geboren am 24. Juni 1955
angeschossen am 14. April 1981
in der Gudrunstraße in Sigridshorst
am Außenring zwischen Teltow-Seehof (Kreis Potsdam-Land) und Berlin-Steglitz
gestorben am 16. Mai 1981 an den Folgen der Schussverletzung
Die Kugel trifft den Flüchtenden aus unmittelbarer Nähe in den Bauch, zerfetzt die linke Niere und die Milz und tritt im Rücken wieder aus. "Ihr Lumpen, hättet doch gleich richtig treffen sollen, dann wäre es wenigstens ganz aus gewesen", stöhnt der Getroffene.Hans-Jürgen Starrost, geboren am 24. Juni 1955 in Berlin, beginnt nach Abschluss der zehnten Klasse eine Baufacharbeiterlehre im VEB Tiefbaukombinat Berlin. Daran anschließend leistet er seinen Wehrdienst bei der Nationalen Volksarmee. Mit 22 Jahren ist er „gedienter" Baufacharbeiter und hat somit die Pflichtveranstaltungen für junge DDR-Bürger hinter sich. [1] Dass ihn dieser Staat ein ganzes Leben lang in die Pflicht nehmen und notfalls „erziehen" wird, ist ihm vermutlich noch nicht bewusst.
Nach der Armeezeit soll er häufig die Arbeitsstellen gewechselt und über unterschiedliche Zeiträume keiner Arbeit nachgegangen sein. Es folgen „erzieherische Maßnahmen verschiedener Arbeitskollektive und staatlicher Stellen", denen er sich immer wieder zu entziehen sucht. [2] Ende 1979 wird er wegen „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" zu einer Haftstrafe von elf Monaten verurteilt. [3] Hans-Jürgen Starrost hat nichts verbrochen, sein Vergehen ist „Arbeitsbummelei". Vielleicht hat er noch nicht den Platz gefunden, an dem er arbeiten und leben will, oder er kommt nach 24 Jahren Gängelung mit der plötzlichen „Freiheit" nicht zurecht. Dafür kann man in der DDR jedoch mit Gefängnis bestraft werden.
Bis Oktober 1980 verbüßt er seine Haft in der Strafvollzugsanstalt Rüdersdorf, die dem Zementwerk angeschlossen und ein gesundheitsgefährdendes Arbeitslager ist. Nach der Entlassung hat er seinen Personalausweis abzugeben, bekommt einen Arbeitsplatz zugewiesen und muss sich regelmäßig beim „Abschnittsbevollmächtigten" (ABV) der Volkspolizei melden. [4] Bald schon geht Hans-Jürgen Starrost nicht mehr zur Arbeit, auch seiner Meldepflicht kommt er nicht nach. Als er am 7. April 1981 bei dem für ihn zuständigen ABV anruft, erfährt er von dessen Frau, dass er wegen Verstoßes gegen die auferlegten Kontrollmaßnahmen gesucht wird und wieder in den Strafvollzug einziehen soll. Um einer erneuten Inhaftierung zu entgehen, beschließt er unterzutauchen. [5]
Am 13. April 1981 fährt der 25-Jährige mit dem Zug nach Berlin-Schönefeld, von dort mit dem Bus nach Teltow. Hier will er einen Freund aus seiner Armeezeit besuchen und hofft, bei ihm Unterschlupf zu finden. Als er ihn nicht antrifft, sucht er ein Lokal auf und entscheidet, noch in der kommenden Nacht die Flucht über die nahe Grenze zu wagen. „Ich wollte auf keinen Fall wieder in den Strafvollzug", wird er später bei seiner Vernehmung angeben. [6] Auf dem Weg ins Grenzgebiet entwendet er in der Teltower Siedlung Sigridshorst eine Metallleiter. Als er gegen 1.10 Uhr versucht, über den Hinterlandzaun zu klettern, werden zwei Grenzposten durch die dabei entstehenden Geräusche aufmerksam. Bei der Suche entdecken sie die Leiter und geben Alarm. Gemeinsam mit den hinzugezogenen Vorgesetzten, deren Fahrern und einem ABV suchen sie nach dem Flüchtenden. Der hat sich auf einem nahe gelegenen Grundstück versteckt, wo er vom ABV entdeckt wird. Dieser fordert ihn mit entsicherter Pistole auf, sich zu stellen. Hans-Jürgen