Auf die Mauer der ersten und zweiten Generation (aus Hohlblocksteinen bzw. Straßenbauplatten) folgt in der zweiten Hälfte der 1960er-Jahre die Mauer der dritten Generation in Plattenbauweise. Seit Mitte der 1970er-Jahre wird die Mauer der vierten Generation errichtet ("Grenzmauer-75"). Sie besteht aus 1,20 Meter breiten und 3,60 Meter hohen, industriell gefertigten Beton-Stützwandelementen. Zu der Mauer treten befestigte Wege, Lichttrassen, elektrische bzw. elektronische Zaun-Anlagen, Laufanlagen für Kettenhunde, Kfz-Sperranlagen und Meldesysteme hinzu. Bis Ende der 1960er-, Anfang der 1970er-Jahre entsteht mitten durch Berlin ein technisch ausgebautes Grenzsicherungssystem, das fast unüberwindbar wird.
Im ersten Jahr der Mauer unterstehen die Berliner Grenzbrigaden noch dem DDR-Innenministerium. Im August 1962 werden die Berliner Grenzeinheiten dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt. Fortan werden die Grenzsoldaten auf Befehl und Gehorsamkeit getrimmt und militärisch ausgebildet. Die Zusammenarbeit der Grenztruppen mit Staatssicherheit und Volkspolizei wird verbessert, um Fluchtvorhaben schon im Planungsstadium erkennen und vereiteln zu können. Die Stasi schleust hauptamtliche Mitarbeiter in die Grenztruppen ein und gewinnt unter den Grenzsoldaten zahlreiche inoffizielle Mitarbeiter, die helfen sollen, Fahnenfluchten zu verhindern. Im Grenzgebiet werden Kollaborateure ("freiwillige Helfer") angeworben, die bei der Kontrolle und Überwachung der dort wohnenden Menschen behilflich sind – mehr als 600 solcher "Helfer" gibt es Mitte der 1980er-Jahre.
Die Grenzeinheiten, denen die Sicherung der 156,4 Kilometer langen Berliner Mauer obliegt, unterstehen seit 1971 dem "Grenzkommando Mitte" mit Sitz in Berlin-Karlshorst. Todesschüsse auf Flüchtlinge sind ein entscheidender Eckpfeiler des DDR-Grenzregimes. Nur die Androhung der Todesstrafe – und in letzter Konsequenz deren Vollstreckung – bietet dem SED-Regime ausreichend Gewähr, Fluchten dauerhaft zu unterbinden.
In den nach 1990 eingeleiteten Strafverfahren wegen der Todesschüsse auf Flüchtlinge bestritten die Mitglieder der ehemaligen politischen und militärischen Führung der DDR vehement, dass es jemals einen Schießbefehl gegeben habe. Formaljuristisch betrachtet muss ihnen Recht gegeben werden, denn die Gesetze, Dienstvorschriften und Befehle zum Schusswaffengebrauch begründeten lediglich einen "Erlaubnistatbestand", nicht jedoch die Verpflichtung zum Todesschuss. Doch Recht und Gesetz sind in der DDR der politischen Opportunität unterworfen.
"Grenzverletzer sind festzunehmen oder zu vernichten" – mit diesem Befehl werden die DDR-Grenzsoldaten bis in die achtziger Jahre tagtäglich auf ihren Posten in den Todesstreifen geschickt. Nach wie vor, so Erich Honecker 1974 im Nationalen Verteidigungsrat der DDR, "muß bei Grenzdurchbruchsversuchen von der Schußwaffe rücksichtslos Gebrauch gemacht werden, und es sind die Genossen, die die Schußwaffe erfolgreich angewandt haben, zu belobigen."
Passt es der SED-Führung dagegen politisch nicht ins Konzept, dass an der Grenze geschossen wird – etwa im Umfeld von internationalen Veranstaltungen oder Staatsbesuchen, bei denen die DDR im Rampenlicht steht –, wird der Schießbefehl für kurze Zeit außer Kraft gesetzt.
Die DDR ist in den folgenden Jahren immer stärker um internationale Anerkennung bemüht und gerät in den 1980er-Jahren schließlich in wirtschaftliche Abhängigkeit vom Westen. Am 3. April 1989 weist Honecker an, "die Schußwaffe ... zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen" nicht länger anzuwenden. Die drohende internationale Isolierung der DDR nach den Todesschüssen auf Chris Gueffroy am 5. Februar 1989 zeigt Wirkung.
Der Schießbefehl, eine Existenzbedingung des SED-Staates, ist damit aufgehoben. Nur sieben Monate später verschwindet die DDR.
Aufhebung des Schießbefehls: Niederschrift über die Rücksprache beim Minister für Nationale Verteidigung am 3. April 1989, 4. April 1989
Hans-Hermann Hertle: „Prämien für Todesschützen", Berliner Morgenpost, 28. März 1999