Hans-Hermann Hertle, 9. November 1989, 17.45 Uhr: Einspruch des Justizministeriums gegen die geplante Reiseverordnung
Hans-Hermann Hertle, 9. November 1989, 17.45 Uhr: Einspruch des Justizministeriums gegen die geplante ReiseverordnungHans-Hermann Hertle
Chronik des Mauerfalls
Die dramatischen Ereignisse um den 9. November 1989
Ch. Links Verlag, Berlin 1999
17.45 Uhr: Einspruch des Justizministeriums
Im Ministerium der Justiz führte an diesem Nachmittag Staatssekretär Dr. Siegfried Wittenbeck als 1. Stellvertreter des Ministers die Geschäfte, da Justizminister Hans-Joachim Heusinger an einer Fraktionssitzung der LDPD im Palast der Republik, dem Gebäude der Volkskammer, teilnahm. [1] Als Wittenbeck der Ministerrats-Umlauf vorgelegt wurde, zog er den Leiter der Hauptabteilung Verwaltungsrecht, Dr. Karl-Heinz Christoph, zu Rate. Christoph galt als ausgezeichneter Kenner der Materie, denn er hatte für das Justizministerium in der interministeriellen Arbeitsgruppe an der Ausarbeitung des Reisegesetz-Entwurfs mitgewirkt. Über die im MdI erarbeiteten internen Ausführungsbestimmungen in Unkenntnis gelassen, sprangen den beiden Juristen in der beabsichtigten Reiseregelung die gleichen Probleme ins Auge, für deren rechtlich einwandfreie, mit den KSZE-Verpflichtungen übereinstimmende Lösung sie sich in der vorhergehenden Diskussion über den Reisegesetz-Entwurf immer wieder eingesetzt hatten. Wittenbeck und Christoph waren sich schnell einig, diese überstürzte Beschlußvorlage, die sie als destruktiv und rückschrittlich einstuften, durch einen Widerspruch aufzuhalten und auf diese Weise Zeit für eine verbesserte Lösung zu gewinnen. [2]
In ihrer schriftlichen Stellungnahme verweigerten sie die Zustimmung des Justizministers zum Beschlußvorschlag Stophs einschließlich der beigefügten Pressemitteilung und nannten dafür vier – aus rechtsstaatlicher Sicht – triftige Gründe:
- Die Beschlußvorlage enthalte weder die Möglichkeit einer Beschwerde noch einer gerichtlichen Nachprüfung im Versagungsfall.
- Feste Bearbeitungsfristen für Reiseanträge seien nicht vorgegeben; die Formulierung, daß die Genehmigungen „kurzfristig" erteilt werden sollten, bemängelten sie als zu auslegungsfähig.
- Die Versagungsgründe, die „nur in besonderen Ausnahmefällen" angewandt werden sollten, seien nicht definiert.
- Schließlich sei die Festlegung, die Reiseverordnung vom 30. November 1988 „nicht mehr anzuwenden", juristisch nicht möglich.
Unter dem Gesichtspunkt, es werde eine Reiseverordnung gemacht – und keine Grenzöffnung –, so Wittenbeck, habe er diese Einwände als juristische Feinheiten und Ergänzungen im Interesse des Bürgers betrachtet: „An eine Grenzöffnung haben wir an diesem Tag nicht gedacht – und ich glaube, niemand weit und breit." Wittenbeck und Christoph waren zeitlich unter Druck geraten; als ihre Stellungnahme fertig war, ging es bereits auf 18.00 Uhr zu. Um sicherzugehen, daß er den Termin einhielt, beförderte Wittenbeck das Schreiben selbst zum Ministerrat und gab es persönlich in der dortigen Verschlußsachen-Stelle ab. Damit der Minister unterrichtet war, wenn schon keine Zeit für eine Rücksprache blieb, ließ er Heusinger den MR-Umlauf und eine Kopie seiner Stellungnahme über Kurier in die Volkskammer zustellen. [4] Der Justizminister war mit dem Vorstoß seiner Mitarbeiter zufrieden. [5]
Im Sekretariat des Ministerrates verursachte der Widerspruch dagegen Aufregung. Versuchte hier nicht das Justizministerium in völliger Unkenntnis dessen, was politisch gefordert war, die gesamte Diskussion über das Reisegesetz wieder hochzuziehen, obwohl es doch nur um eine Übergangsregelung für wenige Wochen – bis zur endgültigen Verabschiedung des Reisegesetzes – ging? Besonders mit dem Hinweis auf die Frage der Nicht-Anwendung oder Aufhebung der RVO vom 30. November 1988 hatte das Justizministerium in rechtlicher Hinsicht den wunden Punkt getroffen. Auf die gefundene Lösung war man im MfS und MdI gerade deshalb stolz, weil sie den Sicherheitsorganen ein „flexibles" Handeln ermöglichte: Einerseits war die RVO damit weg und brauchte nicht mehr angewandt zu werden; sollte es jedoch andererseits erforderlich werden, sie wieder hervorzuholen, weil die Übergangsregelung ihren Inhalt tatsächlich nicht komplett abdeckte, so war auch dies möglich – gerade weil sie nicht aufgehoben war. Schließlich schloß man sich im MdI in dieser Hinsicht doch den rechtlichen Bedenken des Justizministeriums an und nahm den entsprechenden Punkt ganz aus dem Beschluß des Ministerrates heraus. [6] Als man im Sekretariat des Ministerrates noch über der Frage brütete, ob der Widerspruch nach dieser Änderung auch deshalb als erledigt betrachtet werden könnte, weil er sich nicht gegen die politische Absicht der Reiseregelung generell aussprach, erübrigte die Bekanntgabe des Textes auf der Pressekonferenz Schabowskis die weitere Bearbeitung der Stellungnahme des Justizministers. Sie landete in der Ablage des Ministerrates. Die in seiner Kompetenz liegende Arbeit hatte der Apparat des Ministerrates damit erledigt. Von den Folgemaßnahmen war er nicht berührt, alles weitere war dienstliche Angelegenheit der Sicherheitsministerien. Am Sitz des Ministerrates in der Klosterstraße gingen die Lichter aus.
Nach seiner Rückkehr ins Ministerium für Staatssicherheit hatte Udo Lemme dem Leiter der ZAIG, Generalleutnant Werner Irmler, ein Exemplar des von der Vierer-Arbeitsgruppe erarbeiteten Beschlußentwurfs übergeben. [7] Aufgabe der ZAIG war es, die Dienststellen auf die neuen Regelungen einzustellen. Da die bis dahin übliche Überprüfung der Reise-Antragsteller durch das MfS entfallen sollte, die VPKÄ die Visa zu erteilen hatten und die Visum-Stempel die alten blieben, hatte das von der ZAIG vorbereitete Fernschreiben an die Leiter der MfS-Bezirksverwaltungen weniger einen anweisenden als vielmehr einen informierenden Charakter:
„Um die gegenwärtige Praxis der ständigen Ausreise mit PA (Personalausweis – d. Vf.) der DDR über das Territorium der CSSR zu verändern, beschloß der Ministerrat der DDR bis zum Inkrafttreten des neuen Reisegesetzes die Verordnung vom 30. 11. 1988 nicht mehr anzuwenden. Dazu erfolgt eine Information an die Öffentlichkeit. Genehmigungen für Privatreisen oder ständige Ausreisen können für jeden Bürger der DDR ohne Vorliegen von Voraussetzungen unverzüglich erteilt werden, es sei denn, es handelt sich um Angehörige der Schutz- und Sicherheitsorgane bzw. bei Privatreisen darüber hinaus, wenn Gründe im Sinne der §§ 13 Abs. 1 und 14 Abs. 1 Buchstabe b) der o.g. Verordnung vorliegen.
Ständige Ausreisen können bei den VPKÄ-Paß-Meldewesen oder bei den Abteilungen Inneres beantragt werden.
Vom Ministerium für Außenhandel wird veranlaßt, daß PKW ohne besondere Genehmigung ausgeführt werden können. Ständige Ausreisen können über alle GÜST nach der BRD bzw. nach Westberlin erfolgen.
