MfS-Bericht über den Fluchtversuch von Heinz Cyrus
10. November 1965
BerichtFestnahme eines Grenzverletzers verbunden mit der Anwendung der Schußwaffe im Postenbereich WG Gartenstraße Unterabschnitt 3. GK
Am 10.11.1965 um 20.55 Uhr bemerkte der Posten Soldat
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S(...), Wolfgang
geb. am (...)
NVA seit: (...) 1965
Posten im 1. Zug der 3. Kompanie
Er verständigte sofort den Führungspunkt von wo der Kraftfahrer
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Soldat M(...), Hartmut
geb. am: (...)
NVA seit: (...) 1965
Kraftfahrer im Transportzug Stab
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S(...), Frank
geb. am: (...)
NVA seit: (...) 1965
Posten im Zug der 3. Kompanie
Bei Eintreffen dieses Postenpaares befand sich der Grenzverletzer noch in den Grenzsicherungsanlagen, wurde angerufen und als er nicht reagierte, wendete der Soldat M(...) die Schußwaffe gegen den Grenzverletzer an.
Zur gleichen Zeit wendeten der Soldat S(...) WG Gartenstraße die Schußwaffe an sowie der Posten vom WG Bergstraße. Bei den Posten handelt es sich um (...) Unteroffiziere
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T(...), Lothar
geb am: (...)
NVA seit: (...) 1965
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K(...), Siegfried
geb. am: (...)
NVA seit: 1963
beide Gruppenführer im 2. Zug der 2. GK
Das Haus wurde durch die bereits angeführten Kräfte umstellt und gemeinsam mit der Besatzung des Toni 12 die Durchsuchung des Hauses, Keller Hausflur und Boden durchgeführt. Die Besatzung des Toni 12 wurde in die Handlungen mit einbezogen.
Während der Durchsuchung des Hauses (Hausflur) stürzte sich der Grenzverletzer durch das Hausflurfenster aus dem 4. Stock des Hauses in den Hof und blieb schwerverletztliegen.
Er wurde sofort durch den "Toni 12" in das VP Krankenhaus überführt und durch den diensthabenden Arzt behandelt. Er hat durch den Sturz erhebliche Verletzungen am Kopf (Schädelbrüche) und an anderen Stellen des Körpers erlitten.
Die Unterlagen welche der Grenzverletzer bei sich führte wurden durch unterzeichneten Mitarbeiter sichergestellt.
Es handelt sich um einen
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Cyrus, Heinz
geb. am 05.06.1936 in Greifswald
wohnhaft: 2331 Drenschvitz / Rügen
Arbeitsstelle: VBG (Z) Tierzucht Güttin / Rügen
geschieden / 4 Kinder
Weiterhin führte er bei sich eine Verfügung der VP (...)
[...]
Der Cyrus war nicht vernehmungsfähig.
Durch den OvD der Unterabteilung Abwehr wurde der OvD der Groß-Berliner Verwaltung verständigt.
Die Handlungen der Grenzsicherungskräfte bis zur Festnahme des Grenzverletzers, waren gegen 21.10 Uhr beendet.
Nach der Anwendung der Schußwaffen durch unsere Kräfte erschienen auf westberliner Seite 2 BTW der DÜPO. Durch die Kräfte der DÜPO wurde unser Grenzabschnitt beobachtet, zu aktiven Handlungen kam es nicht, gegen 21.30 Uhr war die Lage im Abschnitt wieder [...]
Bei der Durchsuchung des Grenzabschnittes in welchem sich der Grenzverletzer aufgehalten hatte, wurde noch ein Mantel und andere Bekleidungsstücke gefunden.
Von den meisten Bewohnern des Hauses Gartenstraße 85 wurde der Vorfall beobachtet. Äußerungen dazu wurden nicht festgestellt.
Das Haus Gartenstraße 85 befindet sich unmittelbar am Grenzgebiet.
Die weitere Bearbeitung des Cyrus hat die Abteilung IK der Verwaltung Groß Berlin übernommen.
B(...) Hauptmann
Quelle: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 2, Nr. 8, Bl. 9-11