Starrost versucht zu fliehen, läuft jedoch, von einem Scheinwerfer geblendet, einem Grenzsoldaten in die Arme, der ihn festhält und ihm den linken Arm auf den Rücken dreht. Der Gefreite dazu: „Um die männliche Person an der Flucht zu hindern, packte ich ihn am linken Handgelenk, wobei die Person sofort stehen blieb." Doch plötzlich, so der Gefreite weiter, „stand der Angehörige der VP mit der Waffe im Anschlag vor der männlichen Person." [7] In einer ausweglosen Situation soll der Festgehaltene mit seiner noch freien rechten Hand um sich geschlagen haben. Verliert der Volkspolizist schlichtweg die Nerven? Oder gelingt es Hans-Jürgen Starrost, sich loszureißen und den Bewaffneten anzugreifen, so dass dieser in Notwehr handelt und schießt? Den Akten ist nur die Antwort der Täter zu entnehmen, die Hans-Jürgen Starrost das Leben nehmen. Dreieinhalb Stunden nach dem Geschehen sagt der Volkspolizist vor der Stasi aus: „Ich stand unmittelbar vor dem Täter (gemeint ist hier wie im Folgenden das Opfer Hans-Jürgen Starrost, d. Vf.) und forderte den Täter nochmals auf, die Hände hochzunehmen und stehen zu bleiben. Plötzlich stürzte der Täter sich auf mich und es kam zum Handgemenge. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch meine Waffe in der rechten Hand hatte, konnte ich diesen Angriff nur mit der linken Hand abwehren. Die rechte Hand hielt ich gesenkt nach unten und in Folge dieses Angriffes muß ich durch Verkrampfung meiner Finger den Abzug betätigt haben, denn es löste sich plötzlich ein Schuss. Ich möchte einschätzen, daß ich zu diesem Zeitpunkt keine Veranlassung mehr hatte, die Waffe in Anwendung zu bringen. Der Täter war umstellt und konnte nicht mehr fliehen", bekennt der von seiner Tat vielleicht selbst überraschte Schütze. [8] Die technische Untersuchungsstelle des MfS inspiziert die Tatwaffe – eine Pistole „Makarow" – und prüft ihren Zustand. „Beim vorschriftsmäßigen Gebrauch der Pistole", so das Ergebnis, „kann sich ein Schuß nicht unbeabsichtigt lösen." [9] Die Kugel trifft den Flüchtenden aus unmittelbarer Nähe in den Bauch, zerfetzt die linke Niere und die Milz und tritt im Rücken wieder aus. [10] „Ihr Lumpen, hättet doch gleich richtig treffen sollen, dann wäre es wenigstens ganz aus gewesen", stöhnt der Getroffene. [11]
Hans-Jürgen Starrost wird zunächst zu einem Grenzstützpunkt gebracht. „Hätte man die dringend erforderliche Operation sofort durchgeführt und eine Intensivbehandlung eingeleitet, wäre dem Schwerverletzten noch eine Chance zum Überleben geblieben." [12] Der Militärarzt des Grenzregiments dagegen diagnostiziert eine „leichte Verletzung" und hat nichts dagegen einzuwenden, dass Hans-Jürgen Starrost zunächst von einem Vernehmungsoffizier der Stasi-Bezirksverwaltung Potsdam verhört wird. Der lebensbedrohliche Zustand, in dem sich der Flüchtling befindet, kann nicht einmal dem Stasi-Mitarbeiter verborgen geblieben sein, denn er muss die Vernehmung wegen dringend „notwendiger medizinischer Maßnahmen" mehrmals unterbrechen. [13] Der Stasi-Vernehmer schneidet das Verhör mit. „Von der eingeräumten Möglichkeit des Abhörens [der Aufzeichnung, d. Vf.] machte der Befragte keinen Gebrauch", notiert er am Ende seines Protokolls. [14]
Erst nach dem Verhör fährt ein LKW der Grenztruppen den Schwerverletzten ins Armeelazarett nach Potsdam, wo er notoperiert wird. In den Tagen nach der Operation stellt sich akutes Nierenversagen ein, der Zustand von Hans-Jürgen Starrost wird immer kritischer.
