Todesopfer > Heike, Walter

MfS-Abschlussbericht zum Fluchtversuch von Walter Heike

30. Juni 1964

Abschlußbericht zum versuchten Grenzdurchbruch des Heike, Walter mit tödlichem Ausgang

Am 24. Juni 1964 wurde die Mutter des Grenzverletzers Heike, Walter in Bad-Freienwalde aufgesucht. Es handelt sich bei ihr um
    (...)
    geb. am (...)
    (...)
    wohnhaft: (...)
Sie wurde allgemein über ihre Familienverhältnisse befragt, worüber sie nur zusammenhanglose Angaben möchte. Zu ihrem Sohn Walter Heike, erklärte sie, daß dieser z. Zt. krank geschrieben ist, sich aber in Berlin aufhalte. Er würde nicht gern zu Hause sitzen und sie könnte ihn nicht festhalten.

[...]

Auf Grund dieser Tatsache, ist der Mutter keine Mitteilung über den Tod ihres Sohnes Walter gemacht worden. Anschließend wurde die Schwester des Grenzverletzers
    (...)
    geb. am (...)
    wohnhaft: (...)
    Beruf: (...)
in ihrer Wohnung aufgesucht.

Während der einleitenden Befragung zu ihrem Verhältnis au ihrem Bruder Walter, erklärte sie, daß er sie letztmalig in der ersten Woche des Monat Juni 1964 besucht habe. Dabei habe er ihr mitgeteilt, daß sie in den nächsten Wochen damit rechnen müsse, daß Erkundigungen über ihn eingeholt werden. Als sie ihn fragte, ob er strafbare Handlungen begangen habe, antwortete er ihr nicht.

[...] Ihr Bruder Walter habe immer bei der Mutter gewohnt. Insbesondere nach seiner Entlassung vom Zoll im Februar 1964. Zuvor habe er die Mutter nur besucht wenn er dienstfrei hatte. Über seine Entlassung beim Zoll und die Gründe, die zur Entlassung führten, habe er nicht mit ihr gesprochen.

[...]

Fräulein (...) bestand darauf, zu erfahren, weshalb Erkundigungen über ihren Bruder eingeholt werden. Ihr wurde schließlich mitgeteilt:
    "Ihr Bruder ist in Berlin durch Selbstverschuldet tödlich verletzt worden."
Eine Mitteilung, daß die tödliche Verletzung an der Staatsgrenze erfolgte, wurde nicht gemacht. Nach Erhalt dieser Mitteilung stellte Fräulein (...) auch keine weiteren Fragen. Ihr wurde der Personalausweis ihres Bruders gezeigt und sie erklärte, daß es sich bei dem Ausweis um den ihres Bruders handelt.

[...]

Der Nachlaß des Verstorbenen wurde ihr gegen Quittung ausgehändigt. Einbehalten wurde lediglich ein Geldbetrag zur Deckung der Bestattungskosten und Urnenüberführung.

Die Überführung der Leiche zum Krematorium Berlin-Baumschulenweg ist erfolgt.

Die noch am 22. 6. 1964 vorgenommene Sektion ergab, daß die Todesursache innere Verblutung nach Durchschuß der Beckenarterie ist. Außerdem ist mit Blutalkohol zu rechnen. Das Ergebnis dieser Untersuchung steht noch aus.

Die Leitung der Kreisdienststelle Bad-Freienwalde wurde von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt and gebeten, über evtl. darüber kursierende Gerüchte, sofort der Arbeitsgruppe Staatsgrenze Mitteilung zu machen.

Am 30.6.1964 wurde von der KD-Bad-Freienwalde mitgeteilt, daß die Mutter des Heike im Betrieb erzählt, daß ihr Sohn in Berlin in einer dunklen Straße ermordet worden ist.

Oberleutnant

Quelle: BStU, MfS, AS 754/70, Bd. 2, Nr. 6, Bl. 30-32
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