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Hans-Hermann Hertle: „Sommer 1989: Die Öffnung der ungarisch-österreichischen Grenze"

Hans-Hermann Hertle: „Sommer 1989: Die Öffnung der ungarisch-österreichischen Grenze"

Hans-Hermann Hertle
Chronik des Mauerfalls:
Die dramatischen Ereignisse um den 9. November 1989.

Ch. Links Verlag, Berlin 1999

Sommer 1989: Die Öffnung der ungarisch-österreichischen Grenze


Wie alle realsozialistischen Staaten befand sich auch die Ungarische Volksrepublik (UVR) am Ende der achtziger Jahre in einer verzweifelten wirtschaftlichen Lage. Zwischen 1985 und 1987 hatte sich die Nettoverschuldung Ungarns verdoppelt. Erste ökonomische Reformen führten nicht zu einer Stabilisierung; die Realeinkommen sanken, die Preissteigerungsrate erreichte fast zwanzig Prozent. Mit den Beschlüssen des Zentralkomitees der ungarischen Unabhängigen Sozialistischen Arbeiterpartei (USAP) vom Februar 1989, das Machtmonopol der kommunistischen Partei aufzugeben und zum Mehrparteiensystem überzugehen sowie das Grenzsicherungssystem zu Österreich zu verändern, beschritt Ungarn den Weg weitreichender demokratischer Reformen und der Annäherung an den Westen. Einigen Bruderländern stockte der Atem. Die ungarische Parteiführung verfüge offensichtlich nicht mehr über den Willen, „die politische Macht zu verteidigen. Der Prozeß einer spürbaren Erosion sozialistischer Machtverhältnisse, Errungenschaften und Werte hat sich beschleunigt und alle gesellschaftlichen Gebiete ergriffen", teilte Honecker den Ersten Sekretären der SED-Bezirksleitungen Ende April 1989 mit. Die DDR werde jedoch alles tun, um „zur Verteidigung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse in Ungarn beizutragen". [1]

Am 3. März 1989 hatte der frischbestellte ungarische Ministerpräsident Miklós Németh Moskau seinen Antrittsbesuch abgestattet und die Beschlüsse seiner Partei erläutert. Gorbatschow, so Németh, habe nicht nur die beabsichtigte Einführung des Mehrparteiensystems begrüßt, sondern ihn ausdrücklich auf das Ende der Breshnew-Doktrin aufmerksam gemacht: Die Zeiten seien zu Ende, in denen die Sowjetunion andere Länder politisch oder militärisch angreife, um einen andersgearteten sozialistischen Versuch zu stoppen. [2] Ohne auf Widerspruch zu stoßen, so Németh, habe er Gorbatschow über die Pläne zum Abbau der Grenzanlagen informiert, allerdings ohne einen konkreten Zeitpunkt anzugeben.

Von Fernsehstationen weltweit übertragen, durchtrennten ungarische Grenzsoldaten am 2. Mai 1989 den Eisernen Vorhang; die Demontage des Stacheldrahtzaunes zu Österreich begann. Noch am 6. Mai ging DDR-Verteidigungsminister Keßler in einer Information an Honecker über den Beginn der „planmäßigen Demontage des Grenzsignalzaunes an der Staatsgrenze der Ungarischen Volksrepublik zu Österreich" davon aus, daß es sich lediglich um eine grenzkosmetische Maßnahme handele und die ungarische Regierung die weitere Sicherung der Grenze gewährleisten werde. [3] „Bürger der DDR, die über Ungarn in den Westen zu fliehen versuchen," hatte Keßler kurz zuvor im Politbüro erklärt, „würden auch künftig von ungarischen Grenzern daran gehindert werden." [4]

