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Zusammen mit dem Schüler fährt Carl-August von Halle mehrfach mit seinem Auto nach Ost-Berlin. Dort informieren sie Fluchtwillige über die unterirdischen Fluchtwege. Mit ihrer Hilfe gelangen zahlreiche DDR-Bürger durch die Kanalisation nach West-Berlin, bis Ost-Berliner Sicherheitskräfte den Fluchtweg entdecken. Carl-August von Halle und seine Mitstreiter müssen diese Form der Fluchthilfe umgehend einstellen.
Im September 1961 lernt Carl-August von Halle in West-Berlin einen Potsdamer Schauspieler kennen. Der Mann wurde durch den Mauerbau von seiner Familie getrennt und möchte sie in den Westen holen. Carl-August von Halle erzählt ihm von den gelungenen Fluchten und sagt seine Hilfe zu. Er bemüht sich um einen gefälschten Pass für dessen Ehefrau. Mehrmals fährt er nach Ost-Berlin und trifft sich mit ihr, um Briefe des Schauspielers zu überbringen und die Flucht der Familie vorzubereiten. Auch am 6. Oktober 1961 fährt von Halle deshalb nach Ost-Berlin. Als er am Bahnhof Friedrichstraße ankommt, wird er verhaftet und im Potsdamer Stasi-Untersuchungsgefängnis inhaftiert. Während der Verhöre begreift er, dass er in eine Falle geraten war: Der Schauspieler hatte im Auftrag der Stasi gehandelt.
Am 3. Februar 1962 verurteilt das Kreisgericht Potsdam-Stadt Carl-August von Halle wegen „fortgesetzter Beihilfe zur Republikflucht" zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Die Strafe muss er im Gefängnis Magdeburg-Sudenburg antreten. Dort setzt ihn die Stasi unter Druck: Sie stellt eine vorzeitige Entlassung in Aussicht, wenn er im Westen für die Stasi arbeitet. Mit der Absicht, niemals für den DDR-Geheimdienst tätig zu werden, stimmt Carl-August von Halle zu. Nach 14 Monaten Haft kommt er am 4. Dezember 1962 frei. Im Auftrag der Stasi wird er in die Bundesrepublik entlassen, nach Hannover, wo er das Architekturstudium fortsetzen und im März 1963 in Marienborn seinen Führungsoffizier »Siegfried« treffen soll.
Doch von Halle verschwendet keinen Gedanken daran. Von Westdeutschland aus kehrt er nach West-Berlin zurück und nimmt sein Studium wieder auf. 1993 räumt der Schauspieler eine 17-jährige Tätigkeit für den DDR-Staatssicherheitsdienst öffentlich ein. Für den Verrat an Carl-August von Halle findet er kein Wort der Entschuldigung.
Text: Farina Münch
Fluchthilfe durch die Kanalisation in den Westen – und an die Stasi verraten, 6. Oktober 1961
Aus Minden in Westfalen zieht der Abiturient Carl-August von Halle 1956 nach West-Berlin, wo er ein Architekturstudium aufnimmt. Der Bau der Mauer am 13. August 1961 ist für den 25-Jährigen ein Schock. Kurze Zeit später lernt er in West-Berlin einen Schüler kennen, der zusammen mit Studenten der Technischen Universität DDR-Bürgern zur Flucht verhelfen möchte. Die jungen Leute verfügen über Pläne der Berliner Kanalisation, die sich zur Flucht eignet. Auch Carl-August von Halle möchte die Mauer durchlässig machen – wie es der Regierende Bürgermeister Willy Brandt gerade öffentlich gefordert hat.Zusammen mit dem Schüler fährt Carl-August von Halle mehrfach mit seinem Auto nach Ost-Berlin. Dort informieren sie Fluchtwillige über die unterirdischen Fluchtwege. Mit ihrer Hilfe gelangen zahlreiche DDR-Bürger durch die Kanalisation nach West-Berlin, bis Ost-Berliner Sicherheitskräfte den Fluchtweg entdecken. Carl-August von Halle und seine Mitstreiter müssen diese Form der Fluchthilfe umgehend einstellen.
Im September 1961 lernt Carl-August von Halle in West-Berlin einen Potsdamer Schauspieler kennen. Der Mann wurde durch den Mauerbau von seiner Familie getrennt und möchte sie in den Westen holen. Carl-August von Halle erzählt ihm von den gelungenen Fluchten und sagt seine Hilfe zu. Er bemüht sich um einen gefälschten Pass für dessen Ehefrau. Mehrmals fährt er nach Ost-Berlin und trifft sich mit ihr, um Briefe des Schauspielers zu überbringen und die Flucht der Familie vorzubereiten. Auch am 6. Oktober 1961 fährt von Halle deshalb nach Ost-Berlin. Als er am Bahnhof Friedrichstraße ankommt, wird er verhaftet und im Potsdamer Stasi-Untersuchungsgefängnis inhaftiert. Während der Verhöre begreift er, dass er in eine Falle geraten war: Der Schauspieler hatte im Auftrag der Stasi gehandelt.
Am 3. Februar 1962 verurteilt das Kreisgericht Potsdam-Stadt Carl-August von Halle wegen „fortgesetzter Beihilfe zur Republikflucht" zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Die Strafe muss er im Gefängnis Magdeburg-Sudenburg antreten. Dort setzt ihn die Stasi unter Druck: Sie stellt eine vorzeitige Entlassung in Aussicht, wenn er im Westen für die Stasi arbeitet. Mit der Absicht, niemals für den DDR-Geheimdienst tätig zu werden, stimmt Carl-August von Halle zu. Nach 14 Monaten Haft kommt er am 4. Dezember 1962 frei. Im Auftrag der Stasi wird er in die Bundesrepublik entlassen, nach Hannover, wo er das Architekturstudium fortsetzen und im März 1963 in Marienborn seinen Führungsoffizier »Siegfried« treffen soll.
Doch von Halle verschwendet keinen Gedanken daran. Von Westdeutschland aus kehrt er nach West-Berlin zurück und nimmt sein Studium wieder auf. 1993 räumt der Schauspieler eine 17-jährige Tätigkeit für den DDR-Staatssicherheitsdienst öffentlich ein. Für den Verrat an Carl-August von Halle findet er kein Wort der Entschuldigung.
Text: Farina Münch