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Nur dem 22-Jährigen, der bereits mithilfe seines Freundes die Mauerkrone erklommen hat, gelingt die Flucht; der 18-jährige Werkzeugmacher wird verhaftet und in das Potsdamer Stasi-Untersuchungsgefängnis eingeliefert.
Der militärische Grundsatz: „Erst handeln, dann melden" sei konsequent befolgt worden, lobt die Stasi anschließend. Die Flucht sei durch „das Nichtvorhandensein einer örtlichen Signalanlage bei Auslösung des Grenzsignalzaunes" und den damit verbundenen Zeitverlust der Grenzsoldaten begünstigt worden.
Gelungene und gescheiterte Flucht von Mahlow nach Berlin-Lichtenrade, 2. Dezember 1986
Ein 18-jähriger Werkzeugmacher aus Beelitz und ein 22-jähriger Arbeiter aus Wittbrietzen bei Potsdam, beide beschäftigt im VEB Kabelwerk Beelitz, starten am frühen Abend des 2. Dezember 1986 vom Mahlower Ortsteil Waldblick aus einen Fluchtversuch nach Lichtenrade, einem Stadteil des West-Berliner Bezirks Tempelhof. Sie helfen sich gegenseitig über die Hinterlandmauer, lösen dann aber, ohne es selbst zu bemerken, beim Übersteigen des Grenzsignalzaunes-80 Alarm in einer Führungsstelle der Grenztruppen aus. Auf den jüngeren der beiden werden am letzten Hindernis, der drei Meter hohen, in Plattenbauweise errichteten Mauer, ohne Warnung zwei gezielte Schüsse abgegeben, die ihn jedoch nicht verletzen.Nur dem 22-Jährigen, der bereits mithilfe seines Freundes die Mauerkrone erklommen hat, gelingt die Flucht; der 18-jährige Werkzeugmacher wird verhaftet und in das Potsdamer Stasi-Untersuchungsgefängnis eingeliefert.
Der militärische Grundsatz: „Erst handeln, dann melden" sei konsequent befolgt worden, lobt die Stasi anschließend. Die Flucht sei durch „das Nichtvorhandensein einer örtlichen Signalanlage bei Auslösung des Grenzsignalzaunes" und den damit verbundenen Zeitverlust der Grenzsoldaten begünstigt worden.