Am 12. Juni 1989 trat der drei Monate zuvor erklärte Beitritt Ungarns zur Genfer Flüchtlingskonvention in Kraft. Die ungarische Regierung erhoffte sich von diesem Schritt in erster Linie internationale Unterstützung, um Zehntausende aus ihren Dörfern vertriebene und nach Ungarn geflohene Rumänen den Gepflogenheiten des Völkerrechtes entsprechend versorgen und ihre Aufnahme auch durch andere europäische Länder erreichen zu können. Im Ministerium für Staatssicherheit in der Berliner Normannenstraße löste der Beitritt zur Flüchtlingskonvention eine stärkere Beunruhigung aus als der Abbau der Grenzanlagen. 800 000 DDR-Bürger hatten 1988 Ungarn besucht; mehrere hundertausend Reisende mußten Ungarn auf ihrem Weg nach Bulgarien und Rumänien durchqueren. Zwei Abkommen mit der ungarischen Regierung verschafften der DDR eine nahezu hundertprozentige Sicherheit über die reguläre, notfalls aber auch unfreiwillige Rückkehr dieser Reisenden. Das geheime Zusatzprotokoll zum „Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Ungarn über den visafreien grenzüberschreitenden Reiseverkehr" vom 20. Juni 1969 verpflichtete beide Seiten zu gewährleisten, „daß Bürger des anderen Staates nicht nach dritten Staaten, für die Reisedokumente keine Gültigkeit haben, ausreisen". [5] Die ebenfalls geheime Zusatzvereinbarung beider Staatssicherheitsdienste zum Rechtshilfevertrag zwischen der DDR und Ungarn regelte die Verfahrensweise für die Auslieferung von „Straftätern". [6] Wer als Bürger der DDR wegen der Vorbereitung oder Durchführung eines Fluchtversuchs in Ungarn verhaftet worden war, wurde bis Mitte 1989 nach Abschluß des Untersuchungsverfahrens mitsamt der Ermittlungsakte an das MfS ausgeliefert und in der DDR auf der Grundlage von § 213 StGB („ungesetzlicher Grenzübertritt", „rechtswidrige Nichtrückkehr" bzw. „nicht fristgemäße Rückkehr") [7], gegebenenfalls in Verbindung mit weiteren strafrechtlichen Konstruktionen [8], in der Regel zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Während 1988 nur 210 Bürgern von Ungarn aus die Flucht nach Jugoslawien oder Österreich gelungen war, waren 397 bei einem Fluchtversuch festgenommen und an das MfS ausgeliefert worden. [9] Im Unterschied zu dieser gängigen Auslieferungspraxis untersagte es die Genfer Konvention, Flüchtlinge in den Staat zurückzuschicken, aus dem sie geflohen waren. Der Beitritt Ungarns zu diesem Abkommen beunruhigte die Leitung des MfS daher so sehr, daß eine MfS-Delegation noch am Tage seiner Inkraftsetzung in Budapest eintraf, um sich bei den ungarischen Sicherheitsorganen über den Fortbestand der für die DDR überaus bewährten bisherigen Auslieferungspraxis zu vergewissern. Dem Bericht der MfS Emissäre zufolge akzeptierte der ungarische Staatssicherheitschef, Generalmajor Ferenc Pallagi, grundsätzlich den ihm vorgetragenen Standpunkt des MfS, „daß die politische und die Rechtsordnung der DDR eine Verfolgung von Bürgern der DDR durch den Staat wegen der in der Konvention genannten Gründe ausschließt. Folglich könne es keine Flüchtlinge im Sinne der Konvention aus der DDR geben." [10] Pallagi teilte seinerseits mit, daß künftige Ersuchen legal eingereister DDR-Bürger auf Anerkennung als politische Flüchtlinge vermutlich einem formellen Überprüfungsverfahren unterzogen werden müßten, was mit einer zeitweiligen Unterbringung der Antragsteller in den noch einzurichtenden Flüchtlingslagern verbunden sein werde. Als sicher könne jedoch gelten, meinte der Geheimdienstchef im Vorgriff auf die zu erwartenden Ergebnisse des künftigen Prüfungsverfahren seine MfS-Partner beruhigen zu können, „daß eine Anerkennung als Flüchtling nicht erfolgt, sondern der Betroffene im Ergebnis der Prüfung aus der Ungarischen Volksrepublik ausgewiesen werde. Eine Ausreise nach der BRD / Österreich oder einem anderen Staat eigener Wahl wird nicht gestattet." [11] Trotz aller Zusicherungen mußten die MfS-Emissäre mit dem Eindruck nach Berlin zurückkehren, daß die „Konsequenzen, die sich für die innerstaatlichen Praktiken aus der Konvention ergeben, (...) noch weitgehend unklar" (sind), und mangels Rechtsvorschriften „die Vorstellungen der ungarischen Seite weitgehend unverbindlich bleiben". [12]