Das Armeelazarett Drewitz verfügt nicht über eine Intensivstation. Erst nach Ablauf einer Woche wird der Schwerkranke auf die Intensivstation des Potsdamer Bezirkskrankenhauses verlegt; offensichtlich wird der Transport hinausgezögert, weil dieses Krankenhaus nicht zu den von der Stasi ausgewählten Kliniken für die Versorgung von Grenzopfern gehört. Die dort eingeleiteten Hilfsmaßnahmen kommen zu spät. Am 16. Mai 1981 erliegt Hans-Jürgen Starrost gegen 7.30 Uhr seinen schweren Verletzungen. [15]
Elf Jahre nach dem tödlichen Schuss nimmt die Berliner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den damaligen Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei wegen versuchter Tötung auf. Bis zum Jahr 1989 war er weiterhin als ABV tätig, daneben unter dem Decknamen „Manfred" auch als Spitzel der Staatssicherheit. [16] Die Schussabgabe sei nicht vorsätzlich gewesen, folgt die Staatsanwaltschaft der Darstellung der Täter, der Schuss habe „sich" vielmehr „gelöst", als Starrost bei der Festnahme Widerstand leistete. Weil der Volkspolizist seine Schusswaffe demnach „ohne direkten oder bedingten Tötungsvorsatz" eingesetzt habe, wird das Verfahren im Juni 1995 eingestellt. [17]
Noch am Tattag, dem 14. April, beschließt die Staatssicherheit, dass „unabhängig vom weiteren Krankheitsverlauf (...) die Angehörigen des Starrost erst nach dem X. Parteitag [der SED, d. Vf.] vom Vorgefallenen unterrichtet (werden)." [18] Am 20. Mai 1981 informieren Staatsanwaltschaft und Staatssicherheit Mutter und Schwester von Hans-Jürgen Starrost über den Tod ihres Sohnes und Bruders. Entgegen den Aussagen des ABV, der den tödlichen Schuss abgab, erzählt man ihnen, dass der Getötete nach einem Warnschuss den Polizisten angegriffen habe und dieser in Notwehr handeln musste. [19] Sie werden bedrängt, sich mit einer Einäscherung des Leichnams und mit der Vernichtung der Bekleidung des Getöteten einverstanden zu erklären. [20]
Am 3. Juni 1981 wird die Urne des Erschossenen im engsten Familienkreis auf dem Friedhof in Rahnsdorf beigesetzt. [21]
Text: Martin Ahrends/Udo Baron/Hans-Hermann Hertle
Nach der Armeezeit soll er häufig die Arbeitsstellen gewechselt und über unterschiedliche Zeiträume keiner Arbeit nachgegangen sein. Es folgen „erzieherische Maßnahmen verschiedener Arbeitskollektive und staatlicher Stellen", denen er sich immer wieder zu entziehen sucht. [2] Ende 1979 wird er wegen „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" zu einer Haftstrafe von elf Monaten verurteilt. [3] Hans-Jürgen Starrost hat nichts verbrochen, sein Vergehen ist „Arbeitsbummelei". Vielleicht hat er noch nicht den Platz gefunden, an dem er arbeiten und leben will, oder er kommt nach 24 Jahren Gängelung mit der plötzlichen „Freiheit" nicht zurecht. Dafür kann man in der DDR jedoch mit Gefängnis bestraft werden.
Bis Oktober 1980 verbüßt er seine Haft in der Strafvollzugsanstalt Rüdersdorf, die dem Zementwerk angeschlossen und ein gesundheitsgefährdendes Arbeitslager ist. Nach der Entlassung hat er seinen Personalausweis abzugeben, bekommt einen Arbeitsplatz zugewiesen und muss sich regelmäßig beim „Abschnittsbevollmächtigten" (ABV) der Volkspolizei melden. [4] Bald schon geht Hans-Jürgen Starrost nicht mehr zur Arbeit, auch seiner Meldepflicht kommt er nicht nach. Als er am 7. April 1981 bei dem für ihn zuständigen ABV anruft, erfährt er von dessen Frau, dass er wegen Verstoßes gegen die auferlegten Kontrollmaßnahmen gesucht wird und wieder in den Strafvollzug einziehen soll. Um einer erneuten Inhaftierung zu entgehen, beschließt er unterzutauchen. [5]
