Kriegsrechts-Verordnung des polnischen "Militärrats der nationalen Rettung", 13. Dezember 1981
Kriegsrechts-Verordnung des polnischen „Militärrats der nationalen Rettung", 13. Dezember 1981Abschrift
- Für die Zeit des Kriegsrechts dürfen keinerlei Versammlungen, Märsche, Demonstrationen, Sport- und Kulturveranstaltungen ohne vorherige Genehmigung stattfinden. Ausgenommen sind kirchliche Feiern in Gotteshäusern.
- Verboten wird die Verbreitung aller Veröffentlichungen und Informationen, die öffentliche Aufführungen künstlerischer Werke sowie die Benutzung von Druckmaschinen ohne vorherige Genehmigung.
- Das Streikrecht und das Recht zu Protestaktionen sind suspendiert.
- Alle Bürger sind verpflichtet, zu jeder Zeit Personalausweise bei sich zu tragen.
- Jeder, der seinen Wohnort für mehr als 48 Stunden verlässt, benötigt eine Erlaubnis.
- Die Tätigkeit aller Gewerkschaften, Vereinigungen und anderer Organisationen, deren Aktivitäten eine Bedrohung des Staates bedeuten, ist untersagt. Davon sind kirchliche und religiöse Organisationen ausgenommen.
- Sämtliche Post sowie Telefongespräche werden überwacht.
- Alle Besitzer von Sende- und Empfangsgeräten sind verpflichtet, diese bei den Behörden abzuliefern.
- Besitzer von Schuß-, Jagd- und Sportwaffen müssen diese abgeben.
- Das Fotografieren und Filmen in bestimmten Bereichen ist untersagt.
- Das Tragen bestimmter Uniformen und Abzeichen ist verboten.
- Die Tätigkeit bestimmter Post- und Fernmeldeeinrichtungen wird untersagt oder eingeschränkt.
- Die Beförderung von Personen durch Eisenbahn oder Flugzeuge wird untersagt oder eingeschränkt.
- Wer sich im Grenzgebiet aufhalten will, braucht eine Erlaubnis der Behörden.
- Jede Art von Tourismus und Wassersport ist untersagt.
- Reservisten können jederzeit zum aktiven Militärdienst einberufen werden.
- Unter militärische Kontrolle werden jene Bereiche der Verwaltung und der Wirtschaft gestellt, die für Verteidigung und Sicherheit des Staates von besonderer Wichtigkeit sind.
Quelle: Polen: „Euch den Winter, uns den Frühling," hg. von der TAZ-Verlags- und Vertriebs-GmbH, Berlin 1982, S. 66/67.