DDR-Pressemitteilung bezüglich der Einführung von Mark-Wertschecks, 5. April 1979
DDR-Pressemitteilung bezüglich der Einführung von Mark-Wertschecks, 5. April 1979Abschrift
Berlin (ADN). Das Ministerium für Außenhandel der Deutschen Demokratischen Republik teilt mit, daß mit Wirkung vom 16. April 1979 der Verkauf von Waren in den Einrichtungen des Außenhandels (Intertank, Genex, Intershop) an Bürger der DDR nur mit Scheck der Forum Außenhandelsgesellschaft mbH erfolgt.
Die Mark-Wertschecks der Forum Außenhandelsgesellschaft können ab sofort mit der Einzahlung frei konvertierbarer Währungen bei Bankinstituten der DDR erworben werden. Die Umrechnung der frei konvertierbaren Währungen beim Erwerb der Schecks erfolgt auf der Basis der von der Staatsbank der DDR festgelegten Devisenumrechnungssätze. Die Schecks sind nicht übertragbar und nicht rücktauschbar. Sie gelten als Gutscheine für den Kauf von Waren in den Einrichtungen des Außenhandels. Die Einführung dieser Regelung erfolgt in Anpassung an entsprechende Regelungen in anderen sozialistischen Ländern.
Bürger der DDR haben laut Mitteilung des Ministeriums der Finanzen und des Präsidenten der Staatsbank der DDR die Möglichkeit, die in ihrem Besitz befindlichen frei konvertierbaren Währungen den Bankinstituten der DDR zum Kauf bzw. dieselben zum Erwerb von Mark-Wertschecks der Forum Außenhandelsgesellschaft für den Einkauf in Einrichtungen des Ministeriums für Außenhandel anzubieten.
Ausländische Staatsbürger sind berechtigt, mit der Vorlage ihres Personaldokuments Waren in den Einrichtungen des Außenhandels gegen Bargeld frei konvertierbarer Währungen zu erwerben.
Quelle: Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen (Hg.), Zehn Jahre Deutschlandpolitik, Bonn 1980, S. 375.