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Todesopfer

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Wolf-Olaf Muszynski, geboren am 1. Februar 1947, im Februar 1963 bei einem Fluchtversuch im Berliner Grenzgewässer ertrunken: Bergung am Kreuzberger Spree-Ufer (Aufnahme 1. April 1963)
Wolf-Olaf Muszynski, im Februar 1963 bei einem Fluchtversuch im Berliner Grenzgewässer ertrunken: Gedenkkreuz am Berliner Reichstagsgebäude (Aufnahme 2005)

Wolf-Olaf Muszynski

geboren am 1. Februar 1947
ertrunken in der Spree im Februar 1963


vermutlich nahe der Oberbaumbrücke an der Sektorengrenze zwischen Berlin-Friedrichshain und Berlin-Kreuzberg
Am Morgen des 1. April 1963 finden Anwohner am West-Berliner Spreeufer unweit der Oberbaumbrücke die Leiche von Wolf-Olaf Muszynski. Alles spricht dafür, dass er bei einem Fluchtversuch, von DDR-Grenzposten unbemerkt, ertrunken ist.Schon seit dem 6. Februar 1963 wird der 16-jährige Wolf-Olaf Muszynski aus dem Ost-Berliner Stadtbezirk Friedrichshain vermisst. Am 18. März wendet sich deshalb das Präsidium der Volkspolizei an die Behörden im Westteil der Stadt mit der Frage, ob der Jugendliche dort „zur Anmeldung gelangt", mit anderen Worten, ob er in den Westen geflüchtet sei. [1] Eine solche Anfrage ist vor dem Hintergrund der seit dem Mauerbau weitgehend eingefrorenen Beziehungen zwischen den Behörden in Ost und West durchaus ungewöhnlich. [2] In West-Berlin, wo unter anderem im Notaufnahmelager für DDR-Flüchtlinge in Marienfelde nachgefragt wird, verläuft die Suche nach Wolf-Olaf Muszynski erfolglos. [3] Auch Angaben seiner West-Berliner Großmutter führen zunächst nicht weiter. Sie erklärt am 27. März gegenüber der West-Berliner Polizei, dass ihr Enkel in der Vergangenheit Fluchtabsichten geäußert habe. Darüber hinaus hinterlässt sie von ihm folgende Beschreibung: „scheinbares Alter 18 Jahre, ca. 177 cm groß, schlank, mittelblondes Haar, blaue Augen." [4]

Am Morgen des 1. April 1963 finden Anwohner am West-Berliner Spreeufer unweit der Oberbaumbrücke die Leiche von Wolf-Olaf Muszynski. Alles spricht dafür, dass er bei einem Fluchtversuch, von DDR-Grenzposten unbemerkt, ertrunken ist.

Unter der Überschrift „16-jähriger ertrunkener Flüchtling angeschwemmt", veröffentlicht der „Tagesspiegel" anderntags folgende Einzelheiten: „Wie die West-Berliner Polizei mitteilte, konnte der Junge sofort identifiziert werden, weil er seine Ausweispapiere unter dem Hemd auf dem Rücken festgebunden hatte." [5] Der Leichnam, so heißt es weiter, weise keine äußeren Verletzungen auf. Sein Zustand deute aber daraufhin, dass der Tote vor längerer Zeit ertrunken sein müsse.

Um Aufschluss über die Todesursache zu erlangen, wird die Obduktion des Leichnams angeordnet. Der Befund lautet, dass weder Krankheiten noch Gewalteinwirkungen zum Tode führten, der Tod vielmehr durch Ertrinken eingetreten sei. [6]

Da Anhaltspunkte für Fremdverschulden fehlen, werden die polizeilichen Ermittlungen schließlich eingestellt. [7] Die in den 1990er Jahren noch einmal aufgenommenen Ermittlungen bestätigen dieses Ergebnis, ohne weiteren Aufschluss über den Lebensweg von Wolf-Olaf Muszynski und seine Fluchtmotive zu Tage zu fördern.

Text: Christine Brecht

[1] Auszug aus dem Fernschreiben des PdVP/Berlin 31 an die West-Berliner Polizei betr. vermisste Person, 18.3.1963, in: StA Berlin, Az. 7 AR 224/92, Bl. 3.
[2] Zum historischen Kontext vgl. Gerhard Kunze, Grenzerfahrungen. Kontakte und Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und der DDR 1949-1989, Berlin 1999.
[3] Vermerk der West-Berliner Polizei, 19.3.1963, in: StA Berlin, Az. 7 AR 224/92, Bl. 3.
[4] Niederschrift der Zeugenaussage der Großmutter von Wolf-Olaf Muszynski durch die West-Berliner Polizei, 27.3.1963, in: Ebd., Bl. 4-5, Zitat Bl. 5. [5] Der Tagesspiegel, 2.4.1963.
[6] Vgl. Obduktionsbericht des West-Berliner Instituts für gerichtliche und soziale Medizin der FU Berlin, 2.4.1963, in: StA Berlin, Az. 7 AR 224/92, Bl. 12-14. [7] Vgl. Vermerk der West-Berliner Polizei, 29.5.1963, in: Ebd., Bl. 17.
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