Aus Furcht vor der zu erwartenden Gefängnisstrafe in der DDR begab sich im Sommer 1989 eine zunehmende Zahl von DDR-Bürgern, deren Fluchtversuch an der ungarisch-österreichischen Grenze gescheitert war, in Botschaften der Bundesrepublik, um dort ihre Ausreise zu erwirken. Am 21. Juli hielten sich 52 bzw. 55 ausreisewillige DDR-Bürger in den westdeutschen Botschaften in Budapest und Prag auf; 51 Besucher hatten sich zu diesem Zeitpunkt in der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin festgesetzt. Anfang August waren es 130 Zufluchtsuchende in Budapest, 20 in Prag sowie 80 in Ost-Berlin.

Am 7. August teilte Rechtsanwalt Vogel dem Bonner Ministerium für innerdeutsche Beziehungen mit, daß er Zufluchtsuchenden in den Vertretungen der Bundesrepublik nur Straffreiheit bei Verlassen und Rückkehr in die DDR, nicht aber mehr wie bisher eine schnelle positive Entscheidung des Ausreiseantrags zusagen könne. Die DDR-Bürger in den westdeutschen Vertretungen wurden ultimativ zu sofortiger Rückkehr an ihre Wohnorte aufgefordert. Von der ungarischen Regierung erwartete man deren Abschiebung in die DDR.

Solange die SED-Führung sicher sein konnte, daß Ungarn und die CSSR die Botschaftsflüchtlinge nicht gegen den Willen Ost-Berlins in die Bundesrepublik ausreisen lassen würden, waren ihre Erfolgsaussichten im Ausreisekonflikt gut. Weil die Bundesregierung die Botschafts-Flüchtlinge nicht aus eigener Kraft über die Grenze befördern konnte, würde sie sich letztendlich konzessionsbereit verhalten müssen. Bei allem Mitgefühl für die persönlichen Schicksale, mit denen die Botschaftsangehörigen und Diplomaten konfrontiert wurden, und der Unterstützung, die die Zufluchtsuchenden in den westdeutschen diplomatischen Vertretungen erfuhren, wurden sie doch im diplomatischen Alltagsgeschäft überwiegend als Störfaktor empfunden. Egoistische Interessen einzelner Bürger schoben sich vor allgemeine Staatsinteressen und drohten zum Stillstand zu bringen, was Diplomaten mit kleinen Schritten und zäher Geduld in jahrelangen Verhandlungen ventiliert, geprüft und abschlußreif vorangetrieben hatten. Je schneller man eine Lösung fände, desto weniger Schaden würde das mühevoll aufgebaute, auf Vertrauensbeziehungen gegründete Verhandlungsklima zwischen beiden deutschen Staaten nehmen.