Am 13. April 1981 fährt der 25-Jährige mit dem Zug nach Berlin-Schönefeld, von dort mit dem Bus nach Teltow. Hier will er einen Freund aus seiner Armeezeit besuchen und hofft, bei ihm Unterschlupf zu finden. Als er ihn nicht antrifft, sucht er ein Lokal auf und entscheidet, noch in der kommenden Nacht die Flucht über die nahe Grenze zu wagen. „Ich wollte auf keinen Fall wieder in den Strafvollzug", wird er später bei seiner Vernehmung angeben. [6] Auf dem Weg ins Grenzgebiet entwendet er in der Teltower Siedlung Sigridshorst eine Metallleiter. Als er gegen 1.10 Uhr versucht, über den Hinterlandzaun zu klettern, werden zwei Grenzposten durch die dabei entstehenden Geräusche aufmerksam. Bei der Suche entdecken sie die Leiter und geben Alarm. Gemeinsam mit den hinzugezogenen Vorgesetzten, deren Fahrern und einem ABV suchen sie nach dem Flüchtenden. Der hat sich auf einem nahe gelegenen Grundstück versteckt, wo er vom ABV entdeckt wird. Dieser fordert ihn mit entsicherter Pistole auf, sich zu stellen. Hans-Jürgen Starrost versucht zu fliehen, läuft jedoch, von einem Scheinwerfer geblendet, einem Grenzsoldaten in die Arme, der ihn festhält und ihm den linken Arm auf den Rücken dreht. Der Gefreite dazu: „Um die männliche Person an der Flucht zu hindern, packte ich ihn am linken Handgelenk, wobei die Person sofort stehen blieb." Doch plötzlich, so der Gefreite weiter, „stand der Angehörige der VP mit der Waffe im Anschlag vor der männlichen Person." [7] In einer ausweglosen Situation soll der Festgehaltene mit seiner noch freien rechten Hand um sich geschlagen haben. Verliert der Volkspolizist schlichtweg die Nerven? Oder gelingt es Hans-Jürgen Starrost, sich loszureißen und den Bewaffneten anzugreifen, so dass dieser in Notwehr handelt und schießt? Den Akten ist nur die Antwort der Täter zu entnehmen, die Hans-Jürgen Starrost das Leben nehmen. Dreieinhalb Stunden nach dem Geschehen sagt der Volkspolizist vor der Stasi aus: „Ich stand unmittelbar vor dem Täter (gemeint ist hier wie im Folgenden das Opfer Hans-Jürgen Starrost, d. Vf.) und forderte den Täter nochmals auf, die Hände hochzunehmen und stehen zu bleiben. Plötzlich stürzte der Täter sich auf mich und es kam zum Handgemenge. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch meine Waffe in der rechten Hand hatte, konnte ich diesen Angriff nur mit der linken Hand abwehren. Die rechte Hand hielt ich gesenkt nach unten und in Folge dieses Angriffes muß ich durch Verkrampfung meiner Finger den Abzug betätigt haben, denn es löste sich plötzlich ein Schuss. Ich möchte einschätzen, daß ich zu diesem Zeitpunkt keine Veranlassung mehr hatte, die Waffe in Anwendung zu bringen. Der Täter war umstellt und konnte nicht mehr fliehen", bekennt der von seiner Tat vielleicht selbst überraschte Schütze. [8] Die technische Untersuchungsstelle des MfS inspiziert die Tatwaffe – eine Pistole „Makarow" – und prüft ihren Zustand. „Beim vorschriftsmäßigen Gebrauch der Pistole", so das Ergebnis, „kann sich ein Schuß nicht unbeabsichtigt lösen." [9] Die Kugel trifft den Flüchtenden aus unmittelbarer Nähe in den Bauch, zerfetzt die linke Niere und die Milz und tritt im Rücken wieder aus. [10] „Ihr Lumpen, hättet doch gleich richtig treffen sollen, dann wäre es wenigstens ganz aus gewesen", stöhnt der Getroffene. [11]
Hans-Jürgen Starrost wird zunächst zu einem Grenzstützpunkt gebracht. „Hätte man die dringend erforderliche Operation sofort durchgeführt und eine Intensivbehandlung eingeleitet, wäre dem Schwerverletzten noch eine Chance zum Überleben geblieben." [12] Der Militärarzt des Grenzregiments dagegen diagnostiziert eine „leichte Verletzung" und hat nichts dagegen einzuwenden, dass Hans-Jürgen Starrost zunächst von einem Vernehmungsoffizier der Stasi-Bezirksverwaltung Potsdam verhört wird. Der lebensbedrohliche Zustand, in dem sich der Flüchtling befindet, kann nicht einmal dem Stasi-Mitarbeiter verborgen geblieben sein, denn er muss die Vernehmung wegen dringend „notwendiger medizinischer Maßnahmen" mehrmals unterbrechen. [13] Der Stasi-Vernehmer schneidet das Verhör mit. „Von der eingeräumten Möglichkeit des Abhörens [der Aufzeichnung, d. Vf.] machte der Befragte keinen Gebrauch", notiert er am Ende seines Protokolls. [14]
Erst nach dem Verhör fährt ein LKW der Grenztruppen den Schwerverletzten ins Armeelazarett nach Potsdam, wo er notoperiert wird. In den Tagen nach der Operation stellt sich akutes Nierenversagen ein, der Zustand von Hans-Jürgen Starrost wird immer kritischer.
