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Protestnoten der Botschafter der Westmächte in der Bundesrepublik an den sowjetischen Botschafter in Ost-Berlin, 26. August 1961

Protestnoten der Botschafter der Westmächte in der Bundesrepublik an den sowjetischen Botschafter in Ost-Berlin, 26. August 1961

Protestnoten an Sowjetbotschafter Perwuchin


Eklatant illegale Maßnahmen der Pankower Machthaber — Feierlich unterzeichnete Übereinkünfte durch die Regierung der Sowjetunion verletzt

    Am 26. August 1961 übermittelten die Botschafter der USA, Großbritanniens und Frankreichs in der Bundesrepublik dem sowjetischen Botschafter in Ost-Berlin, Perwuchin, Protestnoten. Sie haben folgenden Wortlaut:
Ich möchte ganz ernsthaft Ihre Aufmerksamkeit auf die Maßnahmen lenken, die vor kurzem von den Sowjetzonenbehörden in bezug auf den Verkehr von West- nach Ost-Berlin getroffen worden sind. Sie haben nicht nur die Zahl der Sektorenübergänge für Einwohner West-Berlins und der Bundesrepublik Deutschland noch mehr verringert, sondern sie weisen Ausländern, Diplomaten und Zivil- und- Militärangestellten der alliierten Streitkräfte nur einen einzigen Übergangspunkt zu. Die Bestimmungen, die von den Zonenbehörden erlassen wurden, warnen außerdem alle Personen davor, sich auf mehr als 100 m der Sektorengrenze zu nähern.

Diese eklatant illegalen Maßnahmen haben die weitere Abschnürung Ost-Berlins und Ostdeutschlands von der freien Welt zum Ziel. Sie sind eine klare Verletzung des Vier-Mächte-Status von Berlin. Ich möchte Sie ausdrücklich an Ihre Verantwortlichkeit für einen uneingeschränkten Zugang von alliiertem Personal nach Ost-Berlin erinnern. Indem Sie den Zonenbehörden den Versuch gestatten, diesem Personenkreis nur eine Übergangsstelle zuzuweisen, haben Sie eine Aktion gutgeheißen, die von Ihrer Regierung feierlich unterzeichnete Übereinkünfte verletzt.

Ich protestiere in aller Form gegen die oben beschriebenen Maßnahmen und bestehe darauf, daß Sie die erforderlichen Schritte unternehmen, um einen fortgesetzten uneingeschränkten Zugang nach Ost-Berlin ohne Behinderung hinsichtlich von Ort und Zeit zu gewährleisten. Ich ersuche Sie außerdem mit Nachdruck, die Zonenbehörden vor den Gefahren ihres Unterfangens zu warnen, das Betreten eines 100 m breiten Streifens auf der westlichen Seite der Sektorengrenze zu verbieten. Jeder Versuch, dieses illegale Verbot zu erzwingen, könnte nur die allerernstesten Folgen haben.

Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 160, 29.8.1961, S. 1538.
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