So hatte die Bundesregierung auf die Information Vogels zwar mit förmlichem Protest reagiert, aber die Ständige Vertretung in Ost-Berlin, in der sich 130 DDR-Bürger aufhielten, am 8. August geschlossen. Am 14. und 22. August folgten die Schließungen der Botschaften in Budapest und Prag, in denen sich 171 bzw. 140 Fluchtwillige aufhielten. Bei nahezu jeder Begegnung mit den Spitzen der SED hatten bundesdeutsche Politiker ihr Desinteresse an einer Ausreisewelle aus der DDR betont. Bundesdeutsche Regierungs- und Oppositionspolitiker warnten die DDR-Bürger nun öffentlich vor einer Flucht. In der westdeutschen Öffentlichkeit begann eine Diskussion darüber, ob und wie viele Flüchtlinge die Bundesrepublik noch aufnehmen könne oder wolle. In Ungarn blieben DDR-Bürger, die alles aufgegeben hatten, weil sie der Unterdrückung und Drangsalierung überdrüssig waren, keine Zukunftsperspektive für sich sahen und sich ein besseres Leben im Westen erhofften, sich selbst überlassen – und der Solidarität von ungarischen Hilfsorganisationen und freiwilligen Helfern. Mehrere tausend Menschen lagerten in Budapest bei 35 Grad Hitze am Straßenrand und in Vorgärten. Etwa Mitte August entschied sich das Auswärtige Amt in Bonn angesichts der aufrüttelnden Fernsehbilder über die Notlage der Flüchtlinge und ihre verzweifelten, oft vergeblichen Versuche, die Grenze zu überwinden oder zu durchbrechen, zu einer Kurskorrektur. Zwar blieb die Botschaft in Budapest geschlossen, doch stellten Diplomaten, zum Teil in Uniformen des ungarischen Malteser-Caritas-Dienstes gekleidet, der mit dem Bau von Zeltlagern für die Flüchtlinge begonnen hatte, bundesdeutsche Pässe aus. Das war im wesentlichen ein symbolischer Schritt, denn den Pässen fehlte der ungarische Einreisestempel, ohne den eine legale Ausreise nach wie vor nicht möglich war. [13] Bei ihrer Gratwanderung zwischen Bündnissolidarität und Anerkennung international gültiger Rechtsnormen wartete die ungarische Regierung zunächst auf ein Ergebnis der Verhandlungen zwischen beiden deutschen Staaten.

Am 19. August 1989 kam es zur größten Massenflucht von DDR-Bürgern seit dem Mauerbau. Das Ungarische Demokratische Forum und weitere ungarische Oppositionsgruppen hatten unter Schirmherrschaft des Europa-Abgeordneten Otto von Habsburg und des ungarischen Reformpolitikers Imre Pozsgay, Mitglied des Politbüros der USAP und Staatsminister, zu einem „paneuropäischen Picknick" an die ungarisch-österreichische Grenze bei Sopron geladen, um durch die symbolische Öffnung eines Grenztores und eine „einmalige, okasionelle Grenzüberschreitung" für einen Abbau der Grenzen und ein geeintes Gesamteuropa zu demonstrieren. Unter dem Motto „Baue ab und nimm mit!" sollten sich die Teilnehmer am Abbau des Eisernen Vorhangs beteiligen dürfen. Flugblätter, die Ort und Zeitpunkt des Picknicks bekanntgaben und eine Wegbeschreibung enthielten, kursierten auch unter DDR-Flüchtlingen in Budapest. Über 600 DDR-Bürger ließen an diesem Tag ihr Hab und Gut in Ungarn zurück und stürmten durch ein nur angelehntes Grenztor nach Österreich, wo die Behörden sich ebenso auf den Massenansturm vorbereitet zeigten wie in der Bundesrepublik. Die gefahrlose Grenzüberquerung, so wurde später bekannt, war durch ein Stillhalteabkommen zwischen Staatsminister Pozsgay, dem Innenminister und dem Chef der Grenztruppen ermöglicht worden. [14] Nach wenigen Stunden wurde das Tor wieder geschlossen.

