geboren am 31. August 1961
erschossen am 24. November 1986
nahe der Nohlstraße
am Außenring zwischen Glienicke/Nordbahn (Kreis Oranienburg) und Berlin-Reinickendorf
In der Nacht setzt der 25-Jährige seinen Fluchtplan in die Tat um. Es ist gegen 1.20 Uhr am 24. November 1986, als er sich in Glienicke/Nordbahn den Grenzanlagen nähert. Mit Hilfe einer Holzleiter überwindet er die Hinterlandmauer und löst dabei Alarm aus. Während der Flüchtende über den Kolonnenweg und den Kontrollstreifen rennt, entdecken ihn die Grenzposten, die ca. 200 Meter von ihm entfernt sind.Michael Bittner, geboren am 31. August 1961 in Ost-Berlin, wächst mit seinen Geschwistern nach dem frühen Tod des Vaters bei seiner Mutter in Berlin-Pankow auf. Nach der Schule absolviert er eine Maurerlehre im VEB Baureparaturen Pankow, in seiner Freizeit ist er häufig mit Maurerarbeiten am mütterlichen Haus beschäftigt. [1]
Im Mai 1980 wird Michael Bittner zum Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee einberufen. [2] Dort wird er nach den Erinnerungen seiner Mutter oft schikaniert: Schon „bei geringfügigen Anlässen wanderte Michael gleich in den Bau." [3] Als Michael Bittner im Oktober 1981 aus der Armee entlassen wird, ist er ein anderer Mensch: „Still und in sich gekehrt, irgendwie geduckt und immer auf dem Sprung vor einer Reserve-Einberufung", so beschreibt ihn seine Mutter rückblickend. [4]
Seit April 1984 versucht er über Ausreiseanträge die DDR zu verlassen. [5] Er möchte „frei sein und sich nicht vom Staat bevormunden lassen", protokollieren Vertreter der Staatsorgane als eines seiner Motive. [6] Seine Übersiedlungsersuche sind sehr vorsichtig formuliert: Der junge Mann will weder seiner Mutter und seinen Geschwistern beruflich schaden noch will er sich nach der Ausreise auf unabsehbare Zeit aus der DDR aussperren lassen. So bleibt er für die Staatssicherheit in jener Kategorie von Ausreisewilligen, die als rückgewinnbar gelten. Als 1986 abermals ein Ausreiseantrag scheitert, entschließt er sich zur Flucht. [7]
Am 23. November 1986 verabschiedet sich Michael Bittner von seinem Bruder mit der Mitteilung, sein Ausreiseantrag sei genehmigt worden, er wisse nur noch nicht, zu welchem Termin. Weder ihm noch seiner Mutter erzählt er etwas von seinem Fluchtvorhaben. [8] In der Nacht setzt der 25-Jährige seinen Fluchtplan in die Tat um. Es ist gegen 1.20 Uhr am 24. November 1986, als er sich in Glienicke/Nordbahn den Grenzanlagen nähert. Für das neue Leben im Westen führt er seine persönlichen Papiere mit sich. [9] Mit Hilfe einer Holzleiter überwindet er die Hinterlandmauer und löst dabei Alarm aus. Während der Flüchtende über den Kolonnenweg und den Kontrollstreifen rennt, entdecken ihn die Grenzposten, die ca. 200 Meter von ihm entfernt sind. Da der Kontrollstreifen in diesem Bereich schmal ist, erreicht Michael Bittner rasch die letzte Grenzmauer, legt seine Leiter an und klettert die Sprossen hoch. Als er die Mauerkrone gerade mit den Händen erreichen kann, nehmen ihn die Grenzposten gezielt unter Beschuss. Dann fällt Michael Bittner, von zwei Kugeln im Rücken getroffen, rücklings zu Boden. [10] „Das Schwein ist erwischt worden", soll einer der Grenzposten nach westlichen Augenzeugenberichten gerufen haben. [11] Um 1.50 Uhr stellt der Regimentsarzt seinen Tod fest. Sein Leichnam wird kurz darauf in der Militärmedizinischen Akademie der Nationalen Volksarmee in Bad Saarow obduziert und von dort am 28. November 1986 durch ein Fahrzeug des MfS abgeholt. Von da an verliert sich seine Spur. [12]
