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Gelungene Tunnelflucht unter einer Friedhofsmauer von Pankow nach Schönholz, 19. Dezember 1961

Tunneleinstieg hinter einem Grabstein auf dem Ost-Berliner Friedhof Pankow: Gelungene Tunnelflucht unter einer Friedhofsmauer, 19. Dezember 1961.
Acht Tage vor dem Mauerbau am 13. August 1961 heiratet die in Ost-Berlin wohnende Waltraud Niebank einen West-Berliner. Ost-Berliner Behörden stellen ihr eine offizielle Umzugserlaubnis zu ihrem Mann aus. Im guten Glauben, ohne Probleme wieder zurückkehren zu können, reist das Paar am 13. August 1961 zu den Brauteltern nach Ost-Berlin, um dort am nächsten Tag die letzten Formalitäten des Umzugs zu erledigen. Mit den Worten, es herrsche Kriegszustand und was zuvor genehmigt worden sei, gelte jetzt nicht mehr, wird die Umzugserlaubnis vor ihren Augen zerrissen. Im Krieg, werden die beiden belehrt, sei es normal, dass Ehepaare lange getrennt seien.

Lothar Niebank fährt zurück nach West-Berlin, seine Frau muss in Ost-Berlin bleiben. Monatelang bemüht sich Waltraut Niebank um die Ausreise zu ihrem Ehemann. Sie wendet sich an das Deutsche Rote Kreuz, an das DDR-Außenministerium, an den Staatsratsvorsitzenden Walter Ulbricht, an die sowjetische Botschaft in Ost-Berlin – ohne Erfolg.

Der Blick geht in den dunklen Tunnelschacht.
In West-Berlin knüpft ihr Mann schließlich Kontakt zu Fluchthelfern. Ein Onkel überbringt der 24-Jährigen im Dezember 1961 die Nachricht, sich mit Grabschmuck auf den Pankower Friedhof zu begeben. Waltraud Niebank gelingt zusammen mit einem befreundeten Paar noch vor Weihnachten die Flucht durch einen Tunnel. Durch einen versteckten Einstieg hinter einem Grabstein gelangen sie in den West-Berliner Stadtteil Schönholz.

Noch monatelang schreckt sie aus dem Schlaf auf, von Angstträumen gepeinigt. Die Flucht bleibt ein Trauma. Erst nach dem Ende der DDR kann Waltraut Niebank darüber sprechen.

Der Tunnel wird wenige Tage nach der gelungenen Flucht von DDR-Grenzpolizisten entdeckt und bewacht. Zwei Frauen, die ihn am 29. Dezember 1961 benutzen wollen, gehen den Wächtern ins Netz. Sie werden wegen „Passvergehens“ zu je zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

(Text: Gabriele Schnell/Hans-Hermann Hertle)

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