Der „Gebrauch der Schusswaffe" wird festgelegt "zur vorläufigen Festnahme von Personen, die sich den Anordnungen der Grenzposten nicht fügen, indem sie auf Anruf ‘Halt – Grenzposten – Hände hoch!’ oder nach Abgabe eines Warnschusses nicht stehen bleiben und keine andere Möglichkeit zur vorläufigen Festnahme besteht.
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