Durch die Schüsse alarmiert, begeben sich Anwohner auf der West-Berliner Seite zur Grenze und können durch Lücken in der Mauer den Abtransport von Michael Bittner beobachten. Kurze Zeit später erscheinen auch Angehörige der West-Polizei, des Zolls und der französischen Gendarmerie. Sie versuchen, Fotos und Filmaufnahmen vom Tatort zu machen. [13] Bereits in den frühen Morgenstunden wird im West-Berliner Rundfunk über den gescheiterten Fluchtversuch berichtet. [14] Ausführlich widmen sich in den nächsten Tagen die westlichen Medien den Geschehnissen im Berliner Norden. [15] Neben dem Berliner Senat verurteilt auch die Bundesregierung den Schusswaffengebrauch. [16] So spricht der damalige Kanzleramtsminister Wolfgang Schäuble von einer „Belastung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR" und fordert die DDR-Regierung auf, alles zu unternehmen, damit „jede Form von Gewaltanwendung an den Grenzen in Deutschland aufhört." [17] Auch die drei West-Alliierten reagieren mit Empörung auf diesen „erneuten Gebrauch der brutalen Gewalt, der eine gänzliche Verachtung des Menschenlebens darstellt." [18]
Nur drei Tage nach den tödlichen Schüssen auf die Flüchtenden René Gross und Manfred Mäder fürchtet die SED-Führung nach dem Vorfall vom 24. November um ihre Reputation. „Die politische Sensibilität der Staatsgrenze zu Berlin (West) machte die Verschleierung des Vorkommnisses notwendig. Es mußte verhindert werden, daß Gerüchte über das Vorkommnis in Umlauf geraten bzw. daß Informationen dazu nach Westberlin oder [in die] BRD abfließen", heißt es in einem MfS-Bericht aus dem Juli 1988. [19] Deshalb unternimmt die Staatssicherheit alles, um den Tod von Michael Bittner zu verheimlichen und sein Verschwinden zu legendieren. Die beteiligten Grenzposten und das medizinische Personal müssen sich schriftlich zum Schweigen verpflichten, in der Kaserne wird die öffentliche Telefonzelle gesperrt. [20] Um den Angehörigen sein spurloses Verschwinden erklärlich zu machen und sie zugleich einzuschüchtern, erfindet man bei der Staatssicherheit eine Verbindung Michael Bittners zu einer „kriminellen Menschenhändlerbande", die ihn angeblich am 26. November 1986 „auf bisher unbekannte Weise aus der DDR ausgeschleust" haben soll. [21] Man leitet sogar ein fingiertes Ermittlungsverfahren gegen den Erschossenen ein und erlässt am 4. Dezember 1986 gegen ihn Haftbefehl wegen „landesverräterischer Agententätigkeit" und „ungesetzlichen Grenzübertritts". [22] Totenschein und Obduktionsbefund werden ebenso vernichtet wie der Nachweis über seine Einäscherung und Bestattung. In der Meldekartei in Berlin-Pankow lässt die Staatssicherheit eintragen, dass Michael Bittner am 9. Dezember 1986 in die Bundesrepublik ausgereist sei. [23]
Obwohl die Mutter schon seit dem Verschwinden ihres Sohnes befürchtet, er könne der Tote vom 24. November 1986 sein, über den die Westmedien berichten, leugnen die DDR-Behörden einen tödlichen Zwischenfall an der Mauer und behaupten bis zuletzt, er sei sicher in den Westen geflohen.
