers im ZW mit der Kreisdienststelle des MfS und Überführung des Toten in das Objekt des Truppenteils.
3. Treffen von Maßnahmen zur Übergabe des Angehörigen an das MSR-I Oranienburg.
-
1. Alle Handlungen zur Festnahme des Grenzverletzers wurden von den eingesetzten Grenzposten im gesamten Abschnitt über den Kommandeur Zugabschnitt in hoher Exaktheit und Entschlußfreudigkeit geführt.
Der Entschluß des Kdr. Grenzsicherung und Kdr. Zugabschnitt war zweckmäßig und entsprach den festgelegten Varianten zur Verfolgung und Festnahme von Grenzverletzern.
2. Alle an der Handlung beteiligten Armeeangehörigen werden gemäß DV 10/6 für ihre vorbildliche Pflichterfüllung belobigt bzw. ausgezeichnet.
Quelle: BArch, VA-07/17904, Bl. 26-30