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Die jungen Männer steigen aus und setzen die Flucht in Richtung des 3,60 Meter hohen Mauerhindnisses zu Fuß fort. Ohne die Leiter, die sie zurücklassen, ist deren Überwindung ein aussichtsloses Unterfangen. Dennoch werden sie unter Beschuss genommen; einer von ihnen wird getroffen und an beiden Oberschenkeln verletzt. Sie ergeben sich und werden in die Stasi-Untersuchungshaftanstalt in Potsdam eingeliefert bzw. in das Haftkrankenhaus Berlin-Hohenschönhausen überführt.
Das Kreisgericht Potsdam entscheidet am 25. Mai 1989 in nicht-öffentlicher Verhandlung unter Anwendung von § 213 (3), 2 auf einen schweren Fall („Anwendung gefährlicher Mittel und Methoden“) und verhängt Freiheitsstrafen von drei Jahren und acht Monaten. Die Berufung wird am 4. Juli 1989 vom Bezirksgericht Potsdam zurückgewiesen.
Gescheiterte LKW-Flucht in Staaken, 10. März 1989
Am 10. März 1989 versuchen ein 27-jähriger Student aus Falkensee und zwei Begleiter mit einem LKW-Kipper im Raum Staaken die Grenze nach West-Berlin zu durchbrechen. Geplant ist, zwei Grenzzaunanlagen mit dem LKW niederzuwalzen, bis an die Mauer heranzufahren und diese mithilfe einer auf der Ladefläche mitgeführten Leiter zu übersteigen. Der LKW durchbricht den ersten Grenzsicherungszaun, bleibt jedoch im zweiten stecken.Die jungen Männer steigen aus und setzen die Flucht in Richtung des 3,60 Meter hohen Mauerhindnisses zu Fuß fort. Ohne die Leiter, die sie zurücklassen, ist deren Überwindung ein aussichtsloses Unterfangen. Dennoch werden sie unter Beschuss genommen; einer von ihnen wird getroffen und an beiden Oberschenkeln verletzt. Sie ergeben sich und werden in die Stasi-Untersuchungshaftanstalt in Potsdam eingeliefert bzw. in das Haftkrankenhaus Berlin-Hohenschönhausen überführt.
Das Kreisgericht Potsdam entscheidet am 25. Mai 1989 in nicht-öffentlicher Verhandlung unter Anwendung von § 213 (3), 2 auf einen schweren Fall („Anwendung gefährlicher Mittel und Methoden“) und verhängt Freiheitsstrafen von drei Jahren und acht Monaten. Die Berufung wird am 4. Juli 1989 vom Bezirksgericht Potsdam zurückgewiesen.