Detaillierte Festlegungen zur Verfahrensweise und die Notwendigkeit des engen Zusammenwirkens mit den Diensteinheiten des MfS sind in einer Weisung des Ministers des Innern enthalten.
Im Rahmen des engen politisch-operativen Zusammenwirkens sind die erforderlichen sicherheitspolitischen Maßnahmen durchzuführen.
gez. Neiber
Generalleutnant." [8]
Was sich der Logik des Justizministers verschlossen hatte, entfaltete in diesem MfS-Telegramm noch seine schizophrene Wirkung: Die im zweiten Satz angeführten Versagungsgründe bezogen sich auf die Verordnung, die dem ersten Satz zufolge nicht mehr angewandt werden sollte. [9] Die Weisung des Ministers des Innern, die die Festlegungen zur Verfahrensweise und zum Zusammenwirken zwischen MfS und MdI enthielt, sandte die ZAIG den Bezirkschefs des MfS nicht zu. Wichtige Fernschreiben des MdI an die BdVP und die VPKÄ gingen den Leitern der BVfS und KDfS ohnehin über die Mitarbeiter der Linie VII des MfS entweder sofort, spätestens aber in Verbindung mit den Lagefilmen des Operativ Diensthabenden (ODH) zu, die die Bezirksbehörden der Volkspolizei und die Volkspolizeikreisämter jeden Tag frühmorgens dem MfS zur Auswertung übergeben mußten.
Vergeblich habe er am Nachmittag auf Informationen über die Reaktion des Politbüros gewartet, berichtet Oberst Lemme. Er habe mehrfach mit Oberst Lauter vom MdI telefoniert – doch nichts in Erfahrung bringen können. Um 18.00 Uhr herum habe er seine Dienststelle dann verlassen. Während Lemme die Pressekonferenz Schabowskis bereits zu Hause sah, hatte Oberst Krüger den Fernseher in seinem Dienstzimmer im MfS eingeschaltet und verfolgte dort den Auftritt des Politbüro-Mitglieds Schabowski. Im Anschluß an die Übertragung versuchte Krüger, Generalleutnant Irmler telefonisch zu erreichen – ohne Erfolg. Auch in der ZK-Abteilung Sicherheitsfragen fand er keinen Ansprechpartner. Für ihn sei damit klar gewesen, so Krüger: „Es ist ein Beschluß, mich brauchen sie jetzt nicht mehr." Er fuhr zunächst nach Hause, doch dort hielt es ihn nicht lange. Gegen 21.30 Uhr erkundete er die Lage im MdI, wo er den Chef des Stabes, Generaloberst Karl-Heinz Wagner, als ranghöchsten Diensthabenden antraf.
Im Stab des MdI war die gesamte operative Planung des Innenministeriums und insbesondere auch die Einsatzplanung zentralisiert. Wie die ZAIG im MfS funktionierte der Stab mit seiner Hauptnachrichtenzentrale, dem Informations-Zentralspeicher, dem mobilen Zentralen Operativen Fernsehen sowie dem Datenverarbeitungs- und Rechenzentrum als „Gehirn" des MdI. Alle aus den Bezirksbehörden der Volkspolizei und den Räten der Bezirke auflaufenden Informationen, die in den Zuständigkeitsbereich des MdI fielen, wurden hier gesammelt und ausgewertet. Sie bildeten sowohl das Ausgangsmaterial für die operative Arbeit der nachgeordneten Dienststellen und Linien als auch für zentrale Informationen an die Spitze des MdI, des MfS, des Ministerrates und der Parteiführung. Alle Informationen, die im Stab aufliefen oder von ihm abgesetzt wurden – einschließlich aller Befehle und Fernschreiben –, wurden zugleich dem MfS übergeben. Generaloberst Karl-Heinz Wagner unterstand mit dem Stab der wichtigste und größte Verantwortungsbereich im MdI. [10] Er war der ranghöchste der fünf Stellvertreter des Ministers. Doch in der Partei und im Ministerium wurde nicht Wagner, sondern der zehn Jahre jüngere stellvertretende Innenminister und rangniedere Generalleutnant Lothar Ahrendt, zuständig nicht nur für die Kriminal-, Schutz- und Transportpolizei, sondern auch für die Hauptabteilung Paß- und Meldewesen, als Anwärter auf die Nachfolge des Ministers betrachtet. Ahrendt war zudem Kandidat des Zentralkomitees, was an diesem Tag bedeutete, daß er gemeinsam mit Minister Dickel und dem Chef der Politischen Verwaltung des MdI, Generalleutnant Reuther, an der ZK-Tagung teilnahm.
