Keine Behinderung des zivilen Transitverkehrs zwischen West-Berlin und der Bundesrepublik, erleichterterte Reisebedingungen für Bewohner des Westsektors und die Einrichtung eines sowjetischen Generalkonsulats im Westteil der geteilten Stadt. Die Alliierten schaffen mit diesem Vertrag die Grundlage für weitere Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR.
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