Die ungarische Regierung, von dem in der zweiten Augusthälfte ständig steigenden Flüchtlingsstrom unter erheblichen innen- und außenpolitischen Druck gesetzt, geriet zunehmend in Zugzwang. Am 22. August, nur wenige Tage nach dem paneuropäischen Picknick, hatten erneut 240 Menschen die ungarisch-österreichische Grenze durchbrochen, diesmal jedoch ohne vorbereitende Absprachen mit den ungarischen Sicherheitsbehörden. Den Versuch, diese Aktion am folgenden Tag zu wiederholen, hatten die Grenzer, unterstützt durch „Arbeitermilizen", eine ungarische Variante der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse" in der DDR, mit Waffengewalt unterbunden und dabei mehrere Flüchtlinge verletzt. Ungarische Oppositionsgruppen reagierten empört auf den Einsatz der Arbeitermilizen, die sie bereits für aufgelöst hielten, protestierten gegen die hinhaltende Behandlung der Flüchtlinge und forderten nun noch energischer, ihnen politisches Asyl zu gewähren und die freie Ausreise zu erlauben. [15]

Eine Auslieferung der Flüchtlinge an die DDR hätte nicht nur dem eingeleiteten Zivilisierungsprozeß des kommunistischen Systems in Ungarn widersprochen; sie wäre letzten Endes darauf hinausgelaufen, das mühsam erworbene internationale Ansehen durch einen einzigen Schritt zu verlieren – mit allen Konsequenzen auf wirtschaftlichem Gebiet. Warum sollte ausgerechnet das reformfreudige Ungarn, das sich kurz vor freien Wahlen und dem Weg zu einem demokratischen Rechtsstaat befand, für einen Staat wie die DDR, der sich jeglichen Reformen verschloß und „in dem die Menschen nicht leben wollen" (Horn), eine zweite Mauer außerhalb der DDR verteidigen, die für Ungarn selbst durch die Ausgabe von weltweit unbeschränkt gültigen Reisepässen schon seit 1988 überflüssig geworden war? [16] Wenn die Kommunistische Partei im übrigen in den in wenigen Wochen bevorstehenden ersten freien Wahlen, in denen sie ohnehin nach eigener Einschätzung nur ein Drittel der Stimmen erringen würde, vollends untergehen und sich innenpolitisch ins Abseits manövrieren wollte, brauchte sie sich nur mit der DDR zu verbünden.

Bei den führenden ungarischen Reformpolitikern siegte letztendlich der politische Überlebenswille. Die Regierung in Budapest traf die „unverrückbare Entscheidung" (Németh), für ihre Verbündeten im Warschauer Vertrag nicht länger die Rolle der Hilfs- Grenzpolizei zu spielen. Am 24. August konnten die Budapester Botschaftsbesetzer mit Papieren des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes per Flugzeug nach Österreich ausreisen. Im Gegenzug schloß die Bundesregierung ihre Botschaft auf unbestimmte Zeit für den Besucherverkehr. Während die DDR schockiert war und beim stellvertretenden ungarischen Außenminister Oeszi Protest gegen die Verletzung ihrer souveränen Rechte und die Umgehung der bilateralen Verträge einlegte, erfolgte aus Moskau wiederum keine Reaktion.

Am 25. August flogen Ministerpräsident Németh und Außenminister Horn in geheimer Mission nach Bonn. Németh eröffnete das Gespräch mit Bundeskanzler Kohl und Außenminister Genscher nach seinen Angaben mit den Worten: „Herr Bundeskanzler, Ungarn hat sich entschieden, den DDR-Bürgern die freie Ausreise zu erlauben. Wir haben uns dazu vor allem aus humanitären Gründen entschieden." [17] Die Bundesregierung gewährte Ungarn im Gegenzug, aber zeitlich versetzt, einen zusätzlichen Kredit über 500 Millionen DM [18] und versprach die Aufhebung des Visazwangs und politische Hilfe beim angestrebten EG-Beitritt. [19]

Während Vertreter des DDR-Außenministeriums in Ungarn Wohnwagen als „mobile konsularische Beratungsstellen" herrichteten, in denen sie in der Nähe der Flüchtlingslager Rückkehrer mit dem Versprechen der Straffreiheit gewinnen sollten, verstärkte das MfS die Zahl der vor Ort mit der Identifizierung der abtrünnigen Bürger betrauten Agenten und Spitzel. Der Auftrag Mielkes lautete, anschließend in der DDR „geeignete Familienangehörige/Verwandte bzw. Personen aus dem Umgangskreis dieser DDR-Bürger auszuwählen und für entsprechende Maßnahmen der zielgerichteten Einflußnahme vorzubereiten". [20] Beide Maßnahmen blieben nicht nur wirkungslos, sondern setzten die DDR-Behörden zusätzlich dem Hohn und Spott der Flüchtlinge und der internationalen Öffentlichkeit aus, da sie die Schwäche des von seinen Bürgern verlassenen Staates bildhaft vor Augen führten.

