
Errichtung der Grenzmauer-75 in der Bernauer Straße zwischen Berlin-Mitte und Berlin Wedding; Aufnahme 1980 (Foto: Polizeihistorische Sammlumg des Polizeipräsidenten in Berlin)
Animationsfilm über die Berliner Mauer und die innerdeutsche Grenze; 2009 (Quelle: Deutsche Welle)

Tägliche Befehlserteilung an die Grenzsoldaten vor Dienstantritt: "Grenzverletzer sind festzunehmen oder zu vernichten", Aufnahmedatum unbekannt (Foto: Berliner Mauer-Archiv Hagen Koch)
Peter Dierich, 1978 DDR-Grenzsoldat: Über die Flucht eines Grenzers während des Dienstes (Quelle: astfilm productions/Looks)

Je zwei Posten bewachen einen Grenzabschnitt, Aufnahmedatum unbekannt (Foto: Berliner Mauer-Archiv Hagen Koch)
"Grenzverletzer sind festzunehmen oder zu vernichten" – mit diesem Befehl werden die DDR-Grenzsoldaten bis in die achtziger Jahre tagtäglich auf ihren Posten in den Todesstreifen geschickt. Nach wie vor, so Erich Honecker 1974 im Nationalen Verteidigungsrat der DDR, "muß bei Grenzdurchbruchsversuchen von der Schußwaffe rücksichtslos Gebrauch gemacht werden, und es sind die Genossen, die die Schußwaffe erfolgreich angewandt haben, zu belobigen."
Passt es der SED-Führung dagegen politisch nicht ins Konzept, dass an der Grenze geschossen wird – etwa im Umfeld von internationalen Veranstaltungen oder Staatsbesuchen, bei denen die DDR im Rampenlicht steht –, wird der Schießbefehl für kurze Zeit außer Kraft gesetzt.

Kalaschnikow (MPi „K“ 67 Q5832) – Die Waffe mit der ein Grenzposten Ulrich Steinhauer erschossen hat; Aufnahme 4. November 1980 (Foto: BStU, MfS, HA IX Nr. 967, Bl. 19)
Aufhebung des Schießbefehls: Niederschrift über die Rücksprache beim Minister für Nationale Verteidigung am 3. April 1989, 4. April 1989
Hans-Hermann Hertle: „Prämien für Todesschützen", Berliner Morgenpost, 28. März 1999
Erich Mielke zur Aufhebung des Schießbefehls, Dienstbesprechung des Ministeriums für Staatssicherheit am 28. April 1989 (Quelle: BStU, MfS Zaig Tb 3 grün 2)