Urteil des Landgerichts Berlin in der Strafsache gegen Erhard Bernd F.
9. Februar 2000
Abschrift [Auszug]Landgericht Berlin
Az.: (536) 27 / 2 Js 162/90 Ks (30/99)
9. Februar 2000
URTEIL
Im Namen des Volkes
In der Strafsache gegen
1. gegen den Fahrdienstleiter Erhard Bernd F., geboren 1945,
wegen versuchten Totschlags.
Die 36. große Strafkammer Schwurgericht - des Landgerichts Berlin hat aufgrund der Hauptverhandlung am 9. Februar 2000 [...], für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Landeskasse Berlin trägt seine notwendigen Auslagen.
Gründe: (Fassung gemäß § 267 Abs. 5 StPO)
Die zugelassene Anklage der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin hatte dem Angeklagten versuchten Totschlag zur Last gelegt.
Der Angeklagte war in den Jahren 1967/68 wehrpflichtiger Soldat der Grenztruppen der DDR. Ihm ist vorgeworfen worden, am 27. Januar 1967 während des Grenzdienstes aus einem Sturmgewehr "Kalaschnikow" insgesamt dreißig Schuss in Richtung des flüchtenden DDR-Bürgers Max Sahmland abgegeben und dabei dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. Der Angeklagte hat den Schusswaffeneinsatz als solchen eingeräumt. Er hat jedoch behauptet, er habe - aus innerem Abstand zur Befehlslage in den Grenztruppen - mehrere Meter an dem Flüchtling vorbeigeschossen, um sicherzugehen, dass dieser nicht geschädigt werde.
Diese Einlassung war dem Angeklagten nicht zu widerlegen.
Die Auslagenentscheidung beruht auf § 467 Abs. 1 StPO.
[...]
Quelle: StA Berlin, Az. 27, Js 162/90, Bd. 5, Bl. 1-3.