Das Armeelazarett Drewitz verfügt nicht über eine Intensivstation. Erst nach Ablauf einer Woche wird der Schwerkranke auf die Intensivstation des Potsdamer Bezirkskrankenhauses verlegt; offensichtlich wird der Transport hinausgezögert, weil dieses Krankenhaus nicht zu den von der Stasi ausgewählten Kliniken für die Versorgung von Grenzopfern gehört. Die dort eingeleiteten Hilfsmaßnahmen kommen zu spät. Am 16. Mai 1981 erliegt Hans-Jürgen Starrost gegen 7.30 Uhr seinen schweren Verletzungen. [15]
Elf Jahre nach dem tödlichen Schuss nimmt die Berliner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den damaligen Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei wegen versuchter Tötung auf. Bis zum Jahr 1989 war er weiterhin als ABV tätig, daneben unter dem Decknamen „Manfred" auch als Spitzel der Staatssicherheit. [16] Die Schussabgabe sei nicht vorsätzlich gewesen, folgt die Staatsanwaltschaft der Darstellung der Täter, der Schuss habe „sich" vielmehr „gelöst", als Starrost bei der Festnahme Widerstand leistete. Weil der Volkspolizist seine Schusswaffe demnach „ohne direkten oder bedingten Tötungsvorsatz" eingesetzt habe, wird das Verfahren im Juni 1995 eingestellt. [17]
Noch am Tattag, dem 14. April, beschließt die Staatssicherheit, dass „unabhängig vom weiteren Krankheitsverlauf (...) die Angehörigen des Starrost erst nach dem X. Parteitag [der SED, d. Vf.] vom Vorgefallenen unterrichtet (werden)." [18] Am 20. Mai 1981 informieren Staatsanwaltschaft und Staatssicherheit Mutter und Schwester von Hans-Jürgen Starrost über den Tod ihres Sohnes und Bruders. Entgegen den Aussagen des ABV, der den tödlichen Schuss abgab, erzählt man ihnen, dass der Getötete nach einem Warnschuss den Polizisten angegriffen habe und dieser in Notwehr handeln musste. [19] Sie werden bedrängt, sich mit einer Einäscherung des Leichnams und mit der Vernichtung der Bekleidung des Getöteten einverstanden zu erklären. [20]
Am 3. Juni 1981 wird die Urne des Erschossenen im engsten Familienkreis auf dem Friedhof in Rahnsdorf beigesetzt. [21]
Text: Martin Ahrends/Udo Baron/Hans-Hermann Hertle
[1]
Vgl. Erstinformation des MfS/HA IX/4, 14.4.1981, in: BStU, MfS, HA IX Nr. 1430, Bl. 17-18.
[2] Ebd., Bl. 18.
[3] Ebd. [4] Vgl. ebd.
[5] Vgl. hierzu und zum Folgenden: MfS-Bericht zur Befragung des Starrost, Hans-Jürgen, Potsdam, 15.4.1981, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 728/83, Bl. 35; vgl. zum Geschehen auch: Hannelore Strehlow, Der gefährliche Weg in die Freiheit, Potsdam 2004, S. 60-66. [6] MfS-Bericht zur Befragung des Starrost, Hans-Jürgen, Potsdam, 15.4.1981, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 728/83, Bl. 36.
[7] Bericht des Gefreiten [Name geschwärzt] zur Festnahme am 14.4.1981, 14.4.1981, BStU, Ast. Potsdam, AP 728/83, Bl. 50-52, Zitat Bl. 51.
[8] Vernehmungsprotokoll des Zeugen [Name geschwärzt], Teltow, 14.4.1981, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 728/83, Bl. 55.
[9] Untersuchungsbericht des MfS/Technische Untersuchungsstelle, 27.5.1981, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 728/83, Bl. 27-29, Zitat Bl. 28.
[10] Vgl. Erstinformation des MfS/HA IX/4, 14.4.1981, in: BStU, MfS, HA IX Nr. 1430, Bl. 16-17.
[11] Bericht von Major [Name geschwärzt] zur Festnahme einer männlichen Person in Teltow-Seehof am 14.4.1981, 14.4.1981, BStU, Ast. Potsdam, AP 728/83, Bl. 41/42, Zitat Bl. 42. [12] Hannelore Strehlow, Der gefährliche Weg in die Freiheit, Potsdam 2004, S. 61.