Die Ungewissheit über das Schicksal ihres Sohnes lässt die Mutter nicht zur Ruhe kommen. Während der friedlichen Revolution wendet sie sich Mitte Januar 1990 an DDR-Justizminister Wünsche mit der Bitte, das Schicksal ihres verschwundenen Sohnes aufzuklären. [24] Doch erst mit der deutschen Einheit beginnen systematische Ermittlungen. Ende 1997 verurteilt die Jugendkammer des Landgerichts Berlin die beiden Todesschützen wegen Totschlags zu Jugendstrafen von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Wessen Schüsse Michael Bittner trafen und töteten, konnte nicht festgestellt werden. Weil die Beiden aber in „bewusstem und gewolltem Zusammenwirken" gehandelt hätten, so das Gericht, müsse sich jeder von ihnen „die Schüsse des anderen zurechnen lassen". [25]
In einem weiteren Verfahren werden ein halbes Jahr später auch die Vorgesetzten der Todesschützen vom Berliner Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren bzw. zehn Monaten zur Bewährung verurteilt. [26]
Doch auch nach dem Abschluss der strafrechtlichen Aufarbeitung findet die Mutter von Michael Bittner keinen Frieden: Der Leichnam ihres Sohnes bleibt verschwunden. Ihre Hoffnung ist es, »daß es doch noch jemanden gibt, der in die damaligen Vorgänge eingeweiht war, der den Mut hat, ihr nach 30 Jahren endlich zu sagen, wo Michaels Urne verblieben ist.« [27]
Text: Udo Baron
Am 23. November 1986 verabschiedet sich Michael Bittner von seinem Bruder mit der Mitteilung, sein Ausreiseantrag sei genehmigt worden, er wisse nur noch nicht, zu welchem Termin. Weder ihm noch seiner Mutter erzählt er etwas von seinem Fluchtvorhaben. [8] In der Nacht setzt der 25-Jährige seinen Fluchtplan in die Tat um. Es ist gegen 1.20 Uhr am 24. November 1986, als er sich in Glienicke/Nordbahn den Grenzanlagen nähert. Für das neue Leben im Westen führt er seine persönlichen Papiere mit sich. [9] Mit Hilfe einer Holzleiter überwindet er die Hinterlandmauer und löst dabei Alarm aus. Während der Flüchtende über den Kolonnenweg und den Kontrollstreifen rennt, entdecken ihn die Grenzposten, die ca. 200 Meter von ihm entfernt sind. Da der Kontrollstreifen in diesem Bereich schmal ist, erreicht Michael Bittner rasch die letzte Grenzmauer, legt seine Leiter an und klettert die Sprossen hoch. Als er die Mauerkrone gerade mit den Händen erreichen kann, nehmen ihn die Grenzposten gezielt unter Beschuss. Dann fällt Michael Bittner, von zwei Kugeln im Rücken getroffen, rücklings zu Boden. [10] „Das Schwein ist erwischt worden", soll einer der Grenzposten nach westlichen Augenzeugenberichten gerufen haben. [11] Um 1.50 Uhr stellt der Regimentsarzt seinen Tod fest. Sein Leichnam wird kurz darauf in der Militärmedizinischen Akademie der Nationalen Volksarmee in Bad Saarow obduziert und von dort am 28. November 1986 durch ein Fahrzeug des MfS abgeholt. Von da an verliert sich seine Spur. [12]
Durch die Schüsse alarmiert, begeben sich Anwohner auf der West-Berliner Seite zur Grenze und können durch Lücken in der Mauer den Abtransport von Michael Bittner beobachten. Kurze Zeit später erscheinen auch Angehörige der West-Polizei, des Zolls und der französischen Gendarmerie. Sie versuchen, Fotos und Filmaufnahmen vom Tatort zu machen. [13] Bereits in den frühen Morgenstunden wird im West-Berliner Rundfunk über den gescheiterten Fluchtversuch berichtet. [14] Ausführlich widmen sich in den nächsten Tagen die westlichen Medien den Geschehnissen im Berliner Norden. [15] Neben dem Berliner Senat verurteilt auch die Bundesregierung den Schusswaffengebrauch. [16] So spricht der damalige Kanzleramtsminister Wolfgang Schäuble von einer „Belastung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR" und fordert die DDR-Regierung auf, alles zu unternehmen, damit „jede Form von Gewaltanwendung an den Grenzen in Deutschland aufhört." [17] Auch die drei West-Alliierten reagieren mit Empörung auf diesen „erneuten Gebrauch der brutalen Gewalt, der eine gänzliche Verachtung des Menschenlebens darstellt." [18]
Nur drei Tage nach den tödlichen Schüssen auf die Flüchtenden René Gross und Manfred Mäder fürchtet die SED-Führung nach dem Vorfall vom 24. November um ihre Reputation. „Die politische Sensibilität der Staatsgrenze zu Berlin (West) machte die Verschleierung des Vorkommnisses notwendig. Es mußte verhindert werden, daß Gerüchte über das Vorkommnis in Umlauf geraten bzw. daß Informationen dazu nach Westberlin oder [in die] BRD abfließen", heißt es in einem MfS-Bericht aus dem Juli 1988. [19] Deshalb unternimmt die Staatssicherheit alles, um den Tod von Michael Bittner zu verheimlichen und sein Verschwinden zu legendieren. Die beteiligten Grenzposten und das medizinische Personal müssen sich schriftlich zum Schweigen verpflichten, in der Kaserne wird die öffentliche Telefonzelle gesperrt. [20] Um den Angehörigen sein spurloses Verschwinden erklärlich zu machen und sie zugleich einzuschüchtern, erfindet man bei der Staatssicherheit eine Verbindung Michael Bittners zu einer „kriminellen Menschenhändlerbande", die ihn angeblich am 26. November 1986 „auf bisher unbekannte Weise aus der DDR ausgeschleust" haben soll. [21] Man leitet sogar ein fingiertes Ermittlungsverfahren gegen den Erschossenen ein und erlässt am 4. Dezember 1986 gegen ihn Haftbefehl wegen „landesverräterischer Agententätigkeit" und „ungesetzlichen Grenzübertritts". [22] Totenschein und Obduktionsbefund werden ebenso vernichtet wie der Nachweis über seine Einäscherung und Bestattung. In der Meldekartei in Berlin-Pankow lässt die Staatssicherheit eintragen, dass Michael Bittner am 9. Dezember 1986 in die Bundesrepublik ausgereist sei. [23]
Obwohl die Mutter schon seit dem Verschwinden ihres Sohnes befürchtet, er könne der Tote vom 24. November 1986 sein, über den die Westmedien berichten, leugnen die DDR-Behörden einen tödlichen Zwischenfall an der Mauer und behaupten bis zuletzt, er sei sicher in den Westen geflohen.
