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Meter für Meter gräbt sich das Ehepaar voran; den Aushub verteilen sie in der näheren Umgebung ihres Hauses, auch fahren sie große Mengen Sand im Kofferraum ihres Autos weg. Der fachmännisch in einer Tiefe von nur zweieinhalb Metern mit Holzstempeln abgestützte Tunnel hat nach dreimonatigem Graben eine Länge von 17 Metern. Bis zur Grenze sind es jedoch mehrere 100 Meter. Das bedeutet, dass sie mindestens noch zwei Jahre weitergraben müssen. Physisch entkräftet, muss sich das Paar im Dezember 1981 die Aussichtslosigkeit des Vorhabens eingestehen und gibt den Plan auf. Beide stellen nun für sich und ihren zehnjährigen Sohn einen Ausreiseantrag in die Bundesrepublik, der jedoch im Februar 1982 durch die Abteilung Inneres des Rates des Kreises Potsdam abgelehnt wird. Unmittelbare Reaktion darauf ist ein neuerlicher Ausreiseantrag. Parallel entwickeln beide die Idee, mit einem Heißluftballon in die Bundesrepublik zu flüchten. 110 Meter Dederonstoff werden gekauft und mit einer Nähmaschine zu mehreren großen Stücken zusammengefügt. Doch bevor sie sich mit den technischen Grundvoraussetzungen für eine Ballonfahrt vertraut machen können, wird die für Mai 1982 geplante Flucht von einem entfernten Verwandten verraten, den sie um die Beschaffung von Treibgas gebeten hatten. Am Morgen des 22. April 1982 wird das Ehepaar in die Abteilung Innere Angelegenheiten des Rates des Kreises nach Potsdam einbestellt, wo ihm durch die dort eingesetzten Stasi-Offiziere im besonderen Einsatz die Ablehnung auch des zweiten Ausreiseantrages mitgeteilt wird, weil dafür keine gesetzliche Grundlage bestünde. Während dieser Zeit führt der Staatssicherheitsdienst in Sigridshorst eine konspirative Hausdurchsuchung durch und entdeckt den verratenen Tunnel. Noch am Nachmittag des gleichen Tages werden beide festgenommen und im Potsdamer Stasi-Untersuchungsgefängnis inhaftiert.
Drei Monate später, am 19. Juli 1982, verurteilt das Kreisgericht Potsdam-Land das Ehepaar in nicht-öffentlicher Verhandlung „wegen mehrfacher Vorbereitung zum ungesetzlichen Grenzübertritt im schweren Fall“ zu drei Jahren bzw. zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis.
Gescheiterte Tunnel- und Ballonflucht von Sigridshorst (bei Teltow) nach West-Berlin, 22. April 1982
Im September 1981 beginnen ein 29-jähriger Lokführer und seine zwei Jahre jüngere Ehefrau im Keller ihres Wohnhauses in Sigridshorst bei Teltow mit Schachtarbeiten für den Bau eines Tunnels, durch den sie nach West-Berlin flüchten wollen. Sie sind mit den gesellschaftlichen Verhältnissen in der DDR unzufrieden und erhoffen sich ein besseres Leben in der Bundesrepublik.Meter für Meter gräbt sich das Ehepaar voran; den Aushub verteilen sie in der näheren Umgebung ihres Hauses, auch fahren sie große Mengen Sand im Kofferraum ihres Autos weg. Der fachmännisch in einer Tiefe von nur zweieinhalb Metern mit Holzstempeln abgestützte Tunnel hat nach dreimonatigem Graben eine Länge von 17 Metern. Bis zur Grenze sind es jedoch mehrere 100 Meter. Das bedeutet, dass sie mindestens noch zwei Jahre weitergraben müssen. Physisch entkräftet, muss sich das Paar im Dezember 1981 die Aussichtslosigkeit des Vorhabens eingestehen und gibt den Plan auf. Beide stellen nun für sich und ihren zehnjährigen Sohn einen Ausreiseantrag in die Bundesrepublik, der jedoch im Februar 1982 durch die Abteilung Inneres des Rates des Kreises Potsdam abgelehnt wird. Unmittelbare Reaktion darauf ist ein neuerlicher Ausreiseantrag. Parallel entwickeln beide die Idee, mit einem Heißluftballon in die Bundesrepublik zu flüchten. 110 Meter Dederonstoff werden gekauft und mit einer Nähmaschine zu mehreren großen Stücken zusammengefügt. Doch bevor sie sich mit den technischen Grundvoraussetzungen für eine Ballonfahrt vertraut machen können, wird die für Mai 1982 geplante Flucht von einem entfernten Verwandten verraten, den sie um die Beschaffung von Treibgas gebeten hatten. Am Morgen des 22. April 1982 wird das Ehepaar in die Abteilung Innere Angelegenheiten des Rates des Kreises nach Potsdam einbestellt, wo ihm durch die dort eingesetzten Stasi-Offiziere im besonderen Einsatz die Ablehnung auch des zweiten Ausreiseantrages mitgeteilt wird, weil dafür keine gesetzliche Grundlage bestünde. Während dieser Zeit führt der Staatssicherheitsdienst in Sigridshorst eine konspirative Hausdurchsuchung durch und entdeckt den verratenen Tunnel. Noch am Nachmittag des gleichen Tages werden beide festgenommen und im Potsdamer Stasi-Untersuchungsgefängnis inhaftiert.
Drei Monate später, am 19. Juli 1982, verurteilt das Kreisgericht Potsdam-Land das Ehepaar in nicht-öffentlicher Verhandlung „wegen mehrfacher Vorbereitung zum ungesetzlichen Grenzübertritt im schweren Fall“ zu drei Jahren bzw. zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis.