MfS-Bericht über die Erschießung von Paul Stretz im Berliner Grenzgewässer
29. April 1966
[...]Bericht
über versuchten Grenzdurchbruch einer männlichen Person mit tödlichen Ausgang
Am 29.04.66 in der Zeit von 15.00 Uhr bis 23.00 Uhr war die 4. Kompanie des Grenzregimentes 33 zum Grenzdienst im gesamten Abschnitt befohlen.
Gegen 15.30 Uhr bemerkten die Posten im Postenbereich VIPA
-
Sold. (...)
geb. am (...)
NVA seit 04.05.65
Postenführer in der 4. Kompanie
-
Sold. (...)
geb. am (...)
NVA seit 04.11.65
Posten in der 4. Kompanie
Nach dem Erkennen der Person schoß der Postenführer (...) 2 x Rot (Grenzdurchbruch) und eröffnete auf diese Person das Feuer. Zuerst gab er 3 Schuß Einzelfeuer ab wonach der Grenzverletzer aufschrie, weiter schwamm und sich zur Uferböschung in Richtung Westberlin begab. Danach hat (...) und auch der Posten (...) das Dauerfeuer auf diese Person eröffnet.
Zur gleichen Zeit befand sich die Kontrollstreife bestehend aus
-
Uffz. (...)
geb. am (...)
NVA seit 03.11.65
Gruppenführer in der 4. Kompanie
-
Sold. (...)
geb. am (...)
NVA seit 04.05.65
Postenführer in der 4. Kompanie
der Grenzverletzer selbst war ca. 25 Jahre alt und sein Oberkörper war nicht bekleidet. Als der Grenzverletzer nicht mehr aus dem Wasser auftauchte wurde das Feuer eingestellt.
Insgesamt wurden ca. 175 Schuß verschossen, die sich zu gleichen teilen auf die genannten Angehörigen aufteilen.
Auf westberliner Gebiet waren innerhalb kurzer Zeit ca. 30 bis 40 uniformierte Kräfte und ca. 20 Zivilpersonen anwesend. Von den Posten wurde beobachtet wie ein DUEPO ein Maschinengewehr in Stellung brachte.
Kurze Zeit später traf auch die Feuerwehr und Personen mit Filmkameras ein. Im wesntlichen wurden bis auf Beschimpfungen der Posten keine Handlungen festgestellt.
Die Leiche soll bei Einbruch der Dunkelheit geborgen werden. Nach der Bergung der Leiche werden eventuell vorhandene Dokumente des Grenzverletzers durch uns sichergestellt.
[handschriftliche Ergänzung:]
30.4.66 6.30
Leiche wurde gegen 23.00 h geborgen u. zum gerichtsmedizin. Institut Bln überführt, konnte bisher nicht identifiz. werden, da sie ohne Bekleidung u. Papiere gefunden
Quelle: BStU, MfS, ZAIG Nr.10747, Bl. 103-104