Todesopfer an der Berliner Mauer

Todesopfer an der Berliner Mauer

Todesopfer an der Berliner Mauer


Peter Fechter, erschossen an der Berliner Mauer: Hilflos im Todesstreifen verblutend, 17. August 1962
Mindestens 140 Menschen wurden zwischen 1961 und 1989 an der Berliner Mauer getötet oder kamen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem DDR-Grenzregime ums Leben. Darüber hinaus verstarben mindestens 251 Reisende aus Ost und West vor, während oder nach Kontrollen an Berliner Grenzübergängen. In diesen Angaben nicht erfasst ist die unbekannte Anzahl von Menschen, die aus Kummer und Verzweiflung über die Auswirkungen des Mauerbaus auf ihre individuellen Lebensverhältnisse starben.

Dies ist der aktuelle Stand des gemeinsamen Projekts der Gedenkstätte Berliner Mauer und des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam, das vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert wird. Das Vorhaben erfasst alle verfügbaren Angaben zu Todes- und Verdachtsfällen. Grundlage sind zum einen amtliche und publizierte Todesopfer-Listen. Zum anderen stützt sich die Untersuchung auf eigene, umfassende Quellenrecherchen und Zeitzeugengespräche. Insgesamt wurden 576 Fälle erfasst und geprüft.

Bislang existierten mehrere Listen mit deutlich von einander abweichenden Zahlen: Je nach Art der Berechnung bewegen sich die Angaben zwischen 78 (Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter), 86 (Staatsanwaltschaft Berlin), 92 (Der Polizeipräsident in Berlin), 122 (Zentrale Ermittlungsstelle für Re¬gierungs- und Vereinigungskriminalität) und mehr als 200 Toten (Arbeitsgemeinschaft 13. August)..

Ziel des Forschungsprojektes war es, dieses Defizit zu beheben und die Zahl der Todesopfer an der Mauer zu ermitteln, die Lebensgeschichten und Todesumstände aller Mauertoten durch solide Quellen zu dokumentieren. Auf diese Weise sind Portraits zu 140 Todesopfern entstanden (Stand: 9. August 2017), die an dieser Stelle zu finden sind.

Dem Projekt liegt eine doppelte Definition des Begriffs "Todesopfer an der Berliner Mauer" zugrunde: entweder ist ein Fluchthintergrund offensichtlich oder ein enger kausaler Zusammenhang mit dem Grenzregime sowohl zeitlich als auch räumlich gegeben.

Daraus ergeben sich fünf Fallgruppen:

  • Personen, die bei einem Fluchtversuch im Grenzgebiet von Angehörigen der bewaffneten Organe der DDR (in der Regel durch Schusswaffeneinsatz) getötet wurden oder durch Einwirkung von Elementen der Grenzanlagen (beispielsweise Minen) zu Tode gekommen sind,
  • Personen, die bei einem Fluchtversuch im Grenzgebiet ohne Fremdeinwirkung durch einen Unfall gestorben sind (z. B. durch Stürze, Ertrinken, Herzversagen, Ersticken etc.),
  • Personen, die unabhängig von einer Flucht im Grenzgebiet aufgrund von Handeln oder Unterlassen staatlicher Organe der DDR verstorben sind (z.B. Bundesbürger und West-Berliner, die die Staatsgrenze der DDR "verletzten", in dem sie über Mauer und Grenzanlagen kletterten, oder DDR-Bürger, die versehentlich für Flüchtlinge gehalten und erschossen wurden),
  • Angehörige der Grenztruppen, die im Zusammenhang mit Fluchtaktionen im Grenzgebiet getötet wurden,
  • Personen, die durch oder bei Handlungen der Grenzorgane zu Tode kamen, z.B. bei einer Kontrolle.
Entscheidend ist die Verbindung des Todesfalls mit einer Fluchtaktion oder einem direkten oder mittelbaren Verursachen bzw. Unterlassen von Grenzorganen im Grenzgebiet.

H.-H. Hertle/M. Nooke, Die Todesopfer an der Berliner Mauer 1961-1989: Ergebnisse des Forschungsprojektes des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam und der Stiftung Berliner Mauer

Liste der 140 Todesopfer an der Berliner Mauer 1961–1989

Wie das SED-Regime Gewalttaten an der Berliner Mauer verschleierte

Hans-Hermann Hertle: Die strafrechtliche Aufarbeitung der Todesschüsse an der Berliner Mauer



(Zuletzt aktualisiert am 9. August 2017)

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