Todesopfer > Kittel, Walter

MfS-Meldung über den Fluchtversuch von Walter Kittel und Eberhardt K.

18. Oktober 1965

Sofortmeldung!

Betr.: Anwendung der Schußwaffe gegen Grenzverletzer im Abschnitt der 5. Kompanie des GR 46 (Bahnhaus)

Am 18.10.1965 gegen 02.50 Uhr versuchten drei männliche Personen aus Richtung Hinterland kommend, rechts vom ehemaligen Bahnhaus II im Bereich der 3. Kompanie des GR 46 die Staatsgrenze nach Westberlin zu durchbrechen. Im Verlaufe der Verhinderung des Grenzdurchbruches wandten die Grenzposten die Schußwaffe an, wobei eine Person tötlich verletzt, eine Person verletzt und eine dritte Person ins eigene Hinterland flüchtig werden konnte.

Sachverhalt:

Am 18.10.1965 gegen 02.50 Uhr bemerkten die Grenzposten der 3. Kp. des GR 46 am ehem. Bahnhaus 2 bestehend aus: Postenführer:
    Gefr. (...)
    geb. am (...)1944 in Magdeburg,
    wohnhaft: Magdeburg, (...)
    NVA seit: 4.5.1965
    org.: FDJ
Posten:
    Sold. (...)
    geb. am (...) 1945 in (...)
    wohnhaft: (...)
    NVA seit: 4.5.1965
    org.: FDJ
zwei Personen im Schatten der Lichttrasse zwischen dem Kfz-Graben und dem KS, die sich in Richtung WB bewegten. Der Postenführer forderte die Personen auf zu halten, indem er sie anrief und gab zugleich einen Warnfeuerstoß ab. Daraufhin zogen sich die Personen in den Kfz-Graben zurück. Inzwischen war der Kdr. des Gruppenabschnittes Ufw. (...) mit seinem Posten an den Ort der Handlung gekommen und forderten die Grenzverletzer auf, aus dem Kfz-Graben zu kommen. Als sie dieser Forderung nicht Folge leisteten, wandten der Ufw. (...) als auch das Postenpaar erneut die Schußwaffe an. Danach erfolgte die Festnahme der beiden Personen. Bei der Bergung wurde festgestellt, daß die eine Person tot war und die andere durch zwei Beckenschüsse verletzt. Im Verlauf der Feuerführung wurden durch den Gruppenführer Ufw. (...) 42 Schuß, durch den Postenführer 25 Schuß und durch den Posten Sold. (...) 13 Schuß abgegeben. Die Feuerführung erfolgte entlang der PTA und eigenes Hinterland. Kurze Zeit nach der Feuerführung erschienen auf westlichem Gebiet 3 Funkwagen, die sich jedoch am Handlungsort vorbeibewegten. Handlungen traten auf westlichem Gebiet nicht auf. Ob durch die Insassen der Funkwagen Beobachtungen geführt wurden, konnte nicht festgestellt werden, am Handlungsort ist es völlig ruhig. Bei den Grenzverletzern handelt es sich um:
    Kittel, Walter
    geb. am 21.11.1942 in Kölleda,
    wohnhaft: Kleinmachnow,]
    Beruf: Motorenschlosser
    Tätigkeit: Presser CVO Teltow
    Familienstand: ledig
    tötliche Verletzungen
    (...)
    geb. am (...) 1944
    wohnhaft: Güterfelde, (...)
Nach den Angaben des Verletzten traf sich dieser am 17.10.1965 gegen 23.30 Uhr in der Gaststätte (...) in Teltow, wo er von dem Kittel aufgefordert wurde, mit ihm gemeinsam die Grenze zu durchbrechen und auch mit einer Zange ausgerüstet wurde. Danach fuhren sie mit dem Bus von Teltow nach Kleinmachnow und im Bus traf der Kittel die 3. Person, die jedoch dem Verletzten nicht namentlich bekannt ist. Sie bewegten sich in Richtung Grenze, wobei die dritte Person kurz vor der Grenze die beiden Grenzverletzer verließ und ins Hinterland zurückging. Die Festnahme erfolgte in o. g. Weise.

Mitarbeiter

gez. Unterschrift

(...), Ltn.

Quelle: BStU, MfS, AS 754/70 Bd. II, Nr. 9, Bl. 4-5
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