[13] MfS-Bericht zur Befragung des Starrost, Hans-Jürgen, Potsdam, 15.4.1981, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 728/83, Bl. 37. [14] Ebd., Bl. 37. [15] Vgl. Diagnose des Bezirkskrankenhauses Potsdam zu Hans-Jürgen Starrost, 20.5.1981, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 728/83, Bl. 64. [16] Vgl. Hannelore Strehlow, Der gefährliche Weg in die Freiheit, Potsdam 2004, S. 62. [17] Vgl. Verfügung der Staatsanwaltschaft II bei dem Landgericht Berlin, 29.6.1995, in: StA Berlin, Az. 27/2 Js 1040/92, Bd. 2, Bl. 86-87, Zitat Bl. 86. [18] Erstinformation des MfS/HA IX/4, 14.4.1981, in: BStU, MfS, HA IX Nr. 1430, Bl. 18.
[19] Vgl. Aktenvermerk [der BVfS Potsdam/]Untersuchungsabteilung, 21.4.1981, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 728/83, Bl. 80.
[20] Vgl. Hannelore Strehlow, Der gefährliche Weg in die Freiheit, Potsdam 2004, S. 62. [21] Vgl. Aktenvermerk [der BVfS Potsdam/]Untersuchungsabteilung, 22.5.1981, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 728/83, Bl. 82.
[2] Ebd., Bl. 18.
[3] Ebd. [4] Vgl. ebd.
[5] Vgl. hierzu und zum Folgenden: MfS-Bericht zur Befragung des Starrost, Hans-Jürgen, Potsdam, 15.4.1981, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 728/83, Bl. 35; vgl. zum Geschehen auch: Hannelore Strehlow, Der gefährliche Weg in die Freiheit, Potsdam 2004, S. 60-66. [6] MfS-Bericht zur Befragung des Starrost, Hans-Jürgen, Potsdam, 15.4.1981, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 728/83, Bl. 36.
[7] Bericht des Gefreiten [Name geschwärzt] zur Festnahme am 14.4.1981, 14.4.1981, BStU, Ast. Potsdam, AP 728/83, Bl. 50-52, Zitat Bl. 51.
[8] Vernehmungsprotokoll des Zeugen [Name geschwärzt], Teltow, 14.4.1981, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 728/83, Bl. 55.
[9] Untersuchungsbericht des MfS/Technische Untersuchungsstelle, 27.5.1981, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 728/83, Bl. 27-29, Zitat Bl. 28.
[10] Vgl. Erstinformation des MfS/HA IX/4, 14.4.1981, in: BStU, MfS, HA IX Nr. 1430, Bl. 16-17.
[11] Bericht von Major [Name geschwärzt] zur Festnahme einer männlichen Person in Teltow-Seehof am 14.4.1981, 14.4.1981, BStU, Ast. Potsdam, AP 728/83, Bl. 41/42, Zitat Bl. 42. [12] Hannelore Strehlow, Der gefährliche Weg in die Freiheit, Potsdam 2004, S. 61.
[13] MfS-Bericht zur Befragung des Starrost, Hans-Jürgen, Potsdam, 15.4.1981, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 728/83, Bl. 37. [14] Ebd., Bl. 37. [15] Vgl. Diagnose des Bezirkskrankenhauses Potsdam zu Hans-Jürgen Starrost, 20.5.1981, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 728/83, Bl. 64. [16] Vgl. Hannelore Strehlow, Der gefährliche Weg in die Freiheit, Potsdam 2004, S. 62. [17] Vgl. Verfügung der Staatsanwaltschaft II bei dem Landgericht Berlin, 29.6.1995, in: StA Berlin, Az. 27/2 Js 1040/92, Bd. 2, Bl. 86-87, Zitat Bl. 86. [18] Erstinformation des MfS/HA IX/4, 14.4.1981, in: BStU, MfS, HA IX Nr. 1430, Bl. 18.
[19] Vgl. Aktenvermerk [der BVfS Potsdam/]Untersuchungsabteilung, 21.4.1981, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 728/83, Bl. 80.
[20] Vgl. Hannelore Strehlow, Der gefährliche Weg in die Freiheit, Potsdam 2004, S. 62. [21] Vgl. Aktenvermerk [der BVfS Potsdam/]Untersuchungsabteilung, 22.5.1981, in: BStU, Ast. Potsdam, AP 728/83, Bl. 82.