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Horst Frank: geboren am 7. Mai 1942, erschossen am 29. April 1962 in der Kleingartenanlage „Schönholz“ an der Sektorengrenze zwischen Berlin-Pankow und Berlin-Reinickendorf (Aufnahmedatum unbekannt)
Horst Frank: Tatortfoto der West-Berliner Polizei mit einem von West-Berlinern aufgestellten Gedenkkreuz zwischen Pankow und Reinickendorf, 29. April 1962

Horst Frank

geboren am 7. Mai 1942
erschossen am 29. April 1962


in der Kleingartenanlage "Schönholz"
an der Sektorengrenze zwischen Berlin-Pankow und Berlin-Reinickendorf
Gegen 00.30 Uhr versucht der 19-jährige Horst Frank, wie es im DDR-amtlichen Sprachgebrauch heißt, nach West-Berlin "durchzubrechen". Er hat einem Rapport der Grenzpolizei zufolge "bereits den zweiten Drahtzaun überstiegen, als er durch unsere Posten angerufen wurde."Schon seit dem Mauerbau ist das Gebiet um den S-Bahnhof Wilhelmsruh im Ost-Berliner Bezirk Pankow ein Schwerpunkt der Fluchtbewegung. Immer wieder gelingt es Flüchtlingen, in dieser Gegend die Sperranlagen zum West-Berliner Bezirk Reinickendorf zu überwinden. [1] Am 29. April 1962 jedoch vereiteln dort DDR-Grenzposten mit Waffengewalt einen Fluchtversuch. Gegen 00.30 Uhr versucht der 19-jährige Horst Frank, wie es im DDR-amtlichen Sprachgebrauch heißt, nach West-Berlin „durchzubrechen". Er hat einem Rapport der Grenzpolizei zufolge „bereits den zweiten Drahtzaun überstiegen, als er durch unsere Posten angerufen wurde. Da F(rank) die Flucht fortsetzte, wurden durch unsere Posten sieben Zielschüsse abgegeben. F(rank) wurde in das VP-Krankenhaus überführt, wo er gegen 4.00 Uhr verstarb." [2]

Der Ost-Berliner Grenzrapport, der den gewaltsamen Tod des jungen Mannes dokumentiert, lässt kaum erahnen, wie sich das Geschehen, in das zwei Flüchtlinge und drei Grenzposten verwickelt sind, tatsächlich abgespielt hat. Als Horst Frank in dieser Nacht erschossen wird, ist er unmittelbar vor dem Ziel. Vier Stunden lang ist er zusammen mit Detlev W. durch den Grenzstreifen gerobbt. Es gelingt ihnen, unbemerkt bis zum letzten Sperrelement, einem dreifachen Stacheldrahtzaun, zu gelangen. Sein Freund hat Glück. Er entgeht den Blicken der Wachposten und kann nach West-Berlin entkommen. Horst Frank hingegen wird von zwei Grenzern entdeckt. Aus 20 Metern Entfernung eröffnen sie das Feuer auf den am Boden liegenden Flüchtling. Durch die Schüsse aufmerksam geworden, nimmt auch ein dritter Grenzposten den 19-Jährigen, der sich längst hoffnungslos im Stacheldraht verfangen hat, unter Beschuss. Horst Frank wird insgesamt dreimal getroffen. Er erleidet einen Bauch-Lungen-Durchschuss, der wenig später zum Tod führt. [3]

Wer den tödlichen Schuss abgegeben hat, kann, als sich die drei Schützen Jahrzehnte später vor Gericht verantworten müssen, nicht mehr geklärt werden. Dennoch werden sie des gemeinschaftlich begangenen Totschlags für schuldig befunden und zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und sechs bzw. einem Jahr und drei Monaten verurteilt. [4]

Horst Frank stammt aus Sachsen. Er ist am 7. Mai 1942 in Lommatzsch geboren. Nachdem er eine Gärtnerlehre absolviert hat, zieht er wenige Monate vor dem Mauerbau nach Ost-Berlin. Dort arbeitet er bei einem staatlichen Gartenbaubetrieb im Bezirk Weißensee und teilt sich mit Kollegen im betrieblichen Wohnheim eine Gemeinschaftswohnung. Als er im Frühjahr 1962 die Osterfeiertage bei seinen Eltern in Lommatzsch verbringt, kommt er mit dem zwei Jahre jüngeren Detlev W. ins Gespräch. Die beiden Jugendlichen, die sich seit ihrer Kindheit kennen, stellen fest, dass sie eine Gemeinsamkeit haben: Sie wollen die DDR verlassen. [5] Wie Detlev W. später zu Protokoll gibt, steht bei ihm der Wunsch im Vordergrund, seinen leiblichen Vater kennen zu lernen, der im Westen lebt. Über die Fluchtmotive seines Freundes äußert er sich nicht. Vermutlich spielt die Tatsache eine Rolle, dass Horst Franks Einberufung zur Nationalen Volksarmee unmittelbar bevorsteht, nachdem in der DDR die allgemeine Wehrpflicht im Januar 1962 gesetzlich eingeführt worden ist. Sein Musterungsbescheid trägt das Datum des 23. März 1962 und gehört zu den wenigen Dingen, die Horst Frank bei sich hat, als er erschossen wird. [6]

