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Anordnung des DDR-Innenministers über Regelungen im Reiseverkehr von Bürgern der DDR, 17. Oktober 1972

Anordnung des DDR-Innenministers über Regelungen im Reiseverkehr von Bürgern der DDR, 17. Oktober 1972

GESETZBLATT
der Deutschen Demokratischen Republik



1972 - Berlin, den 17. Oktober 1972 - Teil II Nr. 61

Anordnung
über Regelungen im Reiseverkehr
von Bürgern der DDR

vom 17. Oktober 1972



Zum Reiseverkehr von Bürgern der DDR nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin wird in Durchführung der Beschlüsse des Ministerrates der DDR folgendes angeordnet:

§1



(1) Bürgern der DDR kann auf Einladung von Verwandten die Ausreise aus der DDR nach nichtsozialistischen Staaten, die die Reisedokumente der DDR anerkennen, und nach Westberlin in dringenden Familienangelegenheiten genehmigt werden.

(2) Dringende Familienangelegenheiten im Sinne des Abs. 1 sind Geburten, Eheschließungen, lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle. Das Vorliegen dieser Gründe ist durch Urkunden bzw. amtsärztliche Bestätigungen nachzuweisen.

(3) Genehmigungen zur Ausreise in dringenden Familienangelegenheiten können den in der DDR wohnhaften Großeltern, Eltern, Kindern und Geschwistern erteilt werden.

§2



(1) Bürgern der DDR, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben oder Invaliden sind, kann außer den in §1 genannten Fällen wie bisher die Ausreise aus der DDR nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zum Besuch ihrer Verwandten genehmigt werden.

(2) Die Ausreise kann einmal oder mehrmals bis zu einer Dauer von Insgesamt 30 Tagen — bei Reisen nach Staaten außerhalb Europas bis zu 3 Monaten — Im Jahr genehmigt werden.

§3



(1) Bei der Beantragung von Ausreisen nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin haben Berufstätige eine schriftliche Zustimmung Ihrer Arbeitsstelle vorzulegen.

(2) Die Ausreise nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin kann in dringenden Fallen mit Pkw genehmigt werden.

§4



Diese Anordnung tritt am 17. Oktober 1972 In Kraft.

Berlin, den 17. Oktober 1972

Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei
Dickel


Anordnung
über Einreisen von Bürgern der BRD in die DDR

vom 17. Oktober 1972



Zum Reiseverkehr von Bürgern der BRD In die DDR wird in Durchführung der Beschlüsse des Ministerrates der DDR folgendes angeordnet;

§1



(1) Bürger der BRD können auf Einladung ihrer in der DDR wohnhaften Verwandten und Bekannten aus privaten Gründen oder auf Einladung der zuständigen Organe der DDR aus kommerziellen, kulturellen, sportlichen oder religiösen Gründen in die DDR einreisen,

(2) Die Einreise zum Besuch von Verwandten und Bekannten kann einmal oder mehrmals bis zu einer Dauer von insgesamt 30 Tagen im Jahr genehmigt werden.

(3) Der Aufenthalt wird in der Regel für das gesamte Gebiet der DDR erteilt.

§2



Bürger der BRD können auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der Generaldirektion des Reisebüros der DDR und Reisebüros der BRD als Touristen in die DDR einreisen.

§3



Die Einreise kann mit Pkw genehmigt werden, wenn

a) es sich um dringende Einreisen handelt oder das Reiseziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht rechtzeitig erreicht werden kann oder der Zielort verkehrsungünstig liegt,

b) die Einreise mit Kindern bis zu 3 Jahren erfolgt,

c) Einreisende wegen Körperbehinderung auf die Benutzung von Pkw angewiesen sind,

d) es sich um Einreisen aus kommerziellen, kulturellen, sportlichen oder religiösen Gründen handelt.

§4



Berechtigungsscheine zum Empfang von Einreisevisa für Bürger der BRD sind

a) von den in der DDR wohnhaften Bürgern bzw. den einladenden Stellen bei den dafür zuständigen staatlichen Organen (Dienststellen des Paß- und Meldewesens oder Räte der Städte und Gemeinden) und

b) im Falle der Einreise als Tourist von den Bürgern der BRD bei der Generaldirektion des Reisebüros der DDR über Reisebüros der BRD zu beantragen.

§5



Diese Anordnung tritt am 17. Oktober 1972 in Kraft.

Berlin, den 17. Oktober 1972

Der Minister des Innern und Chef der Deutsehen Volkspolizei
Dickel

Quelle: Gesetzblatt der DDR 1972, Teil II, Nr. 61, 17. Oktober 1972.
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