Wegen seiner Abwesenheit hatte Ahrendt seinen Kollegen, den stellvertretenden Minister Winderlich, dem neben Feuerwehr und Strafvollzug auch die für Ausreisen zuständige Hauptabteilung Innere Angelegenheiten unterstand, beauftragt, den Entwurf der Umlaufvorlage für den Ministerrat auf den Weg zu bringen und das Fernschreiben zu unterzeichnen, das die Bezirksbehörden der Volkspolizei und die Volkspolizeikreisämter in die Anwendung der Reiseregelung einweisen sollte. Den ersten Teil dieses Auftrages hatte Winderlich kurz vor Mittag erfüllt. [11] Weil er aber nachmittags außer Haus mußte und das Fernschreiben noch nicht erarbeitet war, hatte er Wagner beim Mittagessen in groben Zügen mit dem Vorgang vertraut gemacht und ihn darum gebeten, die Unterzeichnung an seiner Stelle zu übernehmen.
Gegen 15.00 Uhr erreichte Wagner ein Anruf des Potsdamer Bezirkspolizeichefs Griebsch. Der 1. Sekretär der Potsdamer SED-Bezirksleitung hatte Griebsch über eine für den nächsten Tag anstehende Neuregelung des Reiseverkehrs vorinformiert. Der Potsdamer BDVP-Chef wollte von Wagner in Erfahrung bringen, womit genau zu rechnen war und welche Vorbereitungsmaßnahmen einzuleiten waren. Doch der Chef des Stabes war noch nicht auskunftsfähig. Generaloberst Wagner erkundigte sich bei Oberst Lauter, wann mit dem Dokument zu rechnen sei, und erfuhr, daß sich die Reise-Vorlage noch im Umlaufverfahren des Ministerrates befände und ihm das Fernschreiben unmittelbar nach dessen Zustimmung vorgelegt werden würde. Die Zeit verrann. Weitere Chefs von Bezirksbehörden riefen Wagner an, und es blieb ihm nichts anderes übrig, als ihnen mitzuteilen, daß mit dem Fernschreiben noch in den Abendstunden zu rechnen sei. Der Chef der BdVP Frankfurt / Oder veranlaßte um 18.45 Uhr eine Information an die Volkspolizei-Kreisämter seines Bezirks, daß sich alle Leiter der Abteilungen Paß- und Meldewesen ab 22.00 Uhr abrufbereit in ihrer Wohnung aufzuhalten hätten. Nähere Angaben, so der Rundspruch des Operativ Diensthabenden weiter, „ergehen per Fernschreiben". [12]
Quelle: Hans-Hermann Hertle, Chronik des Mauerfalls. Die dramatischen Ereignisse um den 9. November 1989, Ch. Links Verlag, Berlin 1999.
[1]
Gespräch d. Vf. mit Hans-Joachim Heusinger, 21. 10. 1993. Zur Fraktionssitzung der LDPD an diesem Tag vgl. auch Gerlach 1991, S. 318 ff.
[2]
Gespräch d. Vf. mit Siegfried Wittenbeck, 8. 10. 1993; Gespräch d. Vf. mit Karl-Heinz Christoph, 14. 9. 1993.
[3]
Schreiben des Ministers der Justiz (in Vertretung Wittenbeck) an das Sekretariat des Ministerrates (Manfred Sauer), 9. 11. 1989, in: BArch/ P, C-20 I / 3-2867, Bl. 52.
[4]
Vgl. Gerlach 1991, S. 319.