Horst Frank, erschossen an der Berliner Mauer: Tatortfoto der West-Berliner Polizei von den Grenzanlagen und eingezeichneten Spuren vom Fluchtversuch zwischen Pankow und Reinickendorf, 29. April 1962
Die beiden Freunde beschließen, die Flucht gemeinsam zu versuchen. Eine Woche später, es ist der 28. April 1962, treffen sie sich in Ost-Berlin wieder, um ihr Vorhaben zu realisieren. Inzwischen hat Horst Frank an der innerstädtischen Sektorengrenze eine Stelle ausgekundschaftet, die ihm für einen Fluchtversuch geeignet erscheint: die Kleingartenkolonie „Schönholz" im Norden der Stadt, die an den West-Berliner Bezirk Reinickendorf grenzt. Von dort aus nähern sie sich, als es dunkel geworden ist, mit Drahtscheren ausgerüstet den Grenzanlagen. Sie durchschneiden den Hinterlandzaun und befinden sich nun im Grenzstreifen, ein freies Feld, wie sich Detlev W. erinnert, das ungefähr 80 Meter breit ist. Horst Frank hat die Flucht offenbar gut vorbereitet. Statt hektisch zu werden und loszulaufen, legen sich die Beiden hin und bahnen sich langsam und vorsichtig einen Weg. Immer wieder halten sie an und ducken sich, um den Blicken der Grenzposten zu entgehen. Einen Stolperdraht sehen sie rechtzeitig und überwinden ihn, ohne Alarm auszulösen. Als Detlev W. den Grenzzaun erreicht hat, hört er plötzlich Schüsse, merkt aber nicht, dass sein Begleiter getroffen wird und im Stacheldraht liegen bleibt. Auch auf der anderen Seite des Grenzzauns sind die Schüsse der Grenzposten zu hören. Anwohner, Polizei und Angehörige der französischen Militärpolizei beobachten den Abtransport des schwer verletzten Flüchtlings. Da Horst Frank keine Lebenszeichen mehr von sich gibt, geht man im Westen davon aus, dass er tödlich getroffen worden ist. Am nächsten Tag stellen Anwohner ein Holzkreuz auf. [7]

Tatsächlich ist Horst Frank, nachdem er aus dem Stacheldrahtzaun geborgen wird, nur noch für kurze Zeit am Leben. Das hält die DDR-Behörden allerdings nicht davon ab, ein Ermittlungsverfahren wegen "versuchten Grenzdurchbruchs" gegen ihn einzuleiten. Wie aus Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit hervorgeht, wird umgehend Haftbefehl gegen den schwer verletzten Jugendlichen beantragt, seine Überführung in die Haftabteilung des Volkspolizei-Krankenhauses veranlasst und sogar seine baldige Vernehmung in Aussicht genommen. [8] Doch ohne das Bewusstsein wiederzuerlangen, verstirbt Horst Frank noch in derselben Nacht.

Vier oder fünf Tage vergehen, bis Stasi-Mitarbeiter die Angehörigen des Toten verständigen und die Leiche freigeben. [9] Am 12. Mai 1962 findet in Lommatzsch die Beerdigung statt.

Auf Initiative der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf wurde im August 2013 eine Brücke in der Klemkestraße nach Horst Frank benannt. Ganz in der Nähe wird auf einer Gedenktafel an seine Geschichte erinnert.

Text: Christine Brecht

[1] Vgl. [MfS]-Bericht, 1.11.1961, in: BStU, MfS, ZAIG Nr. 525, Bl. 3-39. [2] Grenzrapport Nr. 119/62 des MdI/Kommando Bepo/Op. Diensthabender, 30.4.1962, in: BArch, VA-07/4739, Bd. 2, Bl. 26. [3] Vgl. Anklageschrift der Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht Berlin [27/2 Js 149/90], 5.8.1994, in: StA Berlin, Az. 27/2 Js 149/90, Bd. 2, Bl. 16-18. [4] Vgl. Urteil des Landgerichts Berlin vom 23.11.1995, in: Ebd., Bl. 106-123. [5] Vgl. Niederschrift der Zeugen-Vernehmung des Mitflüchtlings von Horst Frank durch die West-Berliner Polizei, 21.5.1962, in: Ebd., Bd. 1, Bl. 12-13, sowie Niederschrift der Zeugen-Vernehmung des Mitflüchtlings von Horst Frank durch die Berliner Polizei, 17.2.1993, in: Ebd., Bl. 190-195. [6] Vgl. Abschlussbericht des MdI/Bepo/1.GB (B)/I. Grenzabteilung/Kommandeur zum versuchten Grenzdurchbruch am 29.4.62 gegen 0.30 Uhr, 29.4.1962, in: BArch, VA-07/8641, Bl. 15. [7] Vgl. Bericht der West-Berliner Polizei (Polizeiinspektion Reinickendorf) betr. Festnahme eines Flüchtlings nach Schußwaffengebrauch, 30. 4.1962, in: PHS, Bestand Grenzvorkommnisse, o.Pag. sowie „Wieder ein Vopo-Opfer", Der Abend, 30.4.1962. [8] Vgl. Protokoll der VPI Pankow/Abt. K, 29.4.1962, in: BStU, MfS, Archivakte A 121586, Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin, Bl. 3, sowie Karteikarte des [MfS]/KD Pankow, 29.4.1962, in: BStU, MfS AS 754/70, Bd. 16, Bl. 16. [9] Schlußvermerk des PdVP Berlin/Abt. K, 5.5.1962, in: BStU, MfS, Archivakte A 121586, Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin, Bl. 18.
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