Angesichts der sich in Ungarn abzeichnenden umfassenden Ausreise-Lösung ließ sich die Bundesregierung trotz nahezu täglicher Mahnungen des DDR-Außenministeriums mit einer für die Beendigung der Besetzung der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin erforderlichen Kompromißlösung Zeit. Mit der Erneuerung der Anwaltszusage am 8. September sahen die Besetzer schließlich ihr Ziel erreicht und verließen noch am gleichen Tag das Gebäude. Um keinen unmittelbaren Folgekonflikt zu riskieren, hielt die Bundesregierung die Ständige Vertretung bis Mitte November geschlossen. Am Abend des 10. September gab Außenminister Horn die zeitweilige Außerkraftsetzung des Reise-Abkommens mit der DDR bekannt. Noch in der Nacht zum 11. September ließ die Regierung die Grenze zu Österreich öffnen, und Zehntausende euphorisierte Deutsche aus der DDR reisten in den nächsten Tagen und Wochen über Österreich in die Bundesrepublik aus. Die Moskauer Führung war über diesen Schritt, der die Trennlinie zwischen den Staaten des Warschauer Vertrages und der NATO durchlöcherte, von der ungarischen Regierung nicht konsultiert worden. Die sowjetische Vormacht, so erklärten später Ministerpräsident Németh und auch Außenminister Horn, sei erst am letzten Tag informiert worden: „Es war offensichtlich, daß sie schon lange von unserem Vorhaben wußten. (...) Da wir uns bis zum letzten Moment in Schweigen gehüllt und die Sowjets nicht in die Sache einbezogen hatten, kamen sie umhin, dazu Stellung nehmen zu müssen." [21]

Opfer der sowjetischen Passivität war die SED-Spitze, die Moskau erstmals am 21. August um Unterstützung gebeten hatte. Als wenig hilfreich mußte sie den von Schewardnadse unterzeichneten Antwortbrief der sowjetischen Führung empfinden, den der Leiter der Hauptabteilung für die sozialistischen Länder Europas im sowjetischen Außenministerium, Gorinowitsch, am 1. September persönlich in Ost-Berlin überreichte. Bereits der erste Satz brüskierte die DDR und ließ keinerlei schnelle Hilfe erwarten: Die Versuche von DDR-Bürgern, illegal in die BRD zu gelangen, berührten „nicht direkt die Beziehungen UdSSR – DDR", belehrte der sowjetische Außenminister seinen Ost-Berliner Amtskollegen, um besänftigend einzuräumen, daß sie vom „Standpunkt der langfristigen Interessen unserer beiden Länder und der Positionen des Sozialismus in Europa" gleichwohl „von nicht geringer Bedeutung" seien. Quelle der entstandenen Schwierigkeiten sei das von Bonn beanspruchte Obhutsrecht für alle Deutschen. Als praktischen Schritt, um den Kanzler, der vor den Bundestagswahlen „nicht allzu unverwundbar ist", „zum Überlegen (zu) zwingen", schlug Schewardnadse die Androhung vor, „die Zahl der Übersiedler in diesem und im nächsten Jahr spürbar zu verringern" – ein glatter Anschlag auf die Devisenkasse der DDR. [22] Unverkennbar betrachtete die Sowjetunion die Regelung des Grenzregimes zu Österreich als eine innere Angelegenheit Ungarns, auf deren Folgewirkungen sich die Verbündeten einstellen mußten.

