Die Bundesregierung und die Regierung der Sowjetunion schließen ein "Abkommen über einige überleitende Maßnahmen" ab. Darin werden unter anderem die Aufenthaltskosten der sowjetischen Truppen in Deutschland, finanzielle Hilfen für den Truppenabzug, die Unterstützung des Wohnungsbaus in der Sowjetunion, Hilfen bei Ausbildung und Umschulungen, Auszahlungsmodalitäten, der Umgang mit sowjetischen Liegenschaften in Deutschland und die Einstellung der Uranproduktion geregelt.
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