[5]
Gespräch d. Vf. mit Hans-Joachim Heusinger, 21. 10. 1993.
[6]
Der ersatzlos gestrichene erste Punkt des Ministerrat-Beschlußentwurfs lautete: „1. Die Verordnung vom 30. November 1988 über Reisen von Bürgern der DDR in das Ausland (GBl. I Nr. 25, S. 271) findet bis zur Inkraftsetzung des neuen Reisegesetzes keine Anwendung mehr."
[7]
Gespräch d. Vf. mit Udo Lemme, 22. 4. 1994.
[8]
Telegramm, Dringlichkeit: Flugzeug, Absender: Minister (gez. Neiber, Generalleutnant), Empfänger: Leiter der BV 1 – 15, Berlin, den 9. 11.1989, VS 2992 / 89E, FS-Nr. 260, BdL 313 / 89 (BStU, ZA, MfS-SdM Nr. 2275, Bl. 58). – Einem Vor-Entwurf des Telegramms ist zu entnehmen, daß es ursprünglich von Generaloberst Mittig unterzeichnet werden sollte (vgl. BStU, ZA, MfS-Arbeitsbereich Neiber 553, Bl. 13). Mittig jedoch nahm an der ZK-Tagung teil und scheint nicht erreichbar gewesen zu sein, weshalb dann Neiber einsprang. Um wieviel Uhr die ZAIG bzw. Neiber dieses Telegramm an die Leiter der Bezirksverwaltungen abschickte, geht aus dem Dokument nicht hervor. Daß es sich um das in den Lagefilmen der MfS-Kreisdienststellen Magdeburg und Salzwedel um 21.13 Uhr verzeichnete "CFS 5359-Fl." handelt, kann an dieser Stelle nur als Vermutung geäußert werden (vgl. KD Salzwedel, ODH-Rapport 9. 11. 89, 9.00 Uhr, bis 10. 11. 89, 8.00 Uhr, in: BStU, ASt. Magdeburg, KD Salzwedel – ODH-Rapporte, Bl. 79; KD Magdeburg, ODH-Rapport 9. 11. 89, 7.45 Uhr, bis 10. 11. 89, 7.45 Uhr, in: BStU, ASt. Magdeburg, KD Magdeburg, ODH-Rapporte, Bl. 2).
[9]
Das Telegramm zeigt, daß die zwischen dem Sekretariat des Ministerrates und dem MdI aufgrund des Wittenbeck-Einspruchs vorgenommene Streichung des ersten Punktes im MfS zu diesem Zeitpunkt zumindest noch nicht angekommen war.
[10]
Etwa die Hälfte aller Mitarbeiter des MdI – rund 1000 – war im Stab beschäftigt.
[11]
Winderlich hatte für das MdI kurz vor Mittag das Anschreiben an Harry Möbis unterschrieben, mit dem dem Ministerrats-Vorsitzenden der Reiseverordnungs-Beschlußentwurf samt einem Begleitbrief des Innenministers zugestellt wurde. Das Anschreiben („Werter Genosse Staatssekretär! Wie telefonisch abgesprochen, überreiche ich eine Kopie eines Anschreibens des Ministers des Innern und Chefs der DVP an den Vorsitzenden des Ministerrates. Mit sozialistischem Gruß, Winderlich") ist in den Ministerrats-Unterlagen überliefert (BArch / P, C-20, I / 3-2867, Bl. 54).
[12]
BdVP Frankfurt (Oder) / ODH, Rapport Nr. 313 / 89, Lagefilm vom 9. 11. 89, 7.30 Uhr, bis 10. 11. 89, 7.30 Uhr (ARCH POLPRÄS F(O) Nr. 14208); vgl. auch: Volkspolizei-Kreisamt Frankfurt (Oder) / ODH, Rapport Nr. 287 / 89 für die Zeit vom 9. 11. 89, 4.00 Uhr, bis 10. 11. 89, 4.00 Uhr, Dienstsache 314 / 89, Frankfurt (O), den 10. 11. 89, Nr. 15 (ARCH POLPRÄS F(O) Nr. 16563).