In der Lagebesprechung der sowjetischen Botschaft am 6. September in Ost-Berlin hatte Botschafter Wjatscheslaw Kotschemassow die Situation als die vielleicht „brisanteste in der Geschichte der DDR" bezeichnet. Es gehe „nicht nur um die DDR, sondern um die ganze sozialistische Gemeinschaft. Der Zusammenhang mit den Ereignissen in Polen, Ungarn, Bulgarien ist offensichtlich. Die DDR destabilisieren würde bedeuten, die Situation in der sozialistischen Gemeinschaft völlig zu modifizieren." [23] 14 Tage später, nach seiner Rückkehr aus Moskau, wo er an der Plenarsitzung des Zentralkomitees der KPdSU teilgenommen hatte, berichtete Kotschemassow den Botschaftsangehörigen, daß Gorbatschow ihm gegenüber zwar betont habe, die DDR sei für die Sowjetunion ein so wichtiges Land, „daß wir ihre Destabilisierung unter keinen Umständen zulassen können. (...) In Moskau herrsche eine große Beunruhigung wegen der Situation in der DDR. Es gebe nur eine Aufgabe – die DDR zu halten." Die Generallinie Gorbatschows jedoch sei: „Wir unterstützen die DDR, aber nicht auf Kosten unserer Interessen in der BRD und in Europa insgesamt." [24]

Das Bündnis ihres Bruderlandes Ungarn mit dem imperialistischen Klassenfeind BRD und die Zuschauerhaltung der Sowjetunion mußte die SED-Spitze als schlimme Demütigung empfinden. Sie reagierte zutiefst verärgert und gereizt. Auf die eigene Kraft verwiesen, stand auf der Politbüro-Sitzung vom 12. September für Günter Mittag als erste zu behandelnde Frage, wie „das Loch Ungarn zuzumachen" [25] sei, denn die Beantragung von Reisen nach Ungarn war überall in der DDR sprunghaft angestiegen. Und nicht nur der Abteilung Paß- und Meldewesen im Volkspolizei-Kreisamt Magdeburg fiel auf, daß die Reisezeit mit drei bis vier Tagen häufig auffällig kurz war und selbst im Oktober noch als Campingurlaub geplant wurde. [26] Um „schwere Einbußen" an Bürgern zu vermeiden, schlug Mittag vor, „die Ausreisen nicht mehr so global durchzuführen wie bisher. Wieso müssen die wackligen Kandidaten fahren? Diese interne Regelung darf allerdings nicht unsere Partei und die Masse der Bevölkerung betreffen. Wir würden sie verärgern. MfS und MdI sollen diese Maßnahmen durchführen." [27] Auf diese Weise halste die SED-Führung die Lösung ihres politischen Dilemmas letztendlich den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden auf.

