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„Schabowskis Zettel”: Zeitweilige Übergangsregelung des DDR-Ministerrates für Reisen und ständige Ausreise aus der DDR, 9. November 1989

„Schabowskis Zettel”: Zeitweilige Übergangsregelung des DDR-Ministerrates für Reisen und ständige Ausreise aus der DDR, 9. November 1989

Sitzungsmaterial
MR-Umlauf

Berlin, den 9. November 1989

Mitglieder des Ministerrates

Es wird gebeten, beiliegende Beschlußvorlage
Zeitweilige Übergangsregelung für Reisen VVS b2-937/89
und ständige Ausreise aus der DDR
Vorsitzender des Ministerrates
bis heute, Donnerstag den 9. November 1989, 18.00 Uhr
im Umlaufverfahren zu bestätigen.


Vertrauliche Verschlußsache
b2-937/89

Titel der Vorlage:
Zeitweilige Übergangsregelung für Reisen und ständige Ausreise aus der DDR

Einreicher der Vorlage:
Vorsitzender des Ministerrates

gez. Willi Stoph


Berlin, den 9. November 1989

Beschlußvorschlag

Der beiliegende Beschluß zur zeitweiligen Übergangsregelung für reisen und ständige Ausreise aus der DDR wird bestätigt.

Beschlußvorschlag

Zur Veränderung der Situation der ständigen Ausreise von DDR-Bürgern nach der BRD über die CSSR wird festgelegt:
  1. Die Verordnung vom 30. November 1988 über Reisen von Bürgern der DDR in das Ausland (GBl. I Nr. 25 S. 271) findet bis zur Inkraftsetzung des neuen Reisegesetzes keine Anwendung mehr.
  2. Ab sofort treten folgende zeitweilige Übergangsregelungen für Reisen und ständige Ausreisen aus der DDR in das Ausland in Kraft:
    1. Privatreisen nach dem Ausland können ohne Vorliegen von Voraussetzungen (Reiseanlässe und Verwandtschaftsverhältnisse) beantragt werden. Die Genehmigungen werden kurzfristig erteilt. Versagungsgründe werden nur in besonderen Ausnahmefällen angewandt.
    2. Die zuständigen Abteilungen Paß- und Meldewesen der VPKÄ in der DDR sind angewiesen, Visa zur ständigen Ausreise unverzüglich zu erteilen, ohne daß dafür noch geltende Voraussetzungen für eine ständige Ausreise vorliegen müssen. Die Antragstellung auf ständige Ausreise ist wie bisher auch bei den Abteilungen Innere Angelegenheiten möglich.
    3. Ständige Ausreisen können über alle Grenzübergangsstellen der DDR zur BRD bzw. zu Berlin (West) erfolgen.
    4. Damit entfällt die vorübergehend ermöglichte Erteilung von entsprechenden Genehmigungen in Auslandsvertretungen der DDR bzw. die ständige Ausreise mit dem Personalausweis der DDR über Drittstaaten.
  3. Über die zeitweiligen Übergangsregelungen ist die beigefügte Pressemitteilung am 10. November 1989 zu veröffentlichen.

Verantwortlich:
Regierungssprecher beim Ministerrat der DDR


Berlin (ADN)

Wie die Presseabteilung des Ministeriums des Innern mitteilt, hat der Ministerrat der DDR beschlossen, daß bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden gesetzlichen Regelung durch die Volkskammer folgende zeitweilige Übergangsregelung für Reisen und ständige Ausreisen aus der DDR ins Ausland in Kraft gesetzt wird:
  1. Privatreisen nach dem Ausland können ohne Vorliegen von Voraussetzungen (Reiseanlässe und Verwandtschaftsverhältnisse) beantragt werden. Die Genehmigungen werden kurzfristig erteilt. Versagungsgründe werden nur in besonderen Ausnahmefällen angewandt.
  2. Die zuständigen Abteilungen Paß- und Meldewesen der VPKÄ in der DDR sind angewiesen, Visa zur ständigen Ausreise unverzüglich zu erteilen, ohne daß dafür noch geltende Voraussetzungen für eine ständige Ausreise vorliegen müssen. Die Antragstellung auf ständige Ausreise ist wie bisher auch bei den Abteilungen Innere Angelegenheiten möglich.
  3. Ständige Ausreisen können über alle Grenzübergangsstellen der DDR zur BRD bzw. zu Berlin (West) erfolgen.
  4. Damit entfällt die vorübergehend ermöglichte Erteilung von entsprechenden Genehmigungen in Auslandsvertretungen der DDR bzw. die ständige Ausreise mit dem Personalausweis der DDR über Drittstaaten.


Quelle: BStU, MfS, Arbeitsbereich Neiber Nr. 553, Bl. 15-19.
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