Die Ungewissheit über das Schicksal ihres Sohnes lässt die Mutter nicht zur Ruhe kommen. Während der friedlichen Revolution wendet sie sich Mitte Januar 1990 an DDR-Justizminister Wünsche mit der Bitte, das Schicksal ihres verschwundenen Sohnes aufzuklären. [24] Doch erst mit der deutschen Einheit beginnen systematische Ermittlungen. Ende 1997 verurteilt die Jugendkammer des Landgerichts Berlin die beiden Todesschützen wegen Totschlags zu Jugendstrafen von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Wessen Schüsse Michael Bittner trafen und töteten, konnte nicht festgestellt werden. Weil die Beiden aber in „bewusstem und gewolltem Zusammenwirken" gehandelt hätten, so das Gericht, müsse sich jeder von ihnen „die Schüsse des anderen zurechnen lassen". [25]
In einem weiteren Verfahren werden ein halbes Jahr später auch die Vorgesetzten der Todesschützen vom Berliner Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren bzw. zehn Monaten zur Bewährung verurteilt. [26]
Doch auch nach dem Abschluss der strafrechtlichen Aufarbeitung findet die Mutter von Michael Bittner keinen Frieden: Der Leichnam ihres Sohnes bleibt verschwunden. Ihre Hoffnung ist es, »daß es doch noch jemanden gibt, der in die damaligen Vorgänge eingeweiht war, der den Mut hat, ihr nach 30 Jahren endlich zu sagen, wo Michaels Urne verblieben ist.« [27]
Text: Udo Baron
[1]
Vgl. Handschriftlicher Lebenslauf von Michael Bittner im Antrag auf Ausbürgerung zum Zweck der Übersiedlung in die BRD, 2.4.1984, in: BStU, Ast. Berlin, AOPK 5895/88, Bl. 27; Abschlussbericht des MfS/KD Pankow zur OPK „Morgentau", 25.7.1988, in: BStU, Ast. Berlin, AOPK Nr. 5895/88, Bl. 119.
[2]
Vgl. Handschriftlicher Lebenslauf von Michael Bittner, 2.4.1984, in: BStU, Ast. Berlin, AOPK Nr. 5895/88, Bl. 27.
[3]
Irmgard Bittner, Eine unglaubliche Geschichte, in: Werner Filmer/Heribert Schwan, Opfer der Mauer. Die geheimen Protokolle des Todes, München 1991, S. 50.
[4]
Ebd.
[5]
Vgl. Handschriftlicher Antrag auf Ausbürgerung zum Zweck der Übersiedlung in die BRD von Michael Bittner, 9.6.1986,in: BStU, Ast. Berlin, AOPK Nr. 5895/88, Bl. 51.
[6]
Handschriftliches Protokoll des Rats des Stadtbezirks Berlin-Pankow über ein Gespräch mit dem Übersiedlungsersuchenden Michael Bittner, 5.9.1985, in: BStU, Ast. Berlin, AOPK Nr. 5895/88, Bl. 42.
[7]
Vgl. Irmgard Bittner, Eine unglaubliche Geschichte, S. 51-52.
[8]
Vgl. ebd., S. 52; Erstmeldung des MfS/HA IX/9, 27.11.1986, in: BStU, MfS, AU 3381/88, Bd. 1, Bl. 7.
[9]
Vgl. Protokoll der Zeugenvernehmung der Mutter von Michael Bittner durch die West-Berliner Polizei, 16.1.1990, in: StA Berlin, Az. 2 Js 52/90, Bd. 5, Bl. 149.
[10]
Vgl. Urteil des Landgerichts Berlin in der Strafsache gegen Hartmut B. und Olaf N., Az. 27/2 Js 52/90 Kls (8/92), vom 27.11.1997, in: StA Berlin, Az. 2 Js 52/90, Bd. 7 a, Bl. 114f-114g.
[11]
Ebd., Bl. 114h.
[12]
Vgl. ebd., Bl. 114g.
[13]
Vgl. ebd., Bl. 114h; Operative Meldung des MfS/HA I/GK Mitte/Unterabteilung GR 38, Hennigsdorf, 24.11.1986, in: BStU, MfS, HA I Nr. 5795, Bl. 92.
[14]
Vgl. Reportage von SFB 2, 24.11.1986, 6.30 Uhr.
[15]
Vgl. Der Tagesspiegel, 25.11.1986; BZ, 25.11.1986; Berliner Morgenpost, 25.11.1986; Neue Osnabrücker Zeitung, 25.11.1986.
[16]
Vgl. 39. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 27.11.1986, in: Plenarprotokolle des Abgeordnetenhauses von Berlin, 10. Wahlperiode, Bd. 3, Berlin 1986/87, S. 2291-2294.
[17]
Der Tagesspiegel, 26.11.1986.
[18]
Spandauer Volksblatt, 25.11.1986.
[19]
Abschlussbericht des MfS/KD Pankow zur OPK „Morgentau", 25.7.1988, in: BStU, Ast. Berlin, AOPK Nr. 5895/88, Bl. 118.
[20]
Vgl. Urteil des Landgerichts Berlin in der Strafsache gegen Hartmut B. und Olaf N., Az. 27/2 Js 52/90 Kls (8/92), vom 27.11.1997, in: StA Berlin, Az. 2 Js 52/90, Bd. 7 a, Bl. 114g-114h, 114j-114k; Bericht des MfS/HA I/Grenzkommando/Abteilung Abwehr Mitte über die Verhinderung eines Grenzdurchbruches DDR - Berlin (West) am 24.11.1986, in: BStU, MfS, HA I Nr. 5795, Bl. 105-106.
[21]
Erstmeldung des MfS/HA IX/9, 27.11.1986, in: BStU, MfS, AU 3381/88, Bl. 7; vgl. Irmgard Bittner, Eine unglaubliche Geschichte, S. 53-55.
[22]
Vgl. Verfügung des MfS/HA Untersuchung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Michael Bittner, 27.11.1986, in: BStU, MfS, AU 3381/88, Bd. 1, Bl. 8; vgl. Haftbefehl des Stadtbezirksgerichts Berlin-Mitte gegen Michael Bittner, 4.12.1986, in: BStU, MfS, AU 3381/88, Bl. 11.
[23]
Vgl. Protokoll des Militärstaatsanwalts der DDR-Grenztruppen zu den durchgeführten Überprüfungen im Zusammenhang mit der Eingabe [der Mutter von Michael Bittner, d. Vf.] vom 15.1.1990, 9.4.1990, in: StA Berlin, Az. 2 Js 52/90, Bd. 1, Bl. 43; Irmgard Bittner, Eine unglaubliche Geschichte, S. 56-57.
[24]
Vgl. Irmgard Bittner, Eine unglaubliche Geschichte, S. 56.
[25]
Vgl. Urteil des Landgerichts Berlin in der Strafsache gegen Hartmut B. und Olaf N., Az. 27/2 Js 52/90 Kls (8/92), vom 27.11.1997, in: StA Berlin, Az. 2 Js 52/90, Bd. 7a, Bl. 114a, Zitat Bl. 114m.
[26]
Vgl. Urteil des Landgerichts Berlin in der Strafsache gegen Volker P., Udo R. und Dieter K., Az. 27 Js 71/97 Ks (1/98), vom 15.4.1998, in: StA Berlin, Az. 27 Js 71/97, Bd. 2, o. Pag.
[27]
Andreas Austilat, Die Asche meines Sohnes, in: Der Tagesspiegel, 5.11.2016.