Quelle: Hans-Hermann Hertle, Chronik des Mauerfalls. Die dramatischen Ereignisse um den 9. November 1989, Ch. Links Verlag, Berlin 1999.
[1] Schreiben von Erich Honecker an die Ersten Sekretäre der Bezirksleitungen der SED, 26. 4. 1989 (SAPMO-BArch, ZPA-SED, IV 2 / 2.035 / 73, Bl. 202f.). [2] Vgl. die Ausführungen Némeths über sein Gespräch mit Gorbatschow, in: Kurz 1991a, S. 132 f. [3] Vgl. Schreiben von Keßler an Honecker, 6. 5. 1989 (BArch / P, MZA, Strausberg AZN 32665, Bl. 78 f.). [4] Zit. nach Schabowski 1991, S. 221. [5] Protokoll zum Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über den visafreien grenzüberschreitenden Verkehr vom 20. Juni 1969 (BArch / P, MdI 41780). [6] Vereinbarung zwischen dem Minister für Staatssicherheit der DDR, Erich Mielke, und dem Minister des Innern der Volksrepublik Ungarn, Janos Pap, vom 23. 6. 1963 (BStU, ZA, MfS-HA IX 2450, Bl. 42 – 48). [7] § 213 StGB der DDR lautete: „(1) Wer widerrechtlich die Staatsgrenze der DDR passiert oder Bestimmungen des zeitweiligen Aufenthalts in der DDR sowie des Transits durch die DDR verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer als Bürger der DDR rechtswidrig nicht oder nicht fristgerecht in die DDR zurückkehrt oder staatliche Festlegungen über seinen Auslandsaufenthalt verletzt. (3) In schweren Fällen wird der Täter mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu acht Jahren bestraft.(...) (4) Vorbereitung und Versuch sind strafbar." [8] So zum Beispiel wegen „Spionage" (§§ 97 und 98 StGB der DDR), „landesverräterischer Nachrichtenübermittlung" (§ 99), „landesverräterischer Agententätigkeit" (§ 100), „staatsfeindlicher Hetze" (§ 106), „Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit" (§ 214) und „ungesetzlicher Verbindungsaufnahme" (§ 219). [9] Vgl. Hinweis zum verstärkten Mißbrauch des Territoriums der UVR durch Bürger der DDR zum Verlassen der DDR sowie zum Reiseverkehr nach der UVR, Berlin, 14. 7. 1989, S. 1 f. (SAPMO-BArch, ZPASED, IV 2 / 2.039 / 309, Bl. 39 f.). [10] Bericht über eine Dienstreise in die UVR vom 12. – 14. Juni 1989, Berlin, 15. Juni 1989, S. 2 (BStU, ZA, MfS-HA IX 2540, Bl. 84). [11] Ebd., S. 3 (Bl. 85). [12] Ebd., S. 2 (Bl. 84). [13] Vgl. Kurz 1991a, S. 144 ff. [14] Vgl. „Wie das Tor aufging", in: Die Zeit Nr. 34, 19. 8. 1994, S. 11 ff. [15] Vgl. Reuth / Bönte 1993, S. 56. [16] Horn 1991, S. 322. [17] Vgl. die Aussage von Miklos Németh, in: Die Große Freiheit. Teil 1: Der Traum von Budapest. Ein Film von Friedrich Kurz und Guido Knopp. Buch und Regie: Friedrich Kurz, ZDF 1994. Siehe dazu auch John 1991, S. 85. [18] Der 500-Millionen-DM-Kredit der Bundesregierung ergänzte bereits eingeleitete Kreditaktionen der Länder Bayern und Baden-Württemberg über jeweils 250 Millionen DM (vgl. Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 110, 24. 10. 1989, S. 952; Neue Zürcher Zeitung, 22. 10. 1989). [19] Vgl. Kurz 1991a, S. 157. [20] Mielke an die Leiter der Diensteinheiten, MfS-Nr. 60 / 89, 1. 9. 1989, S. 2 (BStU, ZA, MfS-RS 678, Bl. 106). [21] Horn 1991, S. 326. [22] Brief von E. Schewardnadse an O. Fischer (Übersetzung aus dem Russischen), 1. 9. 1989 (SAPMO-BArch, ZPA-SED, IV 2 / 2.039 / 304, Bl. 118 – 120). [23] Igor F. Maximytschew, Persönliche Aufzeichnungen zur Flucht der DDR-Bürger über Ungarn, Moskau 1995 (Ms.), S. 3. [24] Ebd., S. 5. [25] Politbüro-Sitzung vom 12. 9. 1989 (SAPMO-BArch, ZPA-SED, IV 2 / 2039 / 77, Bl. 27). [26] Vgl. VPKA Magdeburg / Paß- und Meldewesen, Information zur aktuellen Tendenz bei der Beantragung von Reisen in die Ungarische Volksrepublik, VR Bulgarien und SR Rumänien, 13. 9. 1989 (ARCHIV REGPRÄS MBG / DEZ 23, AZN 17030). [27] Politbüro-Sitzung vom 12. 9. 1989 (SAPMO-BArch, ZPA-SED, IV 2 / 2